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Ausschreibung: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle - DE-Hannover
Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
Dokument Nr...: 282638-2017 (ID: 2017072109033831981)
Veröffentlicht: 21.07.2017
*
DE-Hannover: Behindertenfahrzeuge und Rollstühle
2017/S 138/2017 282638
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Karl-Wiechert-Allee 61
Hannover
30625
Deutschland
Telefon: +49 511/28022776
E-Mail: [1]zentralereinkauf@kkh.de
Fax: +49 511/28022779
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kkh.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E53393289
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kranken-/Behindertenfahrzeugen (PG 18) und fahrbare Lifter (PG 22).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33193100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schleswig-Holstein Hamburg
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33193100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein und Hamburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Dienst-,
Service- und Versorgungsleistungen wie z. B.:
telefonische Beratung und Auftragsannahme,
Einweisung/Beratung des Versicherten,
Lieferung,
Montage,
Anpassung, Erprobung,
Durchführung von Reparaturen,
kostenfreie Umversorgung bei vorheriger Falschauswahl des
Hilfsmittels,
kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des
vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen),
Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß
Herstellervorgaben,
Interimsversorgung während Wartung/Reparatur,
Nachbetreuung,
Demontage und Abholung,
Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
Vorhaltung einer Servicehotline.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach §
127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen
Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der
Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und
mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe 22) in Form von
Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).
Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses
Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der
vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die
Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen,
die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen.
Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Versorgungspauschalen abgegeben
werden:
Toilettenrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0),
Duschrollstühle mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer
18.46.03.0),
Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1),
Leichtgewichtrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2),
Verstärkte Rollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.3),
Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer
18.50.04.0),
Elektromobile (Hilfsmittelpositionsnummer 18.51.05.1),
Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung
(Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1),
Rollstuhl-Aufsteckantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0),
Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.1),
Restkraftverstärker (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.08.1),
fahrbare Lifter (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0).
Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale
Neukauf) abgegeben werden:
Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30°
(Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7 und 50.45.07.2).
Versicherte, die mit einem Standardrollstuhl ausreichend und zweckmäßig
versorgt wären, werden mit einem Leichtgewichtrollstuhl versorgt.
Von der Pauschale (Versorgungspauschale und Pauschale Neukauf) umfasst
sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung
erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird
die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau
analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niedersachsen Bremen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33193100
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen Bremen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die
aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit
Krankenfahrzeugen und fahrbaren Liftern.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und alle im
Zusammenhang damit erforderlichen Versorgungsleistungen.
Mit umfasst sind alle im Zusammenhang damit erforderlichen Dienst-,
Service- und Versorgungsleistungen wie z. B.:
telefonische Beratung und Auftragsannahme,
Einweisung/Beratung des Versicherten,
Lieferung,
Montage,
Anpassung, Erprobung,
Durchführung von Reparaturen,
kostenfreie Umversorgung bei vorheriger Falschauswahl des
Hilfsmittels,
kostenfreie Umversorgung bei unwirtschaftlicher Reparatur des
vorhandenen Hilfsmittels (nur bei Versorgungspauschalen),
Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß
Herstellervorgaben,
Interimsversorgung während Wartung/Reparatur,
Nachbetreuung,
Demontage und Abholung,
Dokumentation der erbrachten Leistungsbestandteile,
Vorhaltung einer Servicehotline.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach §
127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen
Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (Hilfsmittel der
Produktgruppe 18 und der Hilfsmittelpositionsnummern 50.45.07.2xxx) und
mit fahrbaren Liftern (Hilfsmittel der Produktgruppe 22) in Form von
Versorgungspauschalen und im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf).
Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses
Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der
vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die
Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen,
die im Rahmen dieses Vertrages erfolgten, anschließen.
Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Versorgungspauschalen abgegeben
werden:
Toilettenrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.02.0),
Duschrollstühle mit Greifreifen (Hilfsmittelpositionsnummer
18.46.03.0),
Duschschieberollstühlen (Hilfsmittelpositionsnummer 18.46.03.1),
Leichtgewichtrollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.2),
Verstärkte Rollstühle (Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.3),
Elektrorollstühlen mit indirekter Lenkung (Hilfsmittelpositionsnummer
18.50.04.0),
Elektromobile (Hilfsmittelpositionsnummer 18.51.05.1),
Rollstuhl-Schubgeräten zur Eigen- und Fremdnutzung
(Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.04.1),
Rollstuhl-Aufsteckantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.0),
Rollstuhl-Radnabenantriebe (Hilfsmittelpositionsnummern 18.99.05.1),
Restkraftverstärker (Hilfsmittelpositionsnummer 18.99.08.1),
fahrbare Lifter (Hilfsmittelpositionsnummer 22.40.01.0).
Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale
Neukauf) abgegeben werden:
Rollstühle mit Rückenwinkelverstellung über 30°
(Hilfsmittelpositionsnummer 18.50.02.7 und 50.45.07.2).
Versicherte, die mit einem Standardrollstuhl ausreichend und zweckmäßig
versorgt wären, werden mit einem Leichtgewichtrollstuhl versorgt.
Von der Pauschale (Versorgungspauschale und Pauschale Neukauf) umfasst
sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung
erforderlichen Versorgungsleistungen dieser Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die ersten 5 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit wird
die Versorgungstätigkeit des Auftragnehmers durch die KKH genau
analysiert. (siehe Mustervertrag § 6 Probezeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 05: "Eigenerklärung nach §
123 Abs 1 und 4, § 124 Abs 1 GWB, § 19 MiLoG.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der Eignung zur Versorgung der aufgeführten Hilfsmittel gemäß
Anlage 06: Nachweis über die Eignung zur Versorgung (ggf. nebst
Präqualifizierungsnachweis).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/08/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [4]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[5]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als
Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine
Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach den Sätzen 1 und2 geschlossen werden. Wird die
Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1.
Gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [8]poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse:[9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2017
References
1. mailto:zentralereinkauf@kkh.de?subject=TED
2. http://www.kkh.de/
3. https://www.subreport.de/E53393289
4. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
5. http://www.bundeskartellamt.de/
6. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.de/
8. mailto:poststelle@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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