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Ausschreibung: IT-Softwarepaket - DE-Hannover
IT-Softwarepaket
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 131386-2016 (ID: 2016041609114579648)
Veröffentlicht: 16.04.2016
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  DE-Hannover: IT-Softwarepaket
   2016/S 75/2016 131386
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   IT.Niedersachsen
   Göttinger Chaussee 259
   Zu Händen von: Kai-Sven Wingerath
   30459 Hannover
   DEUTSCHLAND
   Telefon: +49 51198983843
   E-Mail: [6]kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de
   Fax: +49 51198984913
   Internet-Adresse(n):
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [7]http://www.dtvp.de/Center/
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Landesbetrieb Land Niedersachsen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Flugbetriebs- und Wartungssoftware.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Hannover & Langenhagen.
   NUTS-Code DE92
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Das Land Niedersachsen plant die Beschaffung einer Software, die die
   Instandhaltung, die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
   und die Dokumentation der Einsätze der Polizeihubschrauber auf Basis
   der Bestimmungen der VO (EU) 1321/2014 unterstützt.
   Der Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung eines Arbeits- und eines
   Referenzsystem, inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Migration
   (optional), Schulungen, Systemservice und Dienstleistungen (optional).
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   48517000, 72260000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
   (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
   Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
   können.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
   (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
   Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
   können.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen,
   die unter der in I.1)
   (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
   Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
   können.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
   (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
   Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
   können.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1)
   (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende
   Unterlagen) genannten Stelle heruntergeladen werden
   können.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   02801-438/14
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 26.4.2016 - 11:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   26.5.2016 - 11:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 30.11.2016
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält
   sich IT.Niedersachsen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter
   Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYYY9.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
   Regierungsvertretung Lüneburg  Vergabekammer -
   Auf der Hude 2
   21339 Lüneburg
   DEUTSCHLAND
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
   Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
   Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschänkungen  GWB).
   Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
   werden.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   unverzüglich gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Weg beträgt diese
   Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13.4.2016
References
   6. mailto:kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de?subject=TED
   7. http://www.dtvp.de/Center/
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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