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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges/Einsatzleitwagen - DE-OT Gräfentonna
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 849775-2017 (ID: 2017052206340424798)
Veröffentlicht: 22.05.2017
*
  Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges/Einsatzleitwagen nach DIN EN 1846, DIN 14502
1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name: Landratsamt Gotha vertreten d.d.Landrat
Straße, Hausnr.: 18.-März-Str. 50
Postleitzahl: 99867
Ort: Gotha
Telefon: +49 3621 214528
Telefax: +49 3621 214587
E-Mail: vergabe@kreis-gth.de
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de
2.
a) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
b) Vertragsart: Lieferauftrag
c) Geschäftszeichen: BKRD 02/2017 MZF/ELW
3.
a) Art und Umfang der Leistung
    Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges/Einsatzleitwagen (gemäß DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502) entsprechend
Leistungsbeschreibung
b) CPV-Nr.
    Hauptteil:
    Feuerwehrfahrzeuge (34144210-3)
d) Lieferort
    Verwaltungsgemeinschaft "Fahner Höhe"
    Gemeinde Tonna
    99958 OT Gräfentonna
e) Bestimmungen über die Lieferfrist
    Die Lieferung des fertiggestellten Fahrzeuges muss bis zum 30.11.2017 erfolgen.
4.
a) Anforderung der Unterlagen
    Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
b) Frist
    22.06.2017 - 15:00 Uhr
5.
a) Ablauf der Angebotsfrist
    22.06.2017 - 15:00 Uhr
b) Anschrift
    Wie Hauptauftraggeber siehe 1.
c) Sprache
    Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
6. Kaution und Sicherheiten
keine
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)
a)
    - die Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) und dem Gestz gegen
Wettbewerbbeschränkung (GWB)
    - evtl. Erklärung einer Bietergemeinschaft
    - evtl. Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer
    - Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit ( 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
    - Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
    - Ergänzende Vertragsbedingungen zu  12 und  15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz),  17 ThürVgG (Kontrollen),  18 ThürVgG
(Sanktionen)
b)
    - die Referenzliste über die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung
sind
    - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
c)
    - die vollständig ausgefüllten und jeweils unterzeichneten Preisblätter; dabei müssen alle darauf geforderten
Positionen besetzt sein
d)
    Bei Bietergemeinschaften sind alle geforderten Nachweise/Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert
einzureichen.
10. Zuschlags- / Bindefrist
01.09.2017
11. Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium:
Garantiebedingungen 10%
Liefertermin 15%
Umsetzung LV 15%
Materialauswahl/Ausbau 15%
Lagerung und Entnahme von Geräten 10%
Kostenkriterium:
Angebotspreis 30%
Wartungs- und Instandhaltungskosten 5%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung erfolgt gemäß Leistungsbeschreibung.
12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen
Ja, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind zugelassen.
13. Sonstige Angaben
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
Die Anzahl von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ist am Ende des LV, an der dort bezeichneten Stelle einzutragen.
Nebenangebote müssen auf gesonderten Blättern eindeutig gekennzeichnet, zum Angebot gehörig, unterschrieben und nummeriert
sein.
Die durch das Nebenangebot entfallenden Leistungen aus dem Hauptangebot sind detailliert inhaltlich und preislich anzugeben.
Die Beschaffung von Vorführfahrzeugen ist zulässig, wenn:
- das Fahrzeug nicht älter als ein Jahr ist,
- die Laufleistung 20.000 km nicht überschritten hat,
- der Hersteller das Fahrzeug überholt hat, die Ablieferinspektion durchführt, die gleiche Garantie wie für ein Neufahrzeug
leistet und das Fahrzeug zur Gebrauchsabnahme vorstellt.
Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des  19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte
Angebote informiert.
Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften können nach  19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/Ausschreibenden (siehe Pkt. 4a)
vor Ablauf der Frist aus  19 Abs. 1 Thür VgG beanstandet werden.
Auf die Kostenfolge nach  19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
Es gilt deutsches Recht.
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/eVergabe/160433.html
Data Acquisition via: p8000000
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