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Ausschreibung: Ausrüstung für die Instandhaltung von Straßen - DE-Hamburg
Ausrüstung für die Instandhaltung von Straßen
Dokument Nr...: 195743-2017 (ID: 2017052409080628260)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
  DE-Hamburg: Ausrüstung für die Instandhaltung von Straßen
   2017/S 99/2017 195743
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Finanzbehörde Hamburg
   Gänsemarkt 36
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Siemers, Franziska
   Telefon: +49 40428231578
   E-Mail: [1]ausschreibungen@fb.hamburg.de
   Fax: +49 40427310686
   NUTS-Code: DE600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.hamburg.de/fb/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.hamburg.de/ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.bieterportal.hamburg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Kaltmischgut.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34921000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von Reparaturasphalt und Kaltasphalt zur Instandsetzung von
   Straßen und Wegen der Bezirksämter.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 012 240.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Reparaturasphalt
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34921000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)  Finanzbehörde  als
   Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   über die Lieferung von Kaltmischgut zur Instandsetzung von Straßen und
   Wegen der Bezirksämter.
   Alle sieben Bezirke der Stadt Hamburg rufen aus der Rahmenvereinbarung
   ab. Die Insel Neuwerk, als ein Stadtteil des Bezirkes Hamburg-Mitte,
   ist von dieser Ausschreibung ausgenommen.
   Eine feste Bedarfsmenge des zu liefernden Reparaturasphalts kann nicht
   garantiert werden. Innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind die
   abgenommen Mengen des Reparaturasphalts als Schätzwert, bezogen auf den
   Zeitraum von 12 Monaten angegeben. Hierbei handelt es sich um
   Erfahrungswerte, sodass diese nur als Richtwert zu verstehen sind. Der
   tatsächliche Bedarf hängt von mehreren, sich verändernden Faktoren ab,
   wie z.B. Straßenschäden, höhere Gewalt etc.
   Der Reparaturasphalt (Los 1) muss eine garantierte Haltbarkeit von
   mindestens 6 Monaten aufweisen.
   Die Lieferung muss mit Fahrzeugen erfolgen, die mindestens die
   Euro-Norm 4 erfüllen. Nach Möglichkeit soll der AN mind. 50 Prozent
   Fahrzeuge für die Lieferung verwenden, die die Kriterien der Euro-Norm
   5 erfüllen. Die Fahrer des AN sind (spätestens ab Vertragsbeginn)
   regelmäßig über benzinsparendes und umweltfreundliches Fahren zu
   schulen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 929 040.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2017
   Ende: 31/07/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens
   jedoch bis zum 31.7.2021, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate
   vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die formale Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde durchgeführt.
   Die fachliche Federführung liegt bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kaltasphalt
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34921000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)  Finanzbehörde  als
   Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   über die Lieferung von Kaltmischgut zur Instandsetzung von Straßen und
   Wegen der Bezirksämter.
   Alle sieben Bezirke der Stadt Hamburg rufen aus der Rahmenvereinbarung
   ab. Die Insel Neuwerk, als ein Stadtteil des Bezirkes Hamburg-Mitte,
   ist von dieser Ausschreibung ausgenommen.
   Eine feste Bedarfsmenge des zu liefernden Kaltasphalts kann nicht
   garantiert werden. Innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind die
   abgenommen Mengen des Kaltasphalts als Schätzwert, bezogen auf den
   Zeitraum von 12 Monaten angegeben. Hierbei handelt es sich um
   Erfahrungswerte, sodass diese nur als Richtwert zu verstehen sind. Der
   tatsächliche Bedarf hängt von mehreren, sich verändernden Faktoren ab,
   wie z. B. Straßenschäden, höhere Gewalt etc.
   Kaltasphalt (Los 2) ist in den Monaten Oktober bis März als sogenannte
   Wintermischung zu liefern, welche 5-8 % mehr Bitumenanteil enthält.
   In den Monaten November bis April ist entsprechend das sogenannte
   Allwettermischgut zu liefern.
   Bei den späteren Einzelabrufen mittels VOL-Bestellschein aus diesem
   Rahmenvertrag ist dies durch das beauftragte Unternehmen entsprechend
   zu beachten und umzusetzen.
   Herkömmliches Kaltasphaltmischgut (Los 2) muss eine garantierte
   Haltbarkeit von 12 Monaten aufweisen.
   Die Lieferung muss mit Fahrzeugen erfolgen, die mindestens die
   Euro-Norm 4 erfüllen. Nach Möglichkeit soll der AN mind. 50 Prozent
   Fahrzeuge für die Lieferung verwenden, die die Kriterien der Euro-Norm
   5 erfüllen. Die Fahrer des AN sind (spätestens ab Vertragsbeginn)
   regelmäßig über benzinsparendes und umweltfreundliches Fahren zu
   schulen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 83 200.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2017
   Ende: 31/07/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens
   jedoch bis zum 31.7.2021, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate
   vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die formale Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde durchgeführt.
   Die fachliche Federführung liegt bei dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise
   sind vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die
   deutsche Sprache.
   Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des
   Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen
   (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen,
   ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden
   Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen
   (vgl. hierzu Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen).
   Einzureichende Unterlagen gem. Leistungsbeschreibung:
   E 1: Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben
   werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) überprüft;
   von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung
   ihres Herkunftslandes gefordert.
   E 4: Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.
   Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem
   AG rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. In dem Angebot ist in
   diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche
   Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der
   Teilergebnisse erfolgen soll. Die Bietergemeinschaft haftet
   gesamtschuldnerisch.
   S 1: Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung
   eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz.
   Wichtiger Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen inklusive der Vordrucke
   sind auf der folgenden Seite herunterzuladen:
   [5]http://www.hamburg.de/ausschreibungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   E 3: Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung im
   geforderten Umfang (vgl. Ziffer 2.9 der Leistungsbeschreibung) besteht
   oder bei Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   E 2: Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen
   Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für
   nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durch-geführt
   worden sein.
   Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
    Auftragsumfang,
    AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
    Auftragsjahr und
    Gesamtumsatz
   zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich
   behandelt)
   Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen
   ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den
   Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Neben den oben aufgeführten Erklärungen und Nachweisen müssen folgende
   angebotsbezogene Anlagen eingereicht werden:
   A 1: Prüfbericht gem. _ZTV Asphalt StB 01 und TL Gestein-StB (EN 13043)
   über das zu liefernde Produkt.
   Der Prüfbericht muss von einer zugelassenen Prüfstelle der
   Bundesanstalt für Straßenverkehr, Zulassung nach RAP Stra 04 in der
   Kategorie G, erstellt worden sein. (Ausschlusskriterium).
   A 2: Produktdatenblatt und EG-Sicherheitsdatenblatt des angebotenen
   Asphalts (einzeln für jedes Produkt). Die Produktdatenblätter müssen
   dabei den jeweiligen Produktpositionen im Produktkatalog zugeordnet
   sein (Beschriftung oder in der Dateibezeichnung).
   (Ausschlusskriterium).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/06/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/06/2017
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Submissionsstelle der Finanzbehörde.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit
   statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   In 4 Jahren.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen
   Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen
   Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im
   Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen
   Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach
   dem HmbTG sein. Siehe dazu das den Vergabeunterlagen beigefügte
   Formular Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarungen eines
   Rücktrittsrechts und Kennzeichnung von Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnissen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
   bei Vergabeverfahren nach VOL, VOF und nach der Beschaffungsordnung
   (BO).
   Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte
   Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung
   zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
   Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
   Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung
   abzufordern.
   Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche
   Kontaktstelle bis zum 8.6.2017,12:00Uhr zu richten oder in dem
   Online-Dienst eVergabe bis zum Ablauf der Frist für Bieterfragen (siehe
   Projektinformationen in den Vergabeunterlagen) zu stellen. Danach
   eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr berücksichtigt.
   Zusätzliche Auskünfte zu dieser Ausschreibung (Bsp. Beantwortung von
   Bieterfragen) werden während der Angebotsfrist auf der
   Veröffentlichungsplattform unter folgendem Link:
   [6]http://www.hamburg.de/ausschreibungenveröffentlicht und somit
   Vertragsbestandteil.
   Die einzureichenden Vordrucke / Eigenerklärungen sowie die
   Vergabeunterlagen sind über den
   folgendenLink:[7]http://www.hamburg.de/ausschreibungen herunterzuladen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
   Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
   Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig,
   soweit:
    1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/05/2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@fb.hamburg.de?subject=TED
   2. http://www.hamburg.de/fb/
   3. http://www.hamburg.de/ausschreibungen/
   4. http://www.bieterportal.hamburg.de/
   5. http://www.hamburg.de/ausschreibungen
   6. http://www.hamburg.de/ausschreibungenver
   7. http://www.hamburg.de/ausschreibungen
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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