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Ausschreibung: Beauftragung einer Sozialberatung/psychosozialen Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Dokument Nr...: 847810-2017 (ID: 2017032618553127443)
Veröffentlicht: 27.03.2017
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  11-804/17 Beauftragung einer Sozialberatung/psychosozialen Beratung mit (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerk
Vergabenummer/Aktenzeichen: 11-804/17 Psychosoz. Beratung
a)		Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat, Personal und Organisationsamt
Straße:Hasengartenstr. 21
Stadt/Ort:65189 Wiesbaden
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :110220 Gesundheitsmanagement
Zu Hdn. von :Herr Julian Talaska
Telefon:+49 611312185
Fax:+49 611313933
E-Mail:gesundheitsmanagement@Wiesbaden.de
digitale Adresse(URL): http://www.Wiesbaden.de
Einreichung der Angebote:
Offizielle Bezeichnung:Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Zentrale Verdingungsstelle
Straße:Gustav-Stresemann-Ring 15
Stadt/Ort:65189 Wiesbaden
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Zimmer A 520
Zu Hdn. von :Zimmer A 520
Telefon:+49 611314702
E-Mail:vergabeundbeschaffung@wiesbaden.de
digitale Adresse(URL):www.wiesbaden.de
Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:siehe unter a) Auftraggeber (Vergabestelle)
b)		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A
c)		Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
( ) elektronisch
d)		Bezeichnung des Auftrags: 11-804/17 Beauftragung einer Sozialberatung/psychosozialen Beratung mit (Kurzzeit-)
Therapie-Netzwerk
		Art des Auftrags: Dienstleistung
		Art und Umfang der Leistung: Die Landeshauptstadt Wiesbaden möchte im Rahmen des Integrierten
Gesundheitsmanagements eine Sozialberatung/psychosoziale Beratung mit (Kurzzeit )Therapie-Netzwerk anbieten. Ziel ist es, den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beratung zu sozialen Problemstellungen und in schwierigen Lebenslagen sowie Hilfe bei
psychischen Belastungssituationen, die sich beruflich oder privat ergeben, anzubieten.
Es besteht die Absicht, einen entsprechenden Auftrag an einen externen Dienstleister zu vergeben, der es allen interessierten
Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten (ca. 5.600 Personen) ermöglicht, Sozialberatung/ psychosoziale Beratungsleistungen
mit (Kurzzeit-)Therapie-Netzwerk in den nachfolgend aufgeführten Themenfeldern in Anspruch zu nehmen:
(1) Arbeitsplatzbezogen
z. B. psychische Belastungen und Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing, Work-Life-Balance, Führungsthematik, Ängste und
Sorgen bei Organisationsveränderungen, Betriebsklima, Team- und Konfliktberatung.
(2) Persönlich bzw. privat
z. B. Probleme in einer Partnerschaft und Familie (Familienberatung), Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, Alltagssorgen,
Wohnverhältnisberatung, Erziehungsfragen, Trennung/Scheidung, persönliche Krisen, Depression, Ängste, Schlafstörungen,
(psychische) Krankheit, Umgang mit chronischen Erkrankungen (handlungspraktische Ebene), Trauer, Berufsrückkehr, finanzielle
Schwierigkeiten, Schuldner- und Insolvenzberatung.
(3) Lebenskrisen durch belastende Ereignisse
z. B. Unfälle, Arbeitsunfälle, Katastrophen, Überfälle, unvorhergesehene Ereignisse, emotionale Erlebnisse wie Todesfälle,
Diagnose einer schweren Erkrankung, andere lebensbedrohliche oder traumatisierende Ereignisse.
Die Beratungsleistungen (zu den oben genannten Themenfeldern) sollen auf zwei Ebenen zur Verfügung gestellt/ erbracht werden:
- Stufe I: Telefonische Beratungsgespräche
- Stufe II (bei Bedarf): Persönliche Beratungsgespräche/ lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie)
Laufzeit: auf zwei Jahre befristeter Vertrag, voraussichtlich vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2019; in den Jahren 2019 und 2020
besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr (bis 30.06.2020 bzw 30.06.2021), diese steht nur dem
Auftraggeber zu.
Der externe Anbieter steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ersten Schritt als Ansprechpartner/Berater zu möglichst
allen Themenfeldern/sozialen Problemstellungen zur Verfügung. Wird die Hinzuziehung problemspezifischer Fachleute
erforderlich, soll im Konsens mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst in bereits bestehende städtische
Strukturen (soweit vorhanden, z. B. Sucht- und Gesundheitsbeauftragter, Personalentwicklung) vermittelt werden.
Decken diese das erforderliche Themenfeld nicht ab, greift der Anbieter auf sein externes Netzwerk zurück. Dies beinhaltet bei
Bedarf eine lösungsorientierte Kurzzeitintervention (Psychotherapie) im Umfang von bis zu fünf Beratungsterminen (a 60
Minuten), für die ein Ersttermin innerhalb von zehn Werktagen garantiert wird.
Die durch die Nutzung der Sozialberatung/psychosozialen Beratung und des (Kurzzeit-) Therapie-Netzwerks entstehenden Kosten
gegenüber dem Anbieter werden zentral von der Landeshauptstadt Wiesbaden übernommen. Hiervon ausgenommen sind
Sonderleistungen, die die städtische Mitarbeiterin bzw. der städtische Mitarbeiter ggf. gesondert vereinbart. Entsprechende
Vereinbarungen sind ggf. vorab schriftlich mit den Beschäftigten zu treffen.
Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen (siehe hierzu auch Vertragsunterlagen, Anlage 7):
a. Sowohl in Beratungsstufe I als auch in Beratungsstufe II müssen alle eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über
mindestens eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügen:
- Psychologische(r) Psychotherapeut/-in (Approbation),
- Dipl. Psychologin/Psychologe (oder vergleichbarer Masterabschluss),
- Dipl. Sozialarbeiter/-in (oder vergleichbarer Masterabschluss),
- Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise (z. B. in Form von Qualifikationsprofilen der
eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
b. Erreichbarkeit, Mindestanforderung für Beratungsstufe I:
Werktäglich von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr
c. Maximale Wartezeit im Hinblick auf einen Termin für das Erstgespräch (Beratungsstufe II)
Das Erstgespräch/ das erste persönliche Beratungsgespräch muss innerhalb von zehn 10 Werktagen nach dem Erstkontakt
angeboten werden.
d. Flächenabdeckung (Beratungsstufe II)
Um eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, muss für die lösungsorientierte Kurzzeitintervention
(Psychotherapie) mindestens ein lokaler Kooperationspartner in jeder der folgenden Regionen zur Verfügung stehen:
- Wiesbaden
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Landkreis Limburg-Weilburg
- Hochtaunuskreis
- Frankfurt am Main
- Main-Taunus-Kreis
- Landkreis Groß-Gerau
- Mainz
- Landkreis Mainz-Bingen
Vorab einer möglichen Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den
Auftraggeber vorzulegen.
e. Kontinuität der Beratungsleistung (Beratungsstufe II)
Im Sinne einer kontinuierlichen Betreuung ist sicherzustellen, dass auch im Falle einer Weiterberatung/Weiterbehandlung über
die ersten fünf Beratungsgespräche hinaus (einschließlich Wechsel des Kostenträgers) kein Wechsel der Beraterin/des
Beraters bzw. der Therapeutin/ des Therapeuten erfolgen muss.
Im Falle einer Zuschlagserteilung sind entsprechende Nachweise über die kassenärztliche Zulassung der lokalen
Kooperationspartner (Nachunternehmer) innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (Umfang: ca. 5-10 DIN-A4-Seiten) einzureichen, das vom Auftraggeber vorgegebener
Rahmenbedingungen berücksichtigt (siehe hierzu Leistungsbeschreibung, III Eckpunkte für die Erstellung des einzureichenden
Konzepts).
		Produktschlüssel (CPV):
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
		Ort der Leistung: 69189 Wiesbaden
NUTS-Code : DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
e)		Unterteilung in Lose: Nein
f)		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g)		Ausführungsfrist:
Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beginnt voraussichtlich am 01.07.2017 und endet am 30.06.2019. In den
Jahren 2019 und 2020 besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr (bis 30.06.2020 bzw. 30.06.2021),
diese steht nur dem Auftraggeber zu.
Beginn : 01.07.2017
Ende : 30.06.2019
h)		Anfordern der Unterlagen bei:
		Anforderungsfrist: 10.04.2017 24:00 Uhr
		Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
Offizielle Bezeichnung:siehe unter a) Auftraggeber (Vergabestelle)
i)		Ablauf der Angebotsfrist: 11.04.2017 10:00 Uhr
		Bindefrist: 31.05.2017
j)		Sicherheitsleistungen: Keine
k)		Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen gemäß  19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der
Landeshauptstadt Wiesbaden.
l)		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Zwingend einzureichende Unterlagen (Formulare stehen zum Download bereit -
diese sind zwingend ausgefüllt und unterschrieben einzureichen):
- Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (Anlage 1)
- Nachweis der Leistungsfähigkeit (Anlage 2)
- Referenzliste (siehe unten, Anlage 3)
- Erklärung bzgl. Bietergemeinschaft / ARGE (Anlage 4)
- Eigenerklärung Vertraulichkeit (Anlage 5)
Geforderte Eignungsnachweise (gem.  6 Abs. 3, 4 VOL/A,  13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen
m)		Kosten der Vergabeunterlagen: Keine, die Ausschreibungsunterlagen sind als Download in dieser Veröffentlichung
hinterlegt.
n)		Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den Kriterien, die in den Auftragsunterlagen
aufgeführt sind
o)		Nichtberücksichtigte Angebote: .
 19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem  19 VOL/A.
p)		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
		Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe nach  18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in
Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
		Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja
		Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
q)		Sonstige Informationen:
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter
lit. a) genannte E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder
Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie:
Preise, - Marke, - Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben.
nachr. V-Nr/AKZ : 11-804/17 Psychosoz. Beratung
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2017/03/002131002891.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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