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Ausschreibung: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - DE-Dresden
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 281842-2017 (ID: 2017072009270531474)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
  DE-Dresden: Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
   2017/S 137/2017 281842
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich werden
   müssen.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
   Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau und
   Verkehr, Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung, z.
   Hd.: Herrn Dr. Michael Kaiser, 01067 Dresden, DEUTSCHLAND. Tel. +49 351
   488 32 64. E-Mail: stadtplanungsamt@dresden.de Fax +49 351 488 34 73
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [1]http://www.dresden.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde:
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en):
   Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder
   Busdienste
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden:
   Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
   Behörden: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrages:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß
   Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007.
   II.1.2)Art des Auftrages vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e):
   Dienstleistungskategorie Nr. T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche: Landeshauptstadt
   Dresden einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste.
   NUTS-Code DED21
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags:
   Die Landeshauptstadt Dresden ist Aufgabenträgerin für den
   straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 3 Gesetz über
   den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG). Sie
   beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
   Personennahverkehrsleistungen nach § 8 a Absatz 3 PBefG in Verbindung
   mit Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007 - Linienbündel ländliche Gebiete
   Dresden-West. Es wird auf den Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum
   Oberelbe verwiesen.
   Link: [2]https://www.vvo-online.de/Nahverkehrsplan
   Das Linienbündel ländliche Gebiete Dresden-West wurde im
   Stadtratsbeschluss V2932-SR78-09 vom 12. Februar 2009 Vorgaben der
   Landeshauptstadt Dresden für die anstehende Neukonzessionierung im
   Buslinienverkehr als Konkretisierung des Nahverkehrsplans erstmals
   beschrieben sowie im Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt
   Dresden zu V1215/16 vom 29.9.2016
   [3]http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944 erneut
   untersetzt.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:
   Vergabe von Unterverträgen ist beabsichtigt? Nein.
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   entfällt.
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
   Der Betreiber wird mindestens einen bedeutenden Teil öffentlicher
   Personenverkehrsdienste selbst erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   Das Linienbündel ländliche Gebiete Dresden-West umfasst die
   nachfolgenden Verkehre, die bereits jetzt durch die Satra Eberhardt
   GmbH als Betriebsführer erbracht werden (ca. 213 000 Fahrplankm/a,
   Stand: 31.12.2016):
   - Linie 91: Gompitz  Pennrich  Unkersdorf  Brabschütz  Merbitz 
   Briesnitz  Cotta (ca. 16 km),
   - Linie 93: Oberwartha  Cossbaude  Mobschatz  (Brabschütz  Podemus
   - Briesnitz  Cotta (ca. 13 km).
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin:
   Beginn: 8. April 2019
   Laufzeit in Monaten: 120 Monate (ab Auftragsvergabe).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem Betreiber sollen ausschließliche Rechte eingeräumt werden.
   Ausschließliche Rechte berechtigen den Betreiber die
   auftragsgegenständlichen Verkehrsleistungen unter Ausschluss anderer
   Betreiber zur selben Zeit auf denselben Linien zu erbringen. Dabei
   sollen solche Verkehre, die das Fahrgastpotenzial der geschützten
   Verkehre nur unerheblich beeinträchtigen, nicht ausgeschlossen werden.
   III.1.3)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Spezifikationen: Für die (Mindest-) Standards und Qualitäten der
   Erbringung der Verkehrsleistung wird auf den jeweils gültigen
   Nahverkehrsplan für den Nahverkehrsraum Oberelbe sowie den Beschluss
   des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden zu V1215/16 vom 29.9.2016
   [4]http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944 verwiesen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
   Für die Ausführungen des Auftrages gelten besondere Bedingungen: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart:
   Vergabe eines kleinen Auftrags an ein kleines bzw. mittleres
   Unternehmen (Artikel 5 Absatz 4 VO 1370/2007)
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Satra Eberhardt GmbH, Zschoner Ring 30, 01723 Kesselsdorf, DEUTSCHLAND.
   Telefon: +49 35 204/92 154. Fax: +49 35 204/92 151. E-Mail:
   [5]m.peschke@satra-eberhardt.de
   Internet-Adresse(n): [6]www.satra-eberhardt.de
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt als Gesamtleistung gem. §
   8 a Absatz 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Absatz 2 a Satz 2 PBefG.
   Eigenwirtschaftliche Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung und
   nicht auf Teilleistungen beziehen.
   Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind
   insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des
   § 8 a Absatz 2 Satz 3 PBefG verbunden: Die Fahrpläne sind mit dem
   gesamten Linienweg und den geplanten Fahrplanleistungen einschließlich
   des Rufbusses als Mindestleistungsstand einzuhalten. Die aktuellen
   Fahrpläne sind unter
   [7]https://www.vvo-online.de/de/fahrplan/fahrplanbuch/index.cshtml
   abrufbar. Der Betreiber hat etwaig erforderliche Ersatz-, Verstärker-
   und Umleitungsfahrten zu erbringen und die Kunden sowie den
   öffentlichen Auftraggeber hierüber rechtzeitig zu informieren.
   Die notwendigen Fahrten zur Schülerbeförderung sind gemäß den
   städtischen Vorgaben der aktuellen Satzung zur Erstattung der
   notwendigen Schülerbeförderungskosten
   [8]https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_schuelerbefoerder
   ung_kostenerstattung-ab-08-2014.pdf vorzunehmen. Es wird vorausgesetzt,
   dass das Verkehrsunternehmen im öffentlichen Verkehrsinteresse
   erforderliche Leistungsänderungen, die sich z. B. aus Veränderungen der
   Schülerströme und Unterrichtszeiten ergeben können, in Kooperation mit
   der Landeshauptstadt Dresden umsetzt.
   Der Betreiber hat die Anforderungen des jeweils gültigen
   Nahverkehrsplanes für Verbundraum Oberelbe zu erfüllen. Der
   Verbundtarif des Verkehrsverbundes Oberelbe ist zwingend anzuwenden und
   einzuhalten. Das Verkehrsunternehmen hat dem Kooperationsvertrag des
   Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) beizutreten und die
   weiteren hiermit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen (u. a.
   Mitwirkung beim Einnahmeaufteilungsverfahren des ZVOE). Es ist das
   rechnergestützte Betriebsleitsystem (Regio-RBL) nach den Bestimmungen
   und Vorgaben des ZVOE einzusetzen.
   Das Personal muss mit den für die Personenbeförderung geltenden
   Gesetzen und Verordnungen vertraut sein, Auskünfte zu Tarif und
   Fahrplan erteilen können und entsprechende Qualifikationen für den
   Einsatz im Linienverkehr besitzen. Voraussetzungen sind die
   Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie umfassende
   Kenntnisse des örtlichen Verkehrsnetzes.
   B) Information zum eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren und zur
   zuständigen Genehmigungsbehörde:
   Für die von der Vergabe umfassten Linienverkehre können innerhalb einer
   Frist von 3 Monaten seit dem Tag der Vorabbekanntmachung im TED
   eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gestellt werden. Diese Frist
   ist eine Ausschlussfrist (§ 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG). Auf
   Versagungsgründe gem. § 13 Absatz 2 und 2 a PBefG wird hingewiesen.
   Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1) angeführten
   Kontaktstelle einen Antrag auf Informationen über die Gründe für die
   beabsichtigte Direktvergabe stellen (§ 8 a Absatz 5 PBefG). Zuständige
   Behörde für das Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Auskünften
   über das Genehmigungsverfahren:
   Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Referat 44, Postfach 100763,
   01077 Dresden, DEUTSCHLAND. Tel. +49 351 813 90. Fax +49 351 813 910
   90. E-Mail: [9]poststelle@lasuv.sachsen.de
   Internet-Adresse(n): [10]www.lasuv.sachsen.de
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
   Vergabekammer Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, DEUTSCHLAND.
   Tel. +49 341 977 38 00. Fax +49 341 977 10 49. E-Mail:
   [11]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de
   Internet-Adresse(n): [12]http://www.lds.sachsen.de
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind beim Auftraggeber
   (Landeshauptstadt Dresden) innerhalb von 10 Tagen, nachdem sie erkannt
   worden sind, zu rügen (§ 8 a Absatz 7 PBefG i. V. m. § 160 Absatz 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB). Wird der Rüge vom Auftraggeber nicht abgeholfen,
   muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt
   werden (§ 8 a Absatz 7 PBefG i. V. m. § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt:
   Vergabekammer Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, DEUTSCHLAND.
   Tel. +49 341 977 38 00. Fax +49 341 977 10 49. E-Mail:
   [13]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de
   Internet-Adresse(n): [14]http://www.lds.sachsen.de
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja.
   VI.4)Tag der Absendung der Bekanntmachung:
   11.7.2017
References
   1. http://www.dresden.de/
   2. https://www.vvo-online.de/Nahverkehrsplan
   3. http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944
   4. http://ratsinfo.dresden.de/to0040.php?__ksinr=4944
   5. mailto:m.peschke@satra-eberhardt.de?subject=TED
   6. http://www.satra-eberhardt.de/
   7. https://www.vvo-online.de/de/fahrplan/fahrplanbuch/index.cshtml
   8. https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_schuelerbefoerderung_kostenerstattung-ab-08-2014.pdf
   9. mailto:poststelle@lasuv.sachsen.de?subject=TED
  10. http://www.lasuv.sachsen.de/
  11. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de?subject=TED
  12. http://www.lds.sachsen.de/
  13. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen-de?subject=TED
  14. http://www.lds.sachsen.de/
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