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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 278557-2017 (ID: 2017071909073827185)
Veröffentlicht: 19.07.2017
*
  DE-Hamburg: Arzneimittel
   2017/S 136/2017 278557
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DAK-Gesundheit
   Nagelsweg 27-31
   Hamburg
   20097
   Deutschland
   Telefon: +49 402396-2682
   E-Mail: [1]vergabestelle@dak.de
   Fax: +49 402396-3661
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.dak.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.dak.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YM5YE8X
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8
   SGB V zum Wirkstoff Olmesartan und Amlodipin, ATC C09DB02, für die Zeit
   01.09.2017  31.08.2019.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1001818 - Olmesartan und Amlodipin
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   § 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen
   Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen
   Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf
   die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe
   öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess
   wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des
   4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher
   in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g.
   Wirkstoff (Olmesartan und Amlodipin, ATC C09DB02) beabsichtigt die
   DAK-Gesundheit, bis zum InKrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge
   mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen
   Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d.
   Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 1.9.2017 in
   Kraft und endet am 31.8.2019. Er endet unabhängig davon automatisch mit
   Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die DAK-G geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer
   fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien
   Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den
   Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig
   davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Olmesartan
   und Amlodipin, ATC C09DB02, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens
   nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren
   Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im
   Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem
   pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss
   eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen
   ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über
   das Online-Portal [5]www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten
   Link zum Download zur Verfügung.
   Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den
   erstmals am 01.09.2017 in Kraft tretenden Verträgen ist die
   vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender
   Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich zum Download unter dem unter
   I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei
   der DAK-G:
   1. Angebotsschreiben
   2. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister (s. III.1.1.).
   3. Eigenerklärung des Unternehmens (Anlage A1), dass keines der
   Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt (s. III.1.1.).
   4. Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die
   der Interessent einen Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen
   möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der
   Bieter zum Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist (Anlage A2) (s.
   III.1.1.).
   5. Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum
   Mindestlohn und zur Tariftreue beachtet und eingehalten werden (Anlage
   A3) (s. III.1.1.).
   6. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit,
   insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Unterzeichnung des mit
   einem Firmenstempel versehenen Vertrages (2-fach im Original) durch den
   Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
   7. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag (je 2-fach im
   Original). Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g.
   Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen.
   8. Wirksamer Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit (s. III.1.1.
   und III.1.2.).
   Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
   DAK-Gesundheit,
   Mariam Shirdel (0042 60),
   Nagelsweg 27-31,
   20097 Hamburg.
   Weiterhin ist die Anlage 2 als Exceldatei zeitgleich an die Mailadresse
   [6]am_rabattvertraege@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses
   Modells und zu o. g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum
   1.9.2017 abgeschlossen und enden am 31.8.2019. Interessenten, die zu
   diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o. g.,
   einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonatsbei o. g. Stelle
   einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der
   DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während
   der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu
   können, müssen die o. g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten
   Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch
   hierbeikommt es auf den rechtzeitigen Zugang beider DAK-G an. Beispiel:
   Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.7.20xx (Folgemonat)
   erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06.20xx (Vormonat)
   vorliegen.
   Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des
   Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt
   es sich hier um ein solches nicht  die Bekanntmachung musste aus
   technischen Gründen verwendet werden, da es kein für
   Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) nach Maßgabe
   der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   z.B.aktueller Handelsregisterauszug; Kopie ist ausreichend.
   2. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien
   gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 zu
   unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original
   einzureichen.
   3. Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die
   der Interessent einen Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen
   möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der
   Bieter zumVertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist (Anlage A2) (s.
   III.1.1.).
   4. Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum
   Mindestlohn und zur Tariftreue beachtet und eingehalten werden (Anlage
   A3). Dazu ist die Anlage A3 zu unterschreiben, mit Firmenstempel
   zuversehen und im Original einzureichen.
   Die DAK-Gesundheit hat über die europäische Bekanntmachungsplattform
   ein sog. Präqualifikationsverfahren für pharmazeutische Unternehmen für
   die vereinfachte Teilnahmean zukünftigen
   Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht (EU-Bekanntmachung
   [7]2015/S 105-190319 vom 03.06.2015). Sofern der Bieter rechtzeitig vor
   Einreichung der Unterlagen einen wirksamen Präqualifikationsbescheid
   von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht er die
   unternehmensbezogenen Eignungsnachweise (Nachweis der Eintragung in das
   Berufs- oder Handelsregister,Eigenerklärung des Unternehmens, dass
   keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB vorliegt,
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse) unter
   Hinweis und Beifügung des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht
   mehr beizufügen. Die Anlage A2 ist in jedem Fall beizufügen. Der
   Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit dient entsprechend auch
   als Nachweis bei Open-House-Verfahren der DAK-Gesundheit, unabhängig
   vom Auftragswert.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung darüber, dass für die jenigen Arzneimittel, für die der
   Interessent den Vertrag im Rahmendieses Verfahrens abschließen möchte,
   eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum
   Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist die Anlage A2 zu
   unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original
   einzureichen. Die DAK-Gesundheit hat über die europäische
   Bekanntmachungsplattform ein sog. Präqualifikationsverfahren für
   pharmazeutische Unternehmen für die vereinfachte Teilnahme an
   zukünftigen Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht
   (EU-Bekanntmachung [8]2015/S 105-190319 vom 3.6.2015). Sofern der
   Bieter rechtzeitig vor Einreichung der Unterlagen einen wirksamen
   Präqualifikationsbescheid von der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht
   er die unternehmensbezogenen Eignungsnachweise (Nachweis der Eintragung
   in das Berufs- oder Handelsregister, Eigenerklärung des Unternehmens,
   dass keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB vorliegt,
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse) unter
   Hinweis und Beifügung des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht
   mehr beizufügen. Die Anlage A2 ist in jedem Fall beizufügen. Der
   Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit dient entsprechend auch
   als Nachweis bei Open-House-Verfahren der DAK-Gesundheit.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/07/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/08/2017
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen können im notwendigen Einzelfall auch per E-Mail
   bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die
   Vergabeunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem
   Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de)
   oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels
   Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden
   allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer
   Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich
   gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der
   Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o.g. Kontaktstelle
   zu wenden.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5YE8X.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [9]poststelle@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[10]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10
   Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt
   erteilt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [11]poststelle@bundeskartellamt.de
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/07/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@dak.de?subject=TED
   2. http://www.dak.de/
   3. https://www.dak.de/
   4. https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YM5YE8X
   5. http://www.dtvp.de/center
   6. mailto:am_rabattvertraege@dak.de?subject=TED
   7. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:190319-2015:TEXT:DE:HTML
   8. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:190319-2015:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
  11. mailto:poststelle@bundeskartellamt.de?subject=TED
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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