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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Marburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 196301-2017 (ID: 2017052409143828829)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
DE-Marburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 99/2017 196301
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement Marburg
Raiffeisenstraße 7
Marburg
35043
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement
-Wiesbaden- Dez. BA 2.00.3 Fr. Pöpperl
Telefon: +49 6113663344
E-Mail: [1]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
Fax: +49 6113663303
NUTS-Code: DE724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.mobil.hessen.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-12042
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement Wiesbaden
Wilhelmstraße 10
Wiesbaden
65185
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat BA 2 (Frau Laura Pöpperl)
Telefon: +49 6113663344
E-Mail: [4]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
Fax: +49 6113663303
NUTS-Code: DE714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.mobil.hessen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement Wiesbaden
Wilhelmstraße 10
Wiesbaden
65185
Deutschland
Kontaktstelle(n): Yvonne Pianan
Telefon: +49 6113663421
E-Mail: [6]vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
Fax: +49 6113663435
NUTS-Code: DE714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.mobil.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
B 49 Ersatzneubau Hochstraße und Taubensteinbrücke Wetzlar.
Referenznummer der Bekanntmachung: 9j6-B49 Hochstr/UF Taubenstein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Planungsprojekt B49, Ersatzneubau Hochstraße und Taubensteinbrücke
Wetzlar liegt innerhalb der Gemarkung Wetzlar.
Das Brückenbauwerk Lahnbrücke am Taubenstein, UF Lahn, L3020,
Stadtstraße überführt die B 49 mit 7 Feldern von ca. km 0,785 bis ca.
km 0,460 des Netzknotens 5417 054 (Gloelknoten). Das etwa 320 m lange
Bauwerk unterführt Teile des Stadtgebietes sowie die Lahn
(Fließgewässer).
Ca. 180 m westlich der Taubensteinbrücke beginnt das Brückenbauwerk
Hochstraße Wetzlar (BW-Nr. 5416 563). Es besteht aus 3 Teilbauwerken.
Teilbauwerk A bezeichnet das Hauptbauwerk Hochstraße; die Teilbauweke
B und C ergeben sich aus den beiden Auf- bzw. Abfahrtsrampen, die die
Innenstadt mit der B49 verbinden. Die Hochstraße verläuft von ca. km
0,280 und endet bei ca. km 0,344. Sie überführt die B 49 auf einer
Länge von etwa 1.066 m mit 31 Feldern.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt
II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE722
Hauptort der Ausführung:
B 49 Wetzlar.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 und 2
Leistungszeitraum, Fristen:
Beginn der Ausführung: Spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung.
Späteste Zuschlagserteilung: 11.2017
Fertigstellung der Voruntersuchung (Leistungsphase 2): 04.2018
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 5
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterium A:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche
Befähigung, gemäß §46 (3) Nr. 2 VgV, hier: Projektleiter. Zur Bewertung
werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem
vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt
anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Kriterium B:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß §46 (3) Nr.1 VgV. Zur
Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu
benennen sind.
Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0
Punkten bewertet.
5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der
Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von
der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben
sich aus folgenden Bedingungen:
Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen
entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal
einzureichen sind, sind im Vordruck Anlage zur Eigenerklärung zur
Eignung vorgebegeben).
und insbesondere auf
Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und
Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den
Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die
Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A: 30 %
Kriterium B: 70 %.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
1 500 000 EUR für Personenschäden
und
1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
§ 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
Unterlagen vorzulegen.
§ 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen
Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare
Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird / werden gefordert:
Projektleiter
§ 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
Verkehrsanlage
sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1
VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß
den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV
durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils
zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist
ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag
schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46
(3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht
werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die
Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmers vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Projektleiter:
Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre
Nachweis von je einem vergleichbaren Referenzprojekt. Die
Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß
den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen genügen.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweise von je mindestens einem Referenzprojekt aus dem
Aufgabenbereich Verkehrsanlage, das in den letzten 3 Jahre erbracht
wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten
Mindestanforderungen gemäß den zur Verfügung gestellten
Teilnahmeunterlagen genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig
erfüllt sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsstrafenregelung für:
Tariftreue
Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben
sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und
Mindestentgelt zu erklären.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2017
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern
wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
(z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem
Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit
der beglaubigten Übersetzung einzureichen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den
Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den
Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in
digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit
den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum
Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte
Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist
außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe
Teilnahmewettbewerb 121/2017_B 49 Ersatzneubau Hochstraße und
Taubensteinbrücke Wetzlar zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung
gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht
fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10
Wiesbaden
65185
Deutschland
Telefon: +49 611366-0
E-Mail: [8]post@mobil.hessen.de
Fax: +49 611366-3435
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
2. http://www.mobil.hessen.de/
3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-12042
4. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
5. http://www.mobil.hessen.de/
6. mailto:vergabe.zentrale@mobil.hessen.de?subject=TED
7. http://www.mobil.hessen.de/
8. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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