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Ausschreibung: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle - DE-Hannover
Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Dokument Nr...: 282638-2017 (ID: 2017072109033831981)
Veröffentlicht: 21.07.2017
*
  DE-Hannover: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
   2017/S 138/2017 282638
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   KKH Kaufmännische Krankenkasse
   Karl-Wiechert-Allee 61
   Hannover
   30625
   Deutschland
   Telefon: +49 511/28022776
   E-Mail: [1]zentralereinkauf@kkh.de
   Fax: +49 511/28022779
   NUTS-Code: DE92
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E53393289
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG 18) und fahrbare Lifter (PG 22).
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33193100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
   aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
   Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
   Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
   Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Schleswig-Holstein  Hamburg
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33193100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein und Hamburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
   aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
   Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
   Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
   Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
   Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Dienst-,
   Service- und Versorgungsleistungen wie z. B.:
    telefonische Beratung und Auftragsannahme,
    Einweisung/Beratung des Versicherten,
    Lieferung,
    Montage,
    Anpassung, Erprobung,
    Durchführung von Reparaturen,
    kostenfreie Umversorgung bei vorheriger Falschauswahl des
   Hilfsmittels,
    kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des
   vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen),
    Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß
   Herstellervorgaben,
    Interimsversorgung während Wartung/Reparatur,
    Nachbetreuung,
    Demontage und Abholung,
    Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
    Vorhaltung einer Servicehotline.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach §
   127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen
   Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der
   Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und
   mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe 22) in Form von
   Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).
   Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses
   Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der
   vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
   Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die
   Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen,
   die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen.
   Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Versorgungspauschalen abgegeben
   werden:
    Toilettenrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0),
    Duschrollstühle mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer
   18.46.03.0),
    Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1),
    Leichtgewichtrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2),
    Verstärkte Rollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.3),
    Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer
   18.50.04.0),
    Elektromobile (Hilfsmittelpositionsnummer 18.51.05.1),
    Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung
   (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1),
    Rollstuhl-Aufsteckantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0),
    Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.1),
    Restkraftverstärker (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.08.1),
    fahrbare Lifter (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0).
   Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale
   Neukauf) abgegeben werden:
    Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30°
   (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7 und 50.45.07.2).
   Versicherte, die mit einem Standardrollstuhl ausreichend und zweckmäßig
   versorgt wären, werden mit einem Leichtgewichtrollstuhl versorgt.
   Von der Pauschale (Versorgungspauschale und Pauschale Neukauf) umfasst
   sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung
   erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/07/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird
   die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau
   analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Niedersachsen  Bremen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33193100
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen  Bremen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
   aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
   Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
   Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
   Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
   Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Dienst-,
   Service- und Versorgungsleistungen wie z. B.:
    telefonische Beratung und Auftragsannahme,
    Einweisung/Beratung des Versicherten,
    Lieferung,
    Montage,
    Anpassung, Erprobung,
    Durchführung von Reparaturen,
    kostenfreie Umversorgung bei vorheriger Falschauswahl des
   Hilfsmittels,
    kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des
   vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen),
    Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß
   Herstellervorgaben,
    Interimsversorgung während Wartung/Reparatur,
    Nachbetreuung,
    Demontage und Abholung,
    Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
    Vorhaltung einer Servicehotline.
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach §
   127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen
   Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der
   Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und
   mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe 22) in Form von
   Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).
   Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses
   Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der
   vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
   Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die
   Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen,
   die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen.
   Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Versorgungspauschalen abgegeben
   werden:
    Toilettenrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0),
    Duschrollstühle mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer
   18.46.03.0),
    Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1),
    Leichtgewichtrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2),
    Verstärkte Rollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.3),
    Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer
   18.50.04.0),
    Elektromobile (Hilfsmittelpositionsnummer 18.51.05.1),
    Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung
   (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1),
    Rollstuhl-Aufsteckantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0),
    Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.1),
    Restkraftverstärker (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.08.1),
    fahrbare Lifter (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0).
   Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale
   Neukauf) abgegeben werden:
    Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30°
   (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7 und 50.45.07.2).
   Versicherte, die mit einem Standardrollstuhl ausreichend und zweckmäßig
   versorgt wären, werden mit einem Leichtgewichtrollstuhl versorgt.
   Von der Pauschale (Versorgungspauschale und Pauschale Neukauf) umfasst
   sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung
   erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/07/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird
   die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau
   analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 05: "Eigenerklärung nach §
   123 Abs 1 und 4, § 124 Abs 1 GWB, § 19 MiLoG.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis der Eignung zur Versorgung der aufgeführten Hilfsmittel gemäß
   Anlage 06: Nachweis über die Eignung zur Versorgung (ggf. nebst
   Präqualifizierungsnachweis).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [4]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[5]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
   Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
   Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach den Sätzen 1 und2 geschlossen werden. Wird die
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
   sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist.  § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1.
   Gegen § 134 verstoßen hat  § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [8]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse:[9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/07/2017
References
   1. mailto:zentralereinkauf@kkh.de?subject=TED
   2. http://www.kkh.de/
   3. https://www.subreport.de/E53393289
   4. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   5. http://www.bundeskartellamt.de/
   6. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bundeskartellamt.de/
   8. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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