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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Waldshut-Tiengen
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 281318-2017 (ID: 2017072009254731340)
Veröffentlicht: 20.07.2017
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DE-Waldshut-Tiengen: Branchenspezifisches Softwarepaket
2017/S 137/2017 281318
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Waldshut, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Waldtorstr. 1
Waldshut-Tiengen
79761
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Elmar Weißenberger
E-Mail: [1]Elmar.Weissenberger@landkreis-waldshut.de
NUTS-Code: DE13A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.landkreis-waldshut.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E26239725
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines Abfallwirtschaftssystems.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der
rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben
des Landkreises gehören u. a. die Sammlung von Siedlungsabfällen,
darunter Restabfall, Papier und Sperrabfall sowie die Rechnungsstellung
der Müllgebühren für das gesamte Kreisgebiet. Ab dem 1.1.2019 plant der
Auftraggeber die getrennte Erfassung von Bioabfall im Landkreis
Waldshut einzuführen.
Zur Abbildung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben plant der Landkreis
die Einführung eines neuen abfallwirtschaftlichen Softwaresystems (im
Folgenden AWG genannt). Der Auftraggeber nutzt derzeit für seine
abfallwirtschaftlichen Aufgaben die Softwarelösung MAWIS der Firma
MOBA.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE13A
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Waldshut.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
A) Lieferung eines zentralen Systems zur Unterstützung des Bereiches
Abfallwirtschaft b) Einrichtung von Schnittstellen c) Einrichtung eines
Dienstleisterzugriffs d) Wartung des Systems, d. h.
Einrichten einer Hotline während der üblichen Arbeitszeit (werktags
8:00 bis 18:00 Uhr)
Behebung von Problemen mit der Software
e) Datenübernahme ohne Informationsverlust von den bisherigen Systemen
in das neue zentrale System f) Dokumentation g) Durchführung von
Benutzerschulungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Alle Optionen sind im Zusammenhang mit dem Hauptzweck Beschaffung
Abfallwirtschaftsystem zusehen:
Optional soll die Zuordnung einer neuen Behälternummer mit einer
alphanummerischen Kennung, die die Informationen der Behältergröße und
der jeweiligen Fraktion enthält (z. B. B120 = Bioabfallbehälter, 120
l), im zukünftigen System möglich sein.
Diese Anforderung stellt kein Ausschlusskriterium dar und ist optional
anzubieten.
Zur Verbesserung der Auskunftsfähigkeit wird eine Übernahme von
Kontoinformationen aus SAP in das AWS (aktueller Kontostand,
Einzelposten, Mahngebühren etc.) angestrebt. Die Visualisierung erfolgt
dann im AWS.
Diese Anforderung stellt kein Ausschlusskriterium dar und ist optional
anzubieten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der
Rechtsform, der Anschrift, der Telefon und Telefaxnummer, E-Mail, der
USt.-ID-Nr. und der Bankverbindung.
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je
nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem der Bieter
niedergelassen ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und
Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln
einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der
Zuverlässigkeit.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/08/2017
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind keine externen Personen befugt beim Öffnungsverfahren anwesend
zu sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 721926-0
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes
Begehren enthalten (§ 161 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2017
References
1. mailto:Elmar.Weissenberger@landkreis-waldshut.de?subject=TED
2. http://www.landkreis-waldshut.de/
3. https://www.subreport.de/E26239725
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