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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 194340-2017 (ID: 2017052309241326322)
Veröffentlicht: 23.05.2017
*
DE-Berlin: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
2017/S 98/2017 194340
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft
Alt-Moabit 101 A
Berlin
10559
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr U. Wilbrecht
Telefon: +49 3047081561
E-Mail: [1]u.wilbrecht@gewobag.de
Fax: +49 3047081560
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gewobag.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019
Ende: 30/06/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 090-177631
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 3459/16/B
Bezeichnung des Auftrags:
Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
08/05/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
fletwerk GmbH
Bottroper Weg 2
Berlin
13507
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse:[4]www.fletwerk.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Vertrag wurde nach Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten
Frist geschlossen.
Die entsprechende Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
erfolgte unter der Bekanntmachungsnummer im Abl.: [5]2017/S 079-152942
Eine allgemeine Bekanntmachung vergebener Aufträge erfolgte unter der
Bekanntmachungsnummer im Abl.: [6]2017/S 090-177631
Die Werte unter V.2.4), unter VII.1.6) und unter VII.2.3) werden zur
Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen
Auftragnehmers nur mit EUR 0,01 benannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
s.o. unter I.1
Berlin
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorliegend handelt es sich um eine Bekanntmachung einer Änderung eines
Vertrags während der Laufzeit gem. § 132 Abs. 5 i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr.
2 GWB. Der Vertrag wurde nach Ablauf der Infolge der freiwilligen
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung geltenden Frist (§ 135 Abs. 3 Nr. 3
GWB) geschlossen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit
nicht mehr festgestellt werden.
Die Fristen aus § 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
s.o. unter I.1
Berlin
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2017
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
50700000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019
Ende: 30/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
fletwerk GmbH
Bottroper Weg 2
Berlin
13507
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse:[7]www.fletwerk.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Die Verlängerung ist keine wesentliche Änderung i.S.d. § 132 Abs. 1
GWB. Es liegt keine der in den Nr. 1-4 genannten Fallkonstellationen
vor. Insbesondere wird mit der Änderung das wirtschaftliche
Gleichgewicht des öffentlichen Auftrags nicht zugunsten des
Auftragnehmers in einer Weise verschoben, die im ursprünglichen Auftrag
nicht vorgesehen war. Diverse Dienstleistungen, die in den bisherigen
Verträgen enthalten waren, entfallen. Zusätzliche Leistungen sind in
geringem Umfang vorhanden; es handelt sich bei den Änderungen v.a. um
Klarstellungen bislang strittiger Passagen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Verlängerung der bestehenden Verträge ist jedenfalls nach § 132
Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig, dessen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus Sicht der GEWOBAG aus
wirtschaftlichen bzw. technischen Gründen nicht ohne lange Vorlaufzeit
möglich bzw. wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, signifikanten
Betriebsrisiken und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Es ist mit
erheblichem Aufwand eine IT-Anbindung zwischen dem Dienstleister und
dem Auftraggeber etabliert worden. Diese Anbindung stellt ein
Alleinstellungsmerkmal dar. Bei einem Wechsel des Dienstleisters wären
umfangreiche Umstrukturierungen (IT und Betriebsabläufe) notwendig,
ebenfalls umfassende Vorbereitungs- und Schulungsaufwendungen. Dies
würde schon intern erhebliche Aufwände und Betriebsrisiken nach sich
ziehen. Ausgeschlossen erscheint zum jetzigen Zeitpunkt, dass ein
externer Dienstleister eine entsprechende IT-Anbindung an die GEWOBAG
nach aktuellem Stande wirtschaftlich realisieren kann.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
References
1. mailto:u.wilbrecht@gewobag.de?subject=TED
2. http://www.gewobag.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:177631-2017:TEXT:DE:HTML
4. http://www.fletwerk.de/
5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:152942-2017:TEXT:DE:HTML
6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:177631-2017:TEXT:DE:HTML
7. http://www.fletwerk.de/
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