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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 196237-2017 (ID: 2017052409142728808)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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  DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2017/S 99/2017 196237
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
   Brüderstraße 53
   Bergisch Gladbach
   51427
   Deutschland
   E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
   NUTS-Code: DEA2B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160396
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   FE 06.0110/2014/DGB Praxisgerechte Anforderungen an den
   Polierwiderstand feiner Gesteinskörungen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z5sh-FE 06.0110/2014/DGB
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   FE 06.0110/2014/DGB.
   Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
   Gesteinskörnungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2B
   Hauptort der Ausführung:
   Bergisch Gladbach.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kurzfassung
   FE 06.0110/2014/DGB
   Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
   Gesteinskörnungen.
   Die Griffigkeitsentwicklung einer Straße wird maßgebend durch den
   Polierwiderstand der verwendeten Gesteinskörnungen bestimmt. Der
   resultierende Polierwiderstand des Gesteinskörnungsgemisches wird durch
   die grobe und feine Gesteinskörnung entsprechend ihren Anteilen im
   Gesteinskörnungsgemisch sowie ihres jeweiligen Polierwiderstands
   bestimmt. Gebrochene feine Gesteinskörnungen dürfen im
   Deckschichtmischgut nur eingesetzt werden, wenn der Polierwiderstand
   (PSV) der stellvertretenden groben Gesteinskörnung den jeweiligen
   Anforderungen genügt. Werden Gesteine unterschiedlicher Polierresistenz
   eingesetzt, muss der rechnerisch ermittelte Polierwiderstand der
   betreffenden Lieferkörnungen dem geforderten PSV entsprechen. In der
   Berechnung werden ausschließlich Gesteinskörnungen mit einem PSV größer
   42 berücksichtigt. Eine Einbeziehung des Natursandes oder gebrochener
   feiner Gesteinskörnungen, deren grobe Gesteinskörnungen nicht den
   Anforderungen des Polierwiderstandes genügen, ist daher unzulässig.
   Es hat sich gezeigt, dass eine Übertragung des an der groben
   Gesteinskörnung ermittelten PSV auf die Sandfraktion nicht immer
   zutreffend ist, da der Polierwiderstand von feinen Gesteinskörnungen im
   Wesentlichen von den Eigenschaften der einzelnen Mineralien abhängt.
   Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Formulierung praxisgerechter
   Anforderungswerte an Eigenschaften feiner Gesteinskörnungen, u.a. an
   den Polierwiderstand (PWS) auf Basis des Verfahrens nach
   Wehner/Schulze, um griffige Asphaltdeckschichten herzustellen. Die
   Übertragung des Polierwiderstandes (PSV) der groben Gesteinskörnung auf
   die feine ist dann nicht mehr notwendig.
   Wichtig: Vorgehen und Hinweise zur Angebotserstellung siehe
   Vergabe- und Vertragsunterlagen Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 999
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Vertrages ist vom Forschungsnehmer anzubieten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Keine Anforderungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach
   Ausstellungsdatum).
   Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
   Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
   und
    ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
   Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
   Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
   bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
   verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
   g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
   Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
   eine Eigenerklärung nachweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Wissenschaftliche Kompetenz:
   Der Forschungsnehmer muss wissenschaftliche Berichte mit komplexen
   Sachverhalten auf dem Gebiet des Straßenwesens anfertigen können.
   Der Nachweis ist durch mindestens drei Veröffentlichungen, die jeweils
   nicht länger als drei Jahre zurück liegen dürfen und jeweils auf
   unterschiedlichen Referenzprojekten beruhen, zu belegen. Der Nachweis
   ist mittels Referenzblatt 1 zu erbringen.
    Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Prüftechnik Straßenbau:
   Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung
   des Polierwertes mit dem Verfahren nach Wehner/ Schulze (TP Gestein-StB
   Teil 5.4.2) nachweisen.
   Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
   Gutachten, oder Versuchsserien in denen der Polierwert (PSV) mit o. g.
   Verfahren bestimmt wurde.
   Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
   Jahren, mittels Referenzblatt 2.
    Erfahrung im Bereich der Organisation von Versuchsdurchführungen zur
   Bestimmung des PSV:
   Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation von
   Versuchsdurchführungen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV)
   nachweisen.
   Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
   Jahren, mittels Referenzblatt 3.
    Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung Mineralogie und
   Petrografie:
   Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung
   der Mineralogie und Petrografie nachweisen.
   Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
   Gutachten oder Versuchsserien.
   Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
   Jahren, mittels Referenzblatt 4.
    Erfahrungen und Kenntnisse mit der statistischen Aus- und Bewertung
   von Messergebnissen:
   Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen mit der statistischen Aus- und
   Bewertung von Messergebnissen anhand eines Referenzprojektes
   nachweisen. Der Bezug zu praxisgerechten Anforderungen an den
   Polierwiderstand feiner Gesteinskörungen ist hierbei darzustellen.
   Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
   Gutachten oder Versuchsserien.
   Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
   Jahren, mittels Referenzblatt 5.
   Die vorgefertigten Referenzblätter 1 bis 5 sind hierzu zwingend zu
   verwenden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
   (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB und §
   124 GWB auszuschließen sind.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/07/2017
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/07/2017
   Ortszeit: 15:00
   Ort:
   Bergisch Gladbach.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Angebotsbedingungen
   Form der Angebote:
   Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5)
   vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und
   Vertragsunterlagen) zu verwenden.
   Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
   Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum
   und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
   Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
   Angebot
   FE 06.0110/2014/DGB
   Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
   Gesteinskörnungen
   Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
   Datum; 4.7.2017, 15:00 Uhr
    Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
   Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
   Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch
   Gladbach.
   Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können
   innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag,
   gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
   Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung
   folgendermaßen gestaltet werden:
   kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet /
   nicht gebunden.
   Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine
   Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner,
   Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
   Nebenangebote werden nicht zugelassen.
   Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter
   [4]www.evergabe-online.de bzw. [5]www.bund.de kostenlos zur Einsicht
   und zum Download zur Verfügung.
   Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
   (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder §
   124 GWB auszuschließen sind.
   Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB
   oder § 124 GWB vorliegt.
   Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen
   (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
   Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt
   für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
   entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die
   für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
   Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist
   zusätzlich die Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen
   und Quersubventionen (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und
   Vertragsunterlagen) vorzulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
    Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
   160 Abs 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
   des Vergabeverstoßes.
    Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160, Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
   Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
   Auftraggeber.
    Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb
   von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bewerter/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
   des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2017
References
   1. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED
   2. http://www.bast.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160396
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. http://www.bund.de/
   6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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