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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - D-Magdeburg
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 39332-2012 (ID: 2012020404123000120)
Veröffentlicht: 04.02.2012
*
  Auftragsbekanntmachung
    Dienstleistungen
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb, Städtischer
    Abfallwirtschaftsbetrieb
    Sternstraße 13
    Kontaktstelle(n): Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
    Zu Händen von: Frau Eichentopf
    39104 Magdeburg
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 3915404645
    E-Mail: g.eichentopf@sab.magdeburg.de
    Fax: +49 3915404605
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.magdeburg.de/sab
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Sonstige: Eigenbetrieb
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Abfallwirtschaft
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Vermarktung/Verwertung von Altpapier.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Dienstleistungen
    Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre
    und ähnliche Dienstleistungen
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    Übergabestelle in Magdeburg.
    NUTS-Code DEE03
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Vermarktung/ Verwertung des Altpapiers incl. Annahme an einer
    Umladestation und Bereitstellung einer Teilmenge Altpapier an
    Systembetreiber PPK sowie Transport der Restmenge zur Verwertungsanlage.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    90510000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Vermarktung/Verwertung von 13 000 t Altpapier incl. Annahme an einer
    Umladestation und Bereitstellung einer Teilmenge Altpapier an
    Systembetreiber PPK sowie Transport der Restmenge zur Verwertungsanlage.
    Geschätzter Wert ohne MwSt:
    Spanne von 1 000 000,00 bis 1 400 000,00  EUR
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.3)  Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
    Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Entsprechend Vergabeunterlagen.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind einzureichen:
    Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (entfällt bei
    Präqualifizierungsnachweis).
    Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen
    Bestimmungen der EU - Vergaberichtlinie 2004/18/EG (entfällt bei
    Präqualifizierungsnachweis).
    Verzeichnis NAN (wenn vorhanden).
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Eigenerklärung nach § 6 EG Abs 4 VOL/A oder
    Präqualifizierungsnachweis,
     Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie - auch auszugsweise
    (Deckungssumme gem. Besondere Vertragsbedingungen und
    Versicherungszeitraum müssen ersichtlich sein).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
     Eigenerklärung über die erforderliche Kapazität der
    Übergabestelle/Umladestation und Verwertungsanlage (Papierfabrik),
     Handelsregisterauszug (entfällt bei Präqualifizierungsnachweis),
     Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (oder
    gleichwertige Einstufung).
    Übergabestelle (Umladestation):
     Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Übergabestelle (Umladestation)
    - auch auszugsweise, aus dem die ausgeschriebene Abfallart sowie die
    zulässigen Abfallmengen zur Umladung und zur Lagerung hervorgehen,
     Übersichtsplan der Übergabestelle (Umladestation),
     Beschreibung der Übergabestelle (Umladestation) und des Ablaufes der
    Abfallübernahme,
     Eichschein für Wägeeinrichtung an der Übergabestelle,
     Erläuterung der vertraglichen Beziehung des AN zum Betreiber der
    Übergabestelle bzw. die Zugriffsrechte auf diese (Der Nachweis kann als
    Vertrag oder als Eigenerklärung erbracht werden.).
    Verwertungsanlage (Papierfabrik):
     Genehmigungsbescheid für den Betrieb der Verwertungsanlage - auch
    auszugsweise, aus dem die ausgeschriebene Abfallart sowie die zulässigen
    Abfallmengen zur Verwertung hervorgehen,
     Beschreibung der Verfahrensabläufe in der Verwertungsanlage,
     Erläuterung der vertraglichen Beziehung des AN zum Betreiber der
    Verwertungsanlage bzw. die Zugriffsrechte auf diese (Der Nachweis kann als
    Vertrag oder als Eigenerklärung erbracht werden.).
    III.3)  Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
    III.3.1)  Angaben zu einem besonderen Berufsstand
    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
    vorbehalten: nein
    III.3.2)  Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
    Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
    der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
    verantwortlich sind: nein
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden
    Kriterien
    1. Preis
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    Vergabe-Nr.:01/12
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    Vorinformation
    Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 143-237537 vom 19.7.2011
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    13.2.2011 - 24:00
    Kostenpflichtige Unterlagen: ja
    Preis: 15,00 EUR
    Zahlungsbedingungen und -weise: Banküberweisung, Empfänger: Städtischer
    Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg, DEUTSCHLAND,
    Konto-Nr.: 35 006 199, BLZ: 810 532 72, Geldinstitut: Stadtsparkasse
    Magdeburg, Cod. Zahlungsgrund: 01/12  PPK; Die Vergabeunterlagen werden
    nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der
    Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    21.3.2012 - 23:59
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 15.8.2012
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 22.3.2012 - 10:00
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.3)  Zusätzliche Angaben
    II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
    Beginn: voraussichtlich September 2012.
    III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
    IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
    Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    Letzter Tag 14.2.2012.
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Vergabekammer Sachsen-Anhalt
    Ernst-Kamieth-Str. 2
    06112 Halle
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 345514-0
    Fax: +49 3455141444
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107
    GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - Einleitung, Antrag.
    (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
    (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
    und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
    Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
    darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
    (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
    1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
    Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
    gerügt hat,
    2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
    erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
    benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
    Auftraggeber gerügt werden,
    4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
    einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
    Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
    Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    26.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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