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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - D-Kitzingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 39161-2012 (ID: 2012020404113819183)
Veröffentlicht: 04.02.2012
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Vorinformation
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
Zu Händen von: Herrn Rauh
97318 Kitzingen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 93219281101
E-Mail: post@nwm-info.de
Fax: +49 93219281199
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II.B: Auftragsgegenstand (Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Wettbewerbliches Verfahren.
II.2) Art des Auftrags und Ort der Lieferung bzw. Ausführung
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich
Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
Landkreis Kitzingen.
NUTS-Code DE
II.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: nein
II.4) Kurze Beschreibung der Art und der Menge bzw. des Werts der Waren
bzw. Dienstleistungen:
Personenbeförderung im Linienverkehr im Gebiet Landkreis Kitzingen im
Linienbündel 1. Betroffen sind die heutigen Linien 8111 und 8150. Der
Zuschnitt der Linienlose ist der Überarbeitung des Nahverkehrsplans
vorbehalten.
II.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt ein wettbewerbliches Verfahren.
Betroffen sind die heutigen Linien 8111 und 8150. Er kommt mit dieser
Information seiner Verpflichtung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 nach. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie der vierte Teil des Gesetzes
gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeordnung (VGV) und
die Verbindungsverordnung keine Anwendung finden.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.2.2012
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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