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Ausschreibung: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - DE-Großpösna
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 196386-2017 (ID: 2017052409324230241)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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DE-Großpösna: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2017/S 99/2017 196386
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
Am Westufer 3, OT Störmthal
Großpösna
04463
Deutschland
Kontaktstelle(n): Westsächsische Entsorgungs- und
Verwertungsgesellschaft mbH
Telefon: +49 3429953117
E-Mail: [1]ines.bertholdt@wev-sachsen.de
Fax: +49 3429953169
NUTS-Code: DED34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.wev-sachsen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.wev-sachsen.de/downloads.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Abfallwirtschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Reststoffentsorgung in Teillosen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 04-Reste-WEV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme, der Transport und die
Entsorgung der durch die mechanische Behandlungsstufe der MBA Cröbern
erzeugten Fraktionen. Es handelt sich um 2 Lose mit verschiedenen
Fraktionen und Qualitäten.
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der
RiLi 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 4 VgV abgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Alle Kombinationen möglich.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Reste
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED34
Hauptort der Ausführung:
Bereitstellung und Übergabe der Fraktionen:
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH,
Am Westufer 3,
04463 Großpösna.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Entsorgung der durch die mechanische
Behandlungsstufe der MBA Cröbern erzeugten Fraktion Reste.
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der
RiLi 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 4 VgV abgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Möglichkeit der Vertragsverlängerung durch AG um einmalig 18 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Brennbare Abfälle
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED34
Hauptort der Ausführung:
Bereitstellung und Übergabe der Fraktionen:
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH,
Am Westufer 3,
04463 Großpösna.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Entsorgung der durch die mechanische
Behandlungsstufe der MBA Cröbern erzeugten Fraktion Brennbare Abfälle.
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der
RiLi 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 4 VgV abgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Möglichkeit der Vertragsverlängerung durch AG um einmalig 18 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Angebote für Teilmengen und verschiedene produzierte Qualitäten
möglich.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszufüllende EEE ist der Ausschreibungsunterlage beigefügt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/06/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/06/2017
Ortszeit: 14:00
Ort:
Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH,
Am Westufer 3,
04463 Großpösna / OT Störmthal,
Hauptverwaltungsgebäude, Beratungsraum UG.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Vergabestelle / Gemäß VgV § 55 (2) sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der
RiLi 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 4 VgV abgesehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer Sachsen/Sitz: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle
Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419770
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 4 GWB ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz
1 gibt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:ines.bertholdt@wev-sachsen.de?subject=TED
2. http://www.wev-sachsen.de/
3. http://www.wev-sachsen.de/downloads.html
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