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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Marburg
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 196301-2017 (ID: 2017052409143828829)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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  DE-Marburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2017/S 99/2017 196301
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement Marburg
   Raiffeisenstraße 7
   Marburg
   35043
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement
   -Wiesbaden- Dez. BA 2.00.3 Fr. Pöpperl
   Telefon: +49 6113663344
   E-Mail: [1]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
   Fax: +49 6113663303
   NUTS-Code: DE724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.mobil.hessen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-12042
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement Wiesbaden
   Wilhelmstraße 10
   Wiesbaden
   65185
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dezernat BA 2 (Frau Laura Pöpperl)
   Telefon: +49 6113663344
   E-Mail: [4]Laura.Poepperl@mobil.hessen.de
   Fax: +49 6113663303
   NUTS-Code: DE714
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.mobil.hessen.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Hessen Mobil  Straßen und Verkehrsmanagement Wiesbaden
   Wilhelmstraße 10
   Wiesbaden
   65185
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Yvonne Pianan
   Telefon: +49 6113663421
   E-Mail: [6]vergabe.zentrale@mobil.hessen.de
   Fax: +49 6113663435
   NUTS-Code: DE714
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.mobil.hessen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   B 49 Ersatzneubau Hochstraße und Taubensteinbrücke Wetzlar.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 9j6-B49 Hochstr/UF Taubenstein
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Planungsprojekt B49, Ersatzneubau Hochstraße und Taubensteinbrücke
   Wetzlar liegt innerhalb der Gemarkung Wetzlar.
   Das Brückenbauwerk Lahnbrücke am Taubenstein, UF Lahn, L3020,
   Stadtstraße überführt die B 49 mit 7 Feldern von ca. km 0,785 bis ca.
   km 0,460 des Netzknotens 5417 054 (Gloelknoten). Das etwa 320 m lange
   Bauwerk unterführt Teile des Stadtgebietes sowie die Lahn
   (Fließgewässer).
   Ca. 180 m westlich der Taubensteinbrücke beginnt das Brückenbauwerk
   Hochstraße Wetzlar (BW-Nr. 5416 563). Es besteht aus 3 Teilbauwerken.
   Teilbauwerk A bezeichnet das Hauptbauwerk Hochstraße; die Teilbauweke
   B und C ergeben sich aus den beiden Auf- bzw. Abfahrtsrampen, die die
   Innenstadt mit der B49 verbinden. Die Hochstraße verläuft von ca. km
   0,280 und endet bei ca. km 0,344. Sie überführt die B 49 auf einer
   Länge von etwa 1.066 m mit 31 Feldern.
   Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt
   II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE722
   Hauptort der Ausführung:
   B 49 Wetzlar.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
   im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
   Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 und 2
   Leistungszeitraum, Fristen:
   Beginn der Ausführung: Spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung.
   Späteste Zuschlagserteilung: 11.2017
   Fertigstellung der Voruntersuchung (Leistungsphase 2): 04.2018
   Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 5
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Kriterium A:
   Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit
   der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche
   Befähigung, gemäß §46 (3) Nr. 2 VgV, hier: Projektleiter. Zur Bewertung
   werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die von dem
   vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt
   anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
   Kriterium B:
   Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß §46 (3) Nr.1 VgV. Zur
   Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu
   benennen sind.
   Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0
   Punkten bewertet.
    5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
    0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der
   Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von
   der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben
   sich aus folgenden Bedingungen:
    Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen
   entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal
   einzureichen sind, sind im Vordruck Anlage zur Eigenerklärung zur
   Eignung vorgebegeben).
   und insbesondere auf
    Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und
   Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den
   Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die
   Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
   Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
   Kriterium A: 30 %
   Kriterium B: 70 %.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   § 123 (1) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
   haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
   rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
   1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   § 123 (4) GWB:
   Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
   des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
   wenn
   1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
   Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
   und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
   2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
   Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
   Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
   vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
   Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
   verpflichtet hat.
   § 124 (1) Nr.2 GWB:
   Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
   der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
   Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
   sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
   Tätigkeit eingestellt hat.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
   Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
    1 500 000 EUR für Personenschäden
   und
    1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
   pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
   Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
   Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
   Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
   Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
   auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
    § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten
   drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die
   mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2)
   wird als Mindeststandard gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
   Unterlagen vorzulegen.
    § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
   Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen
   Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare
   Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
   Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird / werden gefordert:
    Projektleiter
    § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren,
   die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
   Für die folgenden Aufgabenbereiche:
    Verkehrsanlage
   sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
    § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
   Jahren.
   Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1
   VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß
   den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
   Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
   Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV
   durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils
   zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist
   ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag
   schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46
   (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht
   werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die
   Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen
   Unterauftragnehmers vorzulegen.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
   Projektleiter:
    Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre
    Nachweis von je einem vergleichbaren Referenzprojekt. Die
   Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß
   den zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen genügen.
   Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
   gleichzeitig erfüllt sind:
    Nachweise von je mindestens einem Referenzprojekt aus dem
   Aufgabenbereich Verkehrsanlage, das in den letzten 3 Jahre erbracht
   wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten
   Mindestanforderungen gemäß den zur Verfügung gestellten
   Teilnahmeunterlagen genügen.
   Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
   Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig
   erfüllt sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vertragsstrafenregelung für:
    Tariftreue
   Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben
   sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und
   Mindestentgelt zu erklären.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/06/2017
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern
   wird.
   Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
   (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in
   beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem
   Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit
   der beglaubigten Übersetzung einzureichen
   Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den
   Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
   Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den
   Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in
   digitaler Form angehängt sind.
   Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit
   den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum
   Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte
   Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist
   außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe
   Teilnahmewettbewerb 121/2017_B 49 Ersatzneubau Hochstraße und
   Taubensteinbrücke Wetzlar zu versehen.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung
   gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht
   fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht
   berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
   Wilhelmstraße 10
   Wiesbaden
   65185
   Deutschland
   Telefon: +49 611366-0
   E-Mail: [8]post@mobil.hessen.de
   Fax: +49 611366-3435
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2017
References
   1. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
   2. http://www.mobil.hessen.de/
   3. https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-12042
   4. mailto:Laura.Poepperl@mobil.hessen.de?subject=TED
   5. http://www.mobil.hessen.de/
   6. mailto:vergabe.zentrale@mobil.hessen.de?subject=TED
   7. http://www.mobil.hessen.de/
   8. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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