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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Waldshut-Tiengen
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 281318-2017 (ID: 2017072009254731340)
Veröffentlicht: 20.07.2017
*
  DE-Waldshut-Tiengen: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2017/S 137/2017 281318
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landratsamt Waldshut, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
   Waldtorstr. 1
   Waldshut-Tiengen
   79761
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Elmar Weißenberger
   E-Mail: [1]Elmar.Weissenberger@landkreis-waldshut.de
   NUTS-Code: DE13A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-waldshut.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E26239725
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines Abfallwirtschaftssystems.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
   zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der
   rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben
   des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen,
   darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung
   der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der
   Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis
   Waldshut einzuführen.
   Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis
   die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im
   Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine
   abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma
   MOBA.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE13A
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Waldshut.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   A) Lieferung eines zentralen Systems zur Unterstützung des Bereiches
   Abfallwirtschaft b) Einrichtung von Schnittstellen c) Einrichtung eines
   Dienstleisterzugriffs d) Wartung des Systems, d. h.
    Einrichten einer Hotline während der üblichen Arbeitszeit (werktags
   8:00 bis 18:00 Uhr)
    Behebung von Problemen mit der Software
   e) Datenübernahme ohne Informationsverlust von den bisherigen Systemen
   in das neue zentrale System f) Dokumentation g) Durchführung von
   Benutzerschulungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Alle Optionen sind im Zusammenhang mit dem Hauptzweck Beschaffung
   Abfallwirtschaftsystem zusehen:
   Optional soll die Zuordnung einer neuen Behälternummer mit einer
   alphanummerischen Kennung, die die Informationen der Behältergröße und
   der jeweiligen Fraktion enthält (z. B. B120 = Bioabfallbehälter, 120
   l), im zukünftigen System möglich sein.
   Diese Anforderung stellt kein Ausschlusskriterium dar und ist optional
   anzubieten.
   Zur Verbesserung der Auskunftsfähigkeit wird eine Übernahme von
   Kontoinformationen aus SAP in das AWS (aktueller Kontostand,
   Einzelposten, Mahngebühren etc.) angestrebt. Die Visualisierung erfolgt
   dann im AWS.
   Diese Anforderung stellt kein Ausschlusskriterium dar und ist optional
   anzubieten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Ein Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der
   Rechtsform, der Anschrift, der Telefon und Telefaxnummer, E-Mail, der
   USt.-ID-Nr. und der Bankverbindung.
    Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
   andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je
   nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem der Bieter
   niedergelassen ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und
   Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln
   einzureichen.
    Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
   Zuverlässigkeit.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend
   zu sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-0
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
   Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
   einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
   Begehren enthalten (§ 161 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/07/2017
References
   1. mailto:Elmar.Weissenberger@landkreis-waldshut.de?subject=TED
   2. http://www.landkreis-waldshut.de/
   3. https://www.subreport.de/E26239725
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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