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Ausschreibung: IT-Softwarepaket - DE-Hannover
IT-Softwarepaket
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 131386-2016 (ID: 2016041609114579648)
Veröffentlicht: 16.04.2016
*
DE-Hannover: IT-Softwarepaket
2016/S 75/2016 131386
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
IT.Niedersachsen
Göttinger Chaussee 259
Zu Händen von: Kai-Sven Wingerath
30459 Hannover
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 51198983843
E-Mail: [6]kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de
Fax: +49 51198984913
Internet-Adresse(n):
Elektronischer Zugang zu Informationen: [7]http://www.dtvp.de/Center/
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Landesbetrieb Land Niedersachsen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Flugbetriebs- und Wartungssoftware.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Hannover & Langenhagen.
NUTS-Code DE92
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Land Niedersachsen plant die Beschaffung einer Software, die die
Instandhaltung, die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
und die Dokumentation der Einsätze der Polizeihubschrauber auf Basis
der Bestimmungen der VO (EU) 1321/2014 unterstützt.
Der Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung eines Arbeits- und eines
Referenzsystem, inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Migration
(optional), Schulungen, Systemservice und Dienstleistungen (optional).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
48517000, 72260000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
(Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
können.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
(Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen,
die unter der in I.1)
(Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
können.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
(Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
(Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
können.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
02801-438/14
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 26.4.2016 - 11:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.5.2016 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 30.11.2016
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält
sich IT.Niedersachsen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter
Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYYY9.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
Regierungsvertretung Lüneburg Vergabekammer -
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
DEUTSCHLAND
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschänkungen GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Weg beträgt diese
Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.4.2016
References
6. mailto:kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de?subject=TED
7. http://www.dtvp.de/Center/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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