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Ausschreibung: Bauarbeiten - D-Rostock
Bauarbeiten
Straßenbauarbeiten
Rückbau von Gleisen
Gleisbauarbeiten
Gleisbettbauarbeiten
Dokument Nr...: 40940-2012 (ID: 2012020704115229673)
Veröffentlicht: 07.02.2012
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Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
Ost-West-Straße 32
Zu Händen von: Herrn Steffen Weber
18147 Rostock
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3813500
E-Mail: hafenbau@rostock-port.de
Fax: +49 3813505105
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.rostock-port.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Hafenwirtschaft
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
2. BA KV-Terminal - Gleis- und Flächenbau.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Überseehafen Rostock - KV Terminal.
NUTS-Code DE803
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Erweiterung der KV-Anlage und Umstellung der Technologie auf Portalkräne.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45000000, 45233120, 45234113, 45234116, 45234130
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
ca. 900 m Gleisrückbau,
ca. 42 000 m² Rückbau Flächenbefestigung,
ca. 27 000 m³ Erdbau Abtragsarbeiten,
ca. 4 000 m³ Gleistiefbau Schutzschicht,
ca. 2 100 m Neubau Gleis,
ca. 7 Stück Prellböcke,
ca. 5 Stück Weicheneinbau,
ca. 1 500 m Entwässerungsleitung,
ca. 1 500 m Ingenieurbau Kranbahn.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 2.5.2012 Abschluss 1.9.2013
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
5 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer
Bankbürgschaft,
3 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungsbürgschaft.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt mit nachgewiesenem Leistungsstand.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
Sektorenverordnung (SektVO).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
Sektorenverordnung (SektVO).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
Sektorenverordnung (SektVO).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien
1. Preis. Gewichtung 90
2. Technischer Wert. Gewichtung 10
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
83/1015/2/4/12
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen (außer DBS)
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
12.3.2012 - 15:00
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 50,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung auf Konto: Hypo Vereinsbank AG
BLZ: 200 300 00
Konto-Nr.: 19 564 997 unter Angabe Verwendungszweck. 2. BA KV-terminal
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.3.2012 - 10:00
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6) Bindefrist des Angebots
bis: 20.4.2012
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19.3.2012 - 10:00
Ort
Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH; Ost-West-Straße 32; 18147
Rostock, DEUTSCHLAND.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Gesetzliche Vertreter der Bieter bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Förderung von Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den
Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung
zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ..."
Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls
eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene
Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach
der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich"
i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
2.2.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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