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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 113645-2017 (ID: 2017032809040427945)
Veröffentlicht: 28.03.2017
*
  DE-Potsdam: Arzneimittel
   2017/S 61/2017 113645
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Behlertstraße 33a
   Potsdam
   14465
   Deutschland
   Telefon: +49 800265080-40198
   E-Mail: [1]fp_open-house@nordost.aok.de
   Fax: +49 800265080-25353
   NUTS-Code: DE4
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/ind
   ex.html
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/ind
   ex.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu verschiedenen Wirkstoffen/-kombinationen mit jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dalteparin
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [4]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dornase alfa
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [5]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fosfomycin
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [6]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nadroparin
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [7]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ipatropium-Kation + Fenoterol
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [8]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Cinnarizin + Dimenhydrinat
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [9]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Amlodipin + Valsartan
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [10]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Timolol + Brinzolamid
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [11]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Timolol + Travoprost
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [12]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Travoprost
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [13]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Glatirameracetat
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [14]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lacosamid
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [15]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lactulose
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [16]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lenograstim
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4
   NUTS-Code: DE3
   NUTS-Code: DE8
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher
   Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird
   allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder
   Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt
   zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten
   Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt.
   Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen
   erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss
   kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die
   Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt ab
   dem 1.9.2016 ausschließlich auf der Internetseite
   [17]www.aok-gesundheitspartner.de
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2017
   Ende: 30/04/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/04/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch, Englisch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/04/2019
   Ortszeit: 23:59
   Ort:
   Bei dem Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um
   ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
   Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
   letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Bonn
   Villemombler Str. 76
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden
   Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen
   (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den
   Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird
   hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2016):
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   (...)..
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/03/2017
References
   1. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/index.html
   3. http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/index.html
   4. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   5. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   6. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   7. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   8. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
   9. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  10. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  11. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  12. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  13. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  14. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  15. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  16. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  17. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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