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Ausschreibung: Kombiwagen und Limousinen - DE-München
Kombiwagen und Limousinen
Dokument Nr...: 276299-2017 (ID: 2017071809042824272)
Veröffentlicht: 18.07.2017
*
  DE-München: Kombiwagen und Limousinen
   2017/S 135/2017 276299
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Max-Planck-Gesellschaft z. F. d. W. Generalverwaltung
   Hofgartenstraße 8
   München
   80539
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabemanagement
   Telefon: +49 8921082280
   E-Mail: [1]IT-Vergabe@gv.mpg.de
   Fax: +49 8921081367
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.mpg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_De
   tails&TenderOID=54321-Tender-15b61f7fa58-27c1e9769b62b015
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über Leasing-Dienstfahrzeuge.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 04 03 09 01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34111000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferleistung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen,
   bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der
   oberen Mittelklasse für die Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute,
   sowie der Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und
   das MPI für Kohlenforschung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.;
   Generalverwaltung,
   Hofgartenstr. 8,
   80539 München,
   Deutschland.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen,
   bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der
   oberen Mittelklasse für die MPG und ihre Institute, sowie der
   Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und das MPI für
   Kohlenforschung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden
   Auftragnehmer).
   Es handelt sich um nicht personenbezogene Fahrzeuge. Die Fahrzeuge
   werden jedoch überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und
   wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt.
   Die Leasingvertragsdauer beträgt 12 Monate pro Fahrzeug. Die maximale
   Ab-nahmemenge werden jährlich bis zu 110 PKW der oberen Mittelklasse
   als Limousine und Kombi sein, die sich bezüglich Vorgaben und Nutzung
   nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der
   Bundesverwaltung (DKfzR) richten.
   Bei Leasing der Fahrzeuge müssen die Vorschriften zu Ausstattungen der
   DKfzR des BMF beachtet werden. Zusätzliche Hauptangebote mit besseren
   Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze
   in Höhe von netto 25 630,25 EUR im Schadensfall, die der MPG durch die
   Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene
   Dienstkraftfahrzeuge gemäß DKfzR des BMF vorgegeben ist, nicht
   überschritten wird.
   Die MPG unterliegt dem Selbstversicherungsprinzip und schließt
   lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung für die Fahrzeuge ab.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Kapitel 1.5 des Eignungskatalogs:
   Die Rahmenvereinbarung ist erstmals zum Ende des 3. Vertragsjahres und
   letztmals zum Ende des 4. Vertragsjahres kündbar. Dabei ist die
   Rahmenvereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende
   schriftlich zu kündigen, andernfalls besteht der Vertrag bis zum Ende
   des 5. Vertragsjahres fort.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollten mehr als drei (3) geeignete Bewerber ermittelt werden, so
   werden drei (3) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den
   Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten
   gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis
   3 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 3 zur Angebotsabgabe
   aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von drei (3) geeigneten
   Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
   Geben weniger als drei (3) geeignete Wirtschaftsteilnehmer einen
   Teilnahmeantrag ab, so können insoweit auch weniger Unternehmen zur
   ersten Angebotsabgabe aufgefordert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge können in Papierform oder elektronisch eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Alle Kapitel und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage
    Eignungskatalog:
   Unternehmensdarstellung (A-05)
   Unternehmensdarstellung/ Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name
   des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische
   Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen),
   einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
   (A-05) s. Kap. 3.2.1
   Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (A-03)
   Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister des
   Niederlassungsmitgliedstaates (gemäß EEE Teil IV Abschnitt A Ziffer 1)
   s. Kap. 3.2.2
   Hinweis zur EEE:
   Soweit nach den Vorgaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines
   Teilnahmeantrags Angaben und Erklärungen in der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (nachfolgend EEE genannt) zu machen sind,
   gilt Folgendes:
   Die Bewerbungsunterlagen enthalten hierfür eine mit den Angaben des
   Auftraggebers versehene EEE im XML-Dateiformat zur Verwendung (Anlage
   2). Diese EEE ist unter dem Link:
   [5]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
   einzulesen und wie in der Anleitung für das EEE-Online-Tool (Anlage
   1) beschrieben zu verwenden. Die EEE ist mit dem Teilnahmeantrag in
   Schriftform oder in elektronischer Form, als XML-Datei sowie zusätzlich
   als PDF-Dokument, einzureichen. Ein Muster der EEE (Anlage 2a) liegt
   den Bewerbungsunterlagen ausschließlich zur Information bei. Dieses
   Muster ist nicht zu verwenden.
   Hinweis: Der Globalvermerk in Teil IV der EEE ist nicht zu verwenden
   (nicht anzukreuzen).
   Hinweis zu Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
   Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
   betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine
   eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
   Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
   eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
   der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
   oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
   Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen
   Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt
   werden zu können.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle Kapitel und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage
    Eignungskatalog:
   Erklärung des Bewerbers, dass er über eine
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der
   Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung
   binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über
   die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung
   zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7).
   Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei
   mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für
   Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500 000) Euro (2-fach
   maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur
   Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage 7). (A-05) s. Kap. 3.3.1.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Alle Kapitel und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage
    Eignungskatalog:
   Erläuterung über Mobilitätsgarantie (B-01)
   Erläuterung über die Bereitstellung von Ersatzfahrzeug zum Erhalt der
   Mobilität ab einem Werkstattaufenthalt von länger als vier (4) Stunden
   (Mobilitätsgarantie) s. Kap. 3.4.4 und Bewertung s. Kap. 4.1.1
   Bewertung: Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe
   Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der
   Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4
   Seite); (0-2 Punkte).
   (Die maximalen 2 Punkte werden bei positiver Beurteilung gegeben (der
   Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt
   z. B. Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb 4 Stunden), 1
   Punkt bei neutraler Beurteilung (der Bewerber erfüllt nur die
   Mindestvoraussetzungen z. B. Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs, die
   länger als 4 Stunden benötigt) und 0 Punkte Beurteilung (die Aussage
   des Bewerbers war nicht nachvollziehbar oder unvollständig, z. B. keine
   Bereitstellungsmöglichkeit eines Ersatzfahrzeugs).
   Erläuterung über mobilen Service (B-02)
   Der Bewerber erläutert den mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe
   des Herstellers. s. Kap. 3.4.5 und Bewertung s. Kap. 4.1.2
   Bewertung: Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche
   Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4
   Seite); (0-7 Punkte).
   Maximal werden 7 Punkte gegeben (der Bewerber erfüllt das jeweilige
   Merkmal vollständig und uneingeschränkt; d.h. der mobile Service
   entspricht der Grundmobilität [Reifenwechsel und Abschleppen zum
   nächsten Servicepartner/Werkstatt des Herstellers] und Zusatzleistungen
   [z. B. Unfallhotline, Schutzbrief, Rettungskarte, Kostenübernahme von
   Übernachtung und Weiterreise]); Punktabzüge werden vorgenommen, wenn
   nur Teile der Grundmobilität sowie Zusatzleistungen erfüllt werden und
   0 Punkte Beurteilung, wenn die Aussage des Bewerbers nicht
   nachvollziehbar, in weiten Teilen (es fehlen mehr als 5 Merkmale)
   unvollständig ist oder fehlt.
   Erläuterung über Servicepartner/Werkstätte an Wochenenden (B-03)
   Der Bewerber erläutert die Servicepartner/Werkstätte des
   Fahrzeugherstellers in Städten über 500 000 Einwohnern sowie die
   Erreichbarkeit der Servicepartner/Werkstätte auch an Wochenenden. s.
   Kap. 3.4.6 und Bewertung s. Kap. 4.1.3
   Bewertung: (max. 1 DIN A4 Seite); (0-2 Punkte).
   Die maximalen 2 Punkte werden bei positiver Beurteilung gegeben (der
   Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
   z. B. wenn er erläutert, dass mehr als ein Servicepartner/Werkstätte
   vorhanden sind), 1 Punkt werden bei neutraler Beurteilung (der Bewerber
   erfüllt nur die Mindestvoraussetzungen, z. B. wenn er erläutern kann,
   dass ein Servicepartner/Werkstätte vorhanden ist) und 0 Punkte
   Beurteilung (die Aussage des Bewerbers war nicht nachvollziehbar oder
   unvollständig sowie keine Aussagen getroffen werden).
   Pannenstatistik (B-04)
   In der Pannenstatistik sind die wettbewerbsgegenständlichen Fahrzeuge
   in unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der drei (3)
   Kalenderjahre 2013, 2014 und 2015 mindestens 1-Mal unter den ersten
   fünf (5) Plätzen wiederzufinden. (siehe Formblatt Pannenstatistik,
   Anlage 11) s. Kap. 3.4.7 und Bewertung s. Kap. 4.1.4
   Bewertung: Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller
   der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen
   Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der nachstehenden drei (3) Kalenderjahre
   aufzuzeigen (siehe Formblatt Pannenstatistik, Anlage 16); 0-10 Punkte
   ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Jahre 2013-2015, dieser
   wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Alle Kapitel und Anlageverweise Beziehen Sich Auf Die Vergabeunterlage
    Eignungskatalog:
   Hinweis: Teil IV Abschnitt C und Abschnitt D der EEE ist nicht zu
   verwenden (nicht auszufüllen).
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Fähigkeit, Fahrzeuge
   der oberen Mittelklasse gemäß den Bestimmungen der DKfzR der
   Bundesverwaltung als Leasingfahrzeuge zu liefern.
   Referenzen im Bereich Leasing-Kfz (A-06)
   Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens eine (1)
   aussagekräftige Referenz im Bereich Kfz-Leasing vorzuweisen, die ein
   Jahresvolumen in Höhe von rund 3 000 000 EUR netto (Listenpreis Neu
   KFZ) bei einem Kunden abdeckt.
   (Der Bewerber reicht seine Referenz als Anlage 8 ein) s. Kap. 3.4.1
   Erklärung über Energieeffizienzklasse A+ (A-07)
   Der Bewerber erklärt, die zu ausliefernden Fahrzeuge der oberen
   Mittelklasse des Herstellers mit mindestens der Energieeffizienzklasse
   A+ gemäß den Energieeffizienzrichtlinien PKW-EnVKV entsprechen. (siehe
   Formblatt Erklärung über Energieeffizienzklasse, Anlage 9) s. Kap.
   3.4.2
   Erklärung über Erreichbarkeit der Service Hotline (A-08)
   Erklärung über Service Hotline, dass eine telefonische Erreichbarkeit
   an 365 Tagen 24 Stunden am Tag gewährleistet ist. (siehe Formblatt
   Erklärung über Service Hotline  telefonische Erreichbarkeit an 365
   Tagen 24 Stunden am Tag, Anlage 10) s. Kap. 3.4.3
   Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe (A-09)
   Erklärung über die Auslieferung der Fahrzeuge unter Verwendung
   asbestfreier Stoffe (z. B. Kupplungs- und Bremsbelege). (siehe
   Formblatt Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe, Anlage
   12) s. Kap. 3.4.8
   Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher Grundierung und
   Lackierung (A-10)
   Hier wird eine Erklärung abgegeben, dass die Fahrzeuge unter Verwendung
   von umweltfreundlicher Grundierung und Lackierung ausgeliefert werden.
   (siehe Formblatt Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher
   Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge, Anlage 13) s. Kap. 3.4.9
   Bestätigung über die Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung
   (A-11)
   Hier wird bestätigt, dass dem jeweiligen auszuliefernden Fahrzeug mit
   den Zulassungspapieren eine EU-Konformitätsbescheinigung für das
   Fahrzeug beigefügt wird. (siehe Formblatt Bestätigung über die
   Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung, Anlage 14) s. Kap.
   3.4.10
   Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination (A-12)
   Bei der Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination darf nur ein
   Hersteller benannt werden. (siehe Formblatt Benennung der
   Hersteller-/Modellreihen-Kombination, Anlage 15) s. Kap. 3.4.11
   Erklärung zur Grundlaufzeit (A-13)
   Der Bewerber erklärt, dass die Grundlaufzeit der zu schließenden
   Rahmenvereinbarung mindestens drei (3) Jahre betragen wird. (siehe
   Formblatt Erklärung zur Grundlaufzeit, Anlage 16) s. Kap. 3.4.12.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Laufzeit 5 Jahre: Interne
   Prozesse führen bei Vertragspartnerwechsel zu langen
   Übergangszeiträumen u. müssen einkalkuliert werden. Die Einarbeitung
   ist inhaltlich komplex u. umfangreich. In diesem Prozess ist zudem ein
   ext. Dienstleister involviert, der sein Konfigurationsportal
   bereitstellt, die Bestellungen der MPG an AN abwickelt u. auf Wunsch
   Transportdienste/Zulassungen vornimmt (siehe VU).
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 14/09/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2018
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet
   Vergabemanagement
   Hofgartenstraße 8
   München
   80539
   Deutschland
   E-Mail: [7]IT-Vergabe@gv.mpg.de
   Fax: +49 8921081367
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/07/2017
References
   1. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
   2. http://www.mpg.de/
   3. https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15b61f7fa58-27c1e9769b62b015
   4. http://www.tender24.de/
   5. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   7. mailto:IT-Vergabe@gv.mpg.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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