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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Magdeburg
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 112042-2017 (ID: 2017032509093925773)
Veröffentlicht: 25.03.2017
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DE-Magdeburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2017/S 60/2017 112042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
Telefon: +49 391287-845327
E-Mail: [1]katja.wartenberg@san.aok.de
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YRAY4C2%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Werbeagenturleistungen.
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2017-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe sind Kreativleistungen für die AOK
Sachsen-Anhalt, die im Wesentlichen Betreuungs- und
Umsetzungsleistungen für den Unternehmensauftritt der Auftraggeberin,
zielgruppenspezifische Kampagnen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich
der Markenführung/-weiterentwicklung und Kommunikationsstrategie
einschließen. Diese werbliche Kampagnenführung reicht über die Planung,
Entwicklung, Gestaltung bis zur Analyse der Werbemaßnahmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Sachsen-Anhalt vergibt zum 1.7.2017 die Marketing- und
Werbedienstleistungen zur Entwicklung und Organisation ihres
Kommunikationsauftritts an eine Werbeagentur als Auftragnehmer. Der
Auftragnehmer tritt dabei gegenüber ihren Subunternehmern und
Lieferanten als Generalunternehmerin auf. Zu den Aufgaben des
Auftragnehmers gehören die Kommunikationsberatung, -betreuung und
-umsetzung inklusive der Kommunikationsstrategischen Beratung und
Betreuung, Kreation, inklusive der Entwicklung und Umsetzung
marktgerechter Kreativkonzepte und regionalen Adaptionsleistungen und
Umsetzung vertriebsunterstützender Kommunikationsmaßnahmen.
Die mit den genannten Aufgaben einhergehenden Rechte und Pflichten des
Auftragnehmers sind in einer Rahmenvereinbarung geregelt, die von der
Auftraggeberin mit nur einem Auftragnehmer (Agentur) geschlossen wird.
Die Agentur wird damit zur Generalunternehmerin. Auf Basis der
Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge an die Agentur vergeben.
Die so zu entwickelnde Kampagne, basierend auf den Markenwerten der
AOK Die Gesundheitskasse, soll in den Jahren 2017 2018 die
Attraktivität bei potentiellen Kunden steigern und gleichzeitig
AOK-Kunden in ihrer Krankenkassenwahl bestätigen. Für die zu
entwickelnde integrierte Kampagne sind mindestens die Kanäle, Online,
Out-of-Home und Print zu nutzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2017
Ende: 30/06/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann einmalig durch die Auftraggeberin um weitere 2 Jahre
verlängert werden.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter werden falls mehr
als die vorgesehene Höchstzahl an Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber
eingeht unter allen geeigneten Bewerbern auf Basis der im Rahmen der
Teilnahmeanträge vorzulegenden Eignungsnachweise ausgewählt. Hierzu
werden für die jeweiligen Teilnahmeanträge Gesamtpunktzahlen ermittelt,
wobei die Bewertung umso besser ausfällt, je höher die Gesamtpunktzahl
ist.
Zu diesem Zweck wird jedes der einzelnen nachfolgend genannten
Kriterien / Unterkriterien mit einer Punktzahl wie folgt bewertet: 1.
Hauptkriterium: Unternehmen / Qualifikation des vorgesehenen Teams
(gesamt max. 15 Punkte) Unterkriterien: Durchschnittlicher Umsatz in
den letzten 3 Jahren in Europa (max. 5 Punkte), Durchschnittliche
Mitarbeiterzahl im Kreativbereich in den letzten 3 Jahren (max. 3
Punkte), Qualifikation des zuständigen Teams (max. 7 Punkte) 2.
Hauptkriterium: Referenzprojekte Kreation gesamt max. 40 Punkte)
Unterkriterien: Strategischer Planungsansatz Projekt I (max. 10
Punkte), Kreation und Umsetzungsqualität Projekt I (max. 6 Punkte),
Belegbare Leistungskennzahlen Projekt I (max. 4 Punkte), Strategischer
Planungsansatz Projekt II (max. 10 Punkte), Kreation und
Umsetzungsqualität Projekt II (max. 6 Punkte), Belegbare
Leistungskennzahlen Projekt II (max. 4 Punkte) 3. Hauptkriterium:
Qualität der Bewerbungsunterlagen (gesamt max. 5 Punkte)
Unterkriterien: Form und Anmutung (max. 1 Punkt), Struktur und
Übersichtlichkeit (max. 1 Punkt), Verständlichkeit (max. 1 Punkt),
Aktualität (max. 2 Punkte) 4. Hauptkriterium: Kurzkonzept (gesamt max.
40 Punkte) Unterkriterien: Strategischer Planungsansatz (max. 10
Punkte), Kreation und Umsetzungsqualität (max. 10 Punkte),
Aufmerksamkeitsstärke und Informationsvermittlung (max. 10 Punkte),
Umsetzung, Originalität und emotionale Ansprache (max. 10 Punkte).
Die so ermittelten Punktzahlen für die Hauptkriterien werden im
addiert. Die maximale Punktzahl beträgt 100. Auf die Vergabeunterlagen
und die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert stellt keine Garantie dafür dar, dass dieser
im Rahmen der gesamten Vertragsumsetzung (2 + 2 Jahre) erreicht oder
überschritten wird. Insoweit stellt der angegebene Gesamtwert einen
Orientierungswert dar, der zugleich das Überschreiten der maßgeblichen
vergaberechtlichen Schwellenwerte anzeigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/04/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorgesehene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb vergeben. Es erfolgt damit ein vorgeschalteter
Teilnahmewettbewerb. Die erforderlichen Teilnahmeanträge nebst
Unterlagen können elektronisch nach Registrierung abgerufen werden und
haben der Auftraggeberin bis zum 21.4.2017 um 12:00 Uhr in Papierform
zuzugehen.
Die Auftraggeberin wird nach den in dieser Bekanntmachung aufgeführten
Kriterien eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten
Bewerber zur Verhandlung auffordern. Auf die Vergabeunterlagen wird
verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY4C2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß
in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2017
References
1. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
2. https://san.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRAY4C2%22
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