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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 196717-2017 (ID: 2017052409210529283)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2017/S 99/2017 196717
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
   Alte Bleiche 5
   Hofheim am Taunus
   65719
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
   E-Mail: [1]vergabemanagement@rmv.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.rmv.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erhöhung der Zugbegleitquoten in den Teilnetzen Taunus und Wetterau
   West-Ost.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sukzessive Erhöhung der vertraglich vereinbarten Zugbegleitquoten in
   Teilnetzen Taunus und Wetterau West-Ost gemäß des mit der Hessischen
   Landesbahn GmbH (HLB) geschlossenen Verkehrs-Service-Vertrages vom
   18.8.2003. Die Anpassung der vereinbarten Zugbegleitquoten bis zum
   voraussichtlichen Ende der Vertragslaufzeit am 10.12.2022 ist
   erforderlich, um neben einer deutlichen qualitativen Aufwertung des
   Leistungs- und Serviceangebotes das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste
   nachhaltig zu verbessern und der seit Vertragsbeginn deutlich
   gestiegenen Fahrgastnachfrage gerecht zu werden. Zusätzlich ist eine
   adäquate Sicherung der Fahrgeldeinnahmen durch laufende
   Fahrausweisprüfungen der in den Fahrzeugen von der HLB eingesetzten
   Zugbegleitern im Rahmen des als Brutto-Vertrag ausgestalteten
   Verkehrs-Service-Vertrages notwendig.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Ziffer II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) erfolgten nur aus technischen
   Gründen, weil das EU-Formular an diesen Stellen eine Eingabe verlangt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die sukzessive Erhöhung der vertraglich vereinbarten Zugbegleitquote
   wird vom Auftraggeber als nicht wesentliche Änderung des bestehenden
   Auftrages gewertet. Ungeachtet dessen wäre sie jedoch auch auf der
   Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig. Die
   vorstehend abweichende Angabe zur Vefahrensart erfolgte, weil eine
   entsprechende Auswahlvariante nicht gegeben war. Die Erhöhung der
   Zugbegleitquote ist aus den in Ziffer II.1.4) dargestellten Gründen
   erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. ein dauerhafter
   Einsatz von Fremdpersonal kann nicht sinnhaft erfolgen. Derartiges wäre
   mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten
   verbunden. Die vorgenannten Umstände, die zu der jetzt erforderlichen
   Erhöhung der Zugbegleitquote zwingen, waren nicht in der erforderlichen
   Art und Weise vorhersehbar.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/05/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Hessische Landesbahn GmbH (HLB)
   Am Hauptbahnhof 18
   Frankfurt am Main
   60329
   Deutschland
   NUTS-Code: DE7
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Ziffer V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft
   liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der
   Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
   155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
   Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
   im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
   aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2017
References
   1. mailto:vergabemanagement@rmv.de?subject=TED
   2. http://www.rmv.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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