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Ausschreibung: Bauarbeiten - D-Rostock
Bauarbeiten
Straßenbauarbeiten
Rückbau von Gleisen
Gleisbauarbeiten
Gleisbettbauarbeiten
Dokument Nr...: 40940-2012 (ID: 2012020704115229673)
Veröffentlicht: 07.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung  Versorgungssektoren
    Bauauftrag
    Richtlinie 2004/17/EG
    Abschnitt I: Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Rostock Port Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH
    Ost-West-Straße 32
    Zu Händen von: Herrn Steffen Weber
    18147 Rostock
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3813500
    E-Mail: hafenbau@rostock-port.de
    Fax: +49 3813505105
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.rostock-port.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
    Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Hafenwirtschaft
    I.3)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
    Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
    2. BA KV-Terminal - Gleis- und Flächenbau.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Bauauftrag
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Überseehafen Rostock - KV Terminal.
    NUTS-Code DE803
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
    Erweiterung der KV-Anlage und Umstellung der Technologie auf Portalkräne.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    45000000, 45233120, 45234113, 45234116, 45234130
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
    II.1.8)  Angaben zu den Losen
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
     ca. 900 m Gleisrückbau,
     ca. 42 000 m² Rückbau Flächenbefestigung,
     ca. 27 000 m³ Erdbau Abtragsarbeiten,
     ca. 4 000 m³ Gleistiefbau Schutzschicht,
     ca. 2 100 m Neubau Gleis,
     ca. 7 Stück Prellböcke,
     ca. 5 Stück  Weicheneinbau,
     ca. 1 500 m Entwässerungsleitung,
     ca. 1 500 m Ingenieurbau Kranbahn.
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Beginn 2.5.2012 Abschluss 1.9.2013
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.1)  Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
     5 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft in Form einer
    Bankbürgschaft,
     3 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungsbürgschaft.
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt mit nachgewiesenem Leistungsstand.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen:
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
    Sektorenverordnung (SektVO).
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
    Sektorenverordnung (SektVO).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Gemäß Vergabeunterlagen entsprechend
    Sektorenverordnung (SektVO).
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
    Kriterien
    1. Preis. Gewichtung 90
    2. Technischer Wert. Gewichtung 10
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim Auftraggeber:
    83/1015/2/4/12
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen (außer DBS)
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    12.3.2012 - 15:00
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 50,00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung auf Konto: Hypo Vereinsbank AG
    BLZ: 200 300 00
    Konto-Nr.: 19 564 997 unter Angabe Verwendungszweck. 2. BA KV-terminal
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    19.3.2012 - 10:00
    IV.3.5)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.6)  Bindefrist des Angebots
    bis: 20.4.2012
    IV.3.7)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 19.3.2012 - 10:00
    Ort
    Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH; Ost-West-Straße 32; 18147
    Rostock, DEUTSCHLAND.
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
    Gesetzliche Vertreter der Bieter bzw. deren bevollmächtigte Vertreter.
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
    Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Förderung von Umschlaganlagen des
    Kombinierten Verkehrs.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsministerium
    Mecklenburg-Vorpommern
    Johannes-Stelling-Straße 14
    19053 Schwerin
    DEUTSCHLAND
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für
    die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden
    Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
    "§ 101a Informations- und Wartepflicht.
    (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
    berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
    Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
    Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
    Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
    ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
    die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
    Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den
    Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf
    elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
    Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
    kommt es nicht an.
    (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
    Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
    Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
    § 101b Unwirksamkeit.
    (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
    1. gegen § 101a verstoßen hat.
    (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
    im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
    Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
    geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
    Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
    Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
    Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
    § 107 Einleitung, Antrag.
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
    darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat;
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden;
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
    § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
    (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
    verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung
    zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
    verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig
    davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
    (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ..."
    Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
    beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls
    eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene
    Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach
    der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich"
    i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    2.2.2012
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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