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Ausschreibung: Dolmetscherdienste - DE-Köln
Dolmetscherdienste
Dokument Nr...: 112200-2017 (ID: 2017032509103725916)
Veröffentlicht: 25.03.2017
*
  DE-Köln: Dolmetscherdienste
   2017/S 60/2017 112200
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
   Ottoplatz 2
   Köln
   50679
   Deutschland
   E-Mail: [1]Ulrike.Venhoven@lvr.de
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lvr.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=
   _Details&TenderOID=54321-Tender-159efd1b6ea-76ee63b4cafbfc97
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
   Ottoplatz 2
   Köln
   50679
   Deutschland
   Telefon: +49 221809-7063
   E-Mail: [5]ulrike.venhoven@lvr.de
   Fax: +49 2218284-2227
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.lvr.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [7]https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Sprach- und Integrationsmittler/innen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2017-0011
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79540000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung Sprach- und Integrationsmittler/innen für die 10
   LVR-Kliniken.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 480 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Angebotene Sprachen und telefonisches Dolmetschen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   In Los 1 sind für alle weiteren Lose die angebotenen Sprachen
   einzutragen sowie die Preise für das telefonische Dolmetschen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in der LVR-Klinik Köln
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in der LVR-Klinik Bonn
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in der LVR-Klinik Düren
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA26
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in LVR-Klinik Viersen
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM LVR-Klinik Mönchengladb.
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA15
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in LVR-Klinik Langenfeld
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1C
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM im LVR-Klinikum Düsseldorf
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM im LVR-Klinikum Essen
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz SIM in LVR-Klinik Bedburg-Hau
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79540000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1B
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, den LVR-Kliniken zu ermöglichen,
   den/die für den jeweiligen Bedarfsfall benötigte/n Sprach- und
   Integrationsmittler (abgekürzt SIM) bei dem jeweiligen Dienstleister
   anfordern zu können und einen Auftrag zu erteilen.
   Aufgrund der unvorhersehbar benötigten Sprachen und persönlichen
   Anforderungen, die ein/e Sprach- und Integrationsmittler für den
   Bedarfsfall erfüllen muss, soll durch diese Rahmenvereinbarung ein Pool
   geschaffen werden, aus dem die LVR-Kliniken bei Bedarf schöpfen können.
   Die Qualifikation eines Sprach- und Integrationsmittlers geht über die
   eines Dolmetschers hinaus, da dazu eine Zusatzaussbildung erforderlich
   ist.
   Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/06/2017
   Ende: 14/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   2)Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate
   vorzulegen.
   3) Die Eigenerklärung Zuverlässigkeit EU, der Vordruck Frauenförderung
   sowie die Tariftreueerklärung sind ebenfalls auszufüllen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   2) Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate
   vorzulegen.
   3)Ein Nachweis von 2 Referenzen über die bisherige Tätigkeit in den
   letzten 24 Monaten ist vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Die SIM müssen eine mindestens zwölfmonatige Vollzeitqualifizierung
   absolviert und diese nach rund 1900 Unterrichtseinheiten (mindestens
   1500 UE Theorie sowie mindestens 400 UE Praxis) sowie nach einer
   schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung in den Bereichen
   Gesundheit, Bildung, Soziales und Dolmetschen mit einem Zertifikat
   erfolgreich abgeschlossen haben.
   Auf Verlangen sind die entsprechenden Abschlusszertifikate vorzulegen.
   Eine Dolmetscherausbildung alleine reicht nicht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/04/2017
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer, Spruchkörper Köln
   Zeughausstraße 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der
   Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/03/2017
References
   1. mailto:Ulrike.Venhoven@lvr.de?subject=TED
   2. http://www.lvr.de/
   3. https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
   4. https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-159efd1b6ea-76ee63b4cafbfc
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   5. mailto:ulrike.venhoven@lvr.de?subject=TED
   6. http://www.lvr.de/
   7. https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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