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Ausschreibung: Seekabel - D-Berlin
Seekabel
Hochspannungskabel
Dokument Nr...: 39433-2012 (ID: 2012020404130102275)
Veröffentlicht: 04.02.2012
*
Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
50Hertz Offshore GmbH
Eichenstraße 3A
Zu Händen von: Sabine Sontopski
12435 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3051503026
E-Mail: sabine.sontopski@50hertz.com
Fax: +49 3054502616
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.50hertz.com
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Haupttätigkeit(en)
Strom
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
See- und Landkabelverbindung zweier Offshore Windparks (OWP), Ost I und
Ost II, vom Netzverknüpfungspunkt Lubmin in das Vorranggebiet für
Windenergie Adlergrund in der östlichen Ostsee.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Mecklenburg Vorpommern/Vorranggebiet für Windenergie Adlergrund in der
östlichen Ostsee.
NUTS-Code DE80F
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Lieferung, Legung, Installation und Montage von 220 kV See- und Landkabel.
Feste Beauftragung für Lose 1 und 2, optionale Beauftragung für Lose 3, 4
und 5.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Los 1: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I
bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
Los 2: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost I
bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
Los 3: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur
Umspannplattform Ost II mit einer Länge von ca. 30 km
220-kV-Dreileiter-Seekabel, im Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
Los 4: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II
bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen,
Los 5: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform Ost II
bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin mit einer Länge von ca. 100 km
220-kV-Dreileiter-Seekabel und 4 System-km 220-kV-Einleiter-Landkabel, im
Einzelnen siehe Angaben zu den Loesen.
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Los 3 gemäß Punkt II.2.1).
Los 4 gemäß Punkt II.2.1).
Los 5 gemäß Punkt II.2.1).
Die Leistungen der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens endverhandelten und
abgeschlossenen Verträge über die Lose 3, 4 und 5 werden optional
beauftragt. Maßgeblich für den Abruf dieser Leistungen ist unter anderem,
ob der betroffene Offshore-Windpark-Entwickler innerhalb der
Ausübungsfrist der Option die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4
gemäß Positionspapier der Bundesnetzagentur nachweist.
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1
Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin.
1) Kurze Beschreibung:
Seekabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
Dokumentation,
Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
40m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
und Rohren,
Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im
J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
Landkabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
Dokumentation.
Das Los 1 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung,
Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung
zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der
Umspannplattform Ost I einschließlich der Lieferung und Montage der
dazugehörigen Garnituren und Dokumentation.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
auszuarbeiten.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
3) Menge oder Umfang:
1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit
VPE-Isolation.
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
Los-Nr: 2
Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
Ost I bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin.
1) Kurze Beschreibung:
Seekabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
Dokumentation,
Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
und Rohren,
Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost I inkl. Steigleitung im
J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
Landkabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
Dokumentation.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
auszuarbeiten.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
3) Menge oder Umfang:
1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
Los-Nr: 3
Bezeichnung: 220-kV-Seekabelverbindung von der Umspannplattform Ost I zur
Umspannplattform Ost II (Option).
1) Kurze Beschreibung:
Seekabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca. 30
km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
Meeresboden,
Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
SF6-Schaltanlagen auf den Umspannplattformen Ost I und Ost II inkl.
Steigleitung in den jeweiligen J-Tubes, Herstellung und Befestigung von
Durchführungen.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
Parameter für die Herstellung des Seekabels zu bestimmen, die
Spezifikation des Seekabels zu definieren, die Längenermittlung zur Legung
des Seekabels durchzuführen und entsprechend den erforderlichen
Randbedingungen zu bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels
auszuarbeiten.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
3) Menge oder Umfang:
Ca. 30 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
Bei einer Einzelbewerbung für das Los 3 muss der Bewerber die Nachweise
gemäß Ziffer III.2.3) 3. und 4. nicht erbringen.
Los-Nr: 4
Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option).
1) Kurze Beschreibung:
Seekabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
Dokumentation,
Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
und Rohren,
Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im
J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
Landkabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
Dokumentation.
Das Los 4 beinhaltet ferner die Projektierung, Ausführungsplanung,
Fertigung, Lieferung, Legung und Montage einer 220-kV-Kabelverbindung
zwischen den SF6-Schaltanlagen und den Kompensationsdrosseln auf der
Umspannplattform Ost II einschließlich der Lieferung und Montage der
dazugehörigen Garnituren und Dokumentation.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
auszuarbeiten.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
3) Menge oder Umfang:
1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
3. ca. 600 m Drosselanschlusskabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit
VPE-Isolation.
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
Los-Nr: 5
Bezeichnung: 220-kV-See- und Landkabelverbindung von der Umspannplattform
Ost II bis zum 380-kV-Umspannwerk Lubmin (Option).
1) Kurze Beschreibung:
Seekabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme einer
Dreileiter-220-kV-Seekabelverbindung mit integriertem LWL-Kabel von ca.
100 km Länge einschließlich entsprechender Muffenlieferung und
Dokumentation,
Ausführungsplanung, Trassen-Pre-Survey, Tiefbau im Meeresgrund bis ca.
40 m Wassertiefe mit einer Einbringtiefe des Seekabels von bis 3 m in den
Meeresboden und Herstellung erforderlicher Kreuzungen mit anderen Netzen
und Rohren,
Die Seekabelverbindung beinhaltet u.a. den Anschluss an
SF6-Schaltanlagen auf der Umspannplattform Ost II inkl. Steigleitung im
J-Tube, Herstellung und Befestigung von Durchführungen und landseitig den
Anschluss der Seekabelverbindung an die Landkabelverbindung.
Landkabelverbindung:
Fertigung, Lieferung, Legung, Montage und Inbetriebnahme eines
220-kV-Landkabelsytems von ca. 4 System-km Länge mit ca. 4 km
LWL-Kabelverbindung von der Anlandung bis zum Umspannwerk Lubmin
einschließlich entsprechender Muffenlieferung und Dokumentation,
Ausführungsplanung, Fertigung, Lieferung, Legung, Montage, Einziehen in
ein bestehendes Rohrsystem und Legung des Landkabels im offenen Graben,
Die Leistung beinhaltet die Muffenlieferung sowie die Lieferung und
Montage der Endverschlüsse, ferner den Tiefbau der Muffengruben und
Dokumentation.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der
geforderten Funktionalitäten der Kabel erforderlichen technischen
Parameter für die Herstellung des Seekabels bzw. des Landkabels zu
bestimmen, die Spezifikation des Seekabels bzw. des Landkabels zu
definieren, die Längenermittlung zur Legung des See- bzw. Landkabels
durchzuführen und entsprechend den erforderlichen Randbedingungen zu
bestimmen sowie die Details der Legung des Seekabels bzw. des Landkabels
auszuarbeiten.
2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
31321400, 31321300
3) Menge oder Umfang:
1. ca. 100 km Seekabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation,
2. ca. 4 System-km Landkabel, Un: 220 kV (Um: 245 kV) mit VPE-Isolation.
5) Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bewerbungen können für ein oder mehrere Lose erfolgen. Dabei können dem
Auftraggeber Nachlässe bei dem Erhalt von mehreren Losen in den später
abzugebenden Angeboten eingeräumt werden. Die Angebote werden dann unter
Einbeziehung des Nachlasses mit den Bestgeboten der jeweiligen Lose in
Summe anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien verglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Rahmen des Verfahrens werden von der Vergabestelle Anzahlungs-,
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften verlangt, im Übrigen
siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgen in Euro,
im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben:
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
ist,
dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage eines aktuellen
Handelsregisterauszuges, soweit Registrierungspflicht besteht, oder eines
gleichwertigen Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6
Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
2. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der
in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung
des Bewerbers zur Zahlung von Steuern (durch
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes). Sollte das
zuständige Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, hat
der Bewerber dies mit Abgabe des Teilnahmeantrages nachzuweisen; in diesem
Fall kann der Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflicht des Bewerbers
durch eine Eigenerklärung ersetzt werden,
2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung
von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen
Sozialversicherungsträger/Krankenkassen),
3. Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass auf den Bewerber keiner der
übrigen in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Ausschlussgründe zutrifft,
4. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht älter
als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung),
5. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro
Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und
Personenschäden sowie für Vermögensschäden.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Qualitätssicherungssystem:
Nachweis über das Bestehen eines Qualitätssicherungssystems, aus dem
hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der
DIN-EN-ISO 9000ff/ DIN-EN-ISO 14001 und den gültigen EN bzw. DIN-Normen
erfolgt.
2. Herstellung und Legung des Seekabel:
2.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige
Herstellung eines dreiadrigen VPE-Hochspannungs-Seekabels (min. 150 kV)
inkl. zugehöriger Garnituren und Übergangsmuffen See-Land bzw.
vergleichbarer Vorhaben,
2.2 Darstellung der technischen und technologischen Möglichkeiten,
Seekabellängen von mindestens 10 km Länge in einem Stück kontinuierlich
fertigen zu können,
2.3 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit
Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein
220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von
1 200 mm² Cu.
Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des
Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem
solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand
des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des
voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle
übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat
spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des
Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots,
kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden,
2.4 Referenzen über die Legung von Drei-Leiter-Seekabeln (min. 132 kV) im
Meeresboden bei Wassertiefen größer 20 m und im Flachwasserbereich bei
Einbringtiefen des Seekabels in den Meeresboden zwischen von 2 m bis 3 m
unter Benennung des eingesetzten Legewerkzeugs.
3. Herstellung Landkabel:
3.1 Referenzen über das eigene technische Know-how und die eigenständige
Herstellung eines einadrigen VPE-Hochspannungs-Landkabels (min. 150 kV)
inkl. zugehöriger Garnituren bzw. vergleichbarer Vorhaben,
3.2 Nachweis der Präqualifikationsprüfung gemäß IEC 62067 mit
Präqualifikationszertifikat eines unabhängigen Testlabors für ein
220-kV-Kabelsystem (mit allen Komponenten) bei einem Leiterquerschnitt von
1 200 mm² Cu.
Liegt dem Bewerber ein solches Zertifikat bis zur Abgabe des
Teilnahmeantrags nicht vor, befindet sich der Bewerber aber in einem
solchen Präqualifikationsverfahren, so ist im Teilnahmeantrag der Stand
des Präqualifikationsverfahrens darzustellen unter Nennung des
voraussichtlichen Abschlusstermins. Erfüllt der Bewerber ansonsten alle
übrigen Kriterien für die Teilnahme, ist das Präqualifikationszertifikat
spätestens mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Erfolgt die Vorlage des
Präqualifikationszertifikats nicht bis spätestens mit Abgabe des Angebots,
kann das Angebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden,
4. Legung Landkabel:
Referenzen für die Legung von Hochspannungskabeln in Rohranlagen und
offenen Gräben (ggf. des für die Ausführung vorgesehenen
Nachunternehmers).
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
Verhandlungsverfahren): nein
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
A-T08 001 12
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen (außer DBS)
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.3.2012
IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist auf deutsch oder auf
englisch möglich. Gleiches gilt für den technischen Teil des Angebots die
übrigen Teile des Angebots sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Vertragssprache ist deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Es gelten folgende Anforderungen:
1. Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle
von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigtem Vertreter der
Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt einzureichen:
in Papierform in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) und
einfach elektronisch (in gängigen Dateiformaten) auf einem Datenträger
(z.B. CD),
in einem verschlossenen und mit der Aufschrift "vertraulich" versehenen
Umschlag sowie unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer,
bei der Vergabestelle per Post oder direkt.
Die elektronische Übermittlung der Teilnahmeanträge ist ausgeschlossen.
Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und
sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für den Eingang der
Teilnahmeanträge bei der Vergabestelle eingegangen sein. Die Vergabestelle
behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder
fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber
nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung
besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der
Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige
Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält
sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur
Eignung der Bieter oder der Nachunternehmen nachzufordern, sofern sie
Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender
Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein,
4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizulegen,
5. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
6. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in
aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der
zu verhandelnden Angebote abzuwickeln zum näheren Verfahren siehe
Vergabeunterlagen,
7. Im Falle von Bewerbergemeinschaften behält sich die Vergabestelle vor,
die kartellrechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft zu prüfen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat die
Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre kartellrechtliche Unbedenklichkeit
nachzuweisen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist in
diesem Zusammenhang bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft
zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der
Bewerbergemeinschaft (später der Bietergemeinschaft) für jedes der
beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch
vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer
Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche
(gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss
nur zulässig, sofern objektiv die beteiligten Unternehmen, ein jedes
für sich, aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse
nicht ausreichend leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu
einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Auch hierfür
trifft die Bewerbergemeinschaft die Beweislast. Dies gilt auch für den
Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern
teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Auch für diesen Fall
trifft die Bewerbergemeinschaft die Obliegenheit, darzulegen und
nachzuweisen, dass die Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht durch
Bildung einer Bewerbergemeinschaft mit Unternehmen unterschiedlicher
Branchen möglich ist,
8. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise, Erklärungen
und sonstigen Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
einzureichen,
9. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf
der Teilnahmefrist und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist
grundsätzlich unzulässig. Nach Aufforderung zur Angebotsabgabe sind
Änderungen der Zusammensetzung aus wichtigem Grund zulässig. Diese
Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die
Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass sich durch den
Austausch von Konsorten die nachgewiesene Eignung der
Bewerber-/Bietergemeinschaften nicht nachteilig verändert hat. Die
vorgenannten Anforderungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich
der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum Nachweis seiner Eignung
berufen hat,
10. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch Nachunternehmer
vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil
zu bezeichnen. Nachunternehmer, auf die der Bewerber für den Nachweis
seiner Eignung zurückgreift, sind zu benennen. Für solche Nachunternehmer
sind eine Eigenerklärung des Nachunternehmers, aus der sich ergibt, dass
auf den Nachunternehmer keiner der in § 21 Abs. 4 SektVO genannten
Ausschlussgründe zutrifft, sowie die geforderten Nachweise, Erklärungen
und sonstigen Angaben gemäß der Punkte III.2.1) Nr. 1, III.2.2) Nr. 4 und
Punkt III.2.3) (Referenzen für den auf den Nachunternehmer entfallenden
Leistungsteil) dieser Bekanntmachung einzureichen. Die Anforderungen an
Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen und sonstige
Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrags zum
Nachweis seiner Eignung berufen hat. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
für die vorgenannten Unternehmen Verfügbarkeitserklärungen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage entsprechender
Verfügbarkeitserklärungen bis zum Abschluss dieses Vergabeverfahrens zu
fordern. Die Einreichung derartiger Verfügbarkeitserklärungen hat
innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist zu erfolgen,
11. Hintergrund des Vergabeverfahrens ist die Pflicht der
Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 17 Abs. 2a Satz 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Sinne
von § 3 Nr. 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese Aufgabe wird für
solche Netzanbindungen in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH
(50HzT) vom Auftraggeber übernommen, einer 100 % Tochtergesellschaft der
50 HzT.
Zur Netzanbindungsverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber hat die
Bundesnetzagentur im Oktober 2009 ein Positionspapier erstellt und dieses
im Januar 2011 durch einen Annex ergänzt. Darin legt die Bundesnetzagentur
vier Anbindungskriterien fest und gibt späteste Zeitpunkte für den Beginn
von Ausschreibungen von Aufträgen zur Herstellung der Netzanbindung von
Offshore-Windparks vor. So sind bei Ausschreibungen von Netzanbindungen
alle Offshore-Windpark Projekte zu berücksichtigen, die bis zum Stichtag
1.3. bzw. 1.9. des Jahres t0 die Anbindungskriterien 1 bis 3 oder 1, 2 und
4 erfüllen. Für die Zuschlagserteilung in der jeweiligen Ausschreibung ist
es laut Bundesnetzagentur notwendig, dass das Offshore-Windparkt Projekt
am jeweils darauffolgenden Stichtag die Anbindungskriterien 1 bis 4
erfüllt.
Vor diesem Hintergrund steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem
Vorbehalt, dass das zugehörige Offshore-Windpark-Projekt entsprechend dem
Positionspapier zum 1.9. des Jahres t0 bzw. 1.3 des Jahres t1 dem
Übertragungsnetzbetreiber die Erfüllung der Anbindungskriterien 1 bis 4
nachweist. Des Weiteren steht die Vergabe der Lose 1 und 2 unter dem
Vorbehalt, dass die Bundesnetzagentur ein Investitionsbudget hinsichtlich
der für die Herstellung der Netzanbindung des betreffenden
Offshore-Windparks durch den Auftraggeber erforderlichen Kosten
vollumfänglich genehmigt.
Der Auftraggeber behält sich die (Teil-)Verfahrenseinstellung gemäß § 30
SektVO vor, wenn einer der vorstehend dargestellten Vorbehaltstatbestände
eintritt, insbesondere wenn der Offshore-Windpark-Entwickler nicht bis zum
auf die Angebotsaufforderung folgenden Stichtag alle vier
Anbindungskriterien nachgewiesen hat.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
DEUTSCHLAND
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
Fax: +49 3090137613
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.
4 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.2.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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