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Ausschreibung: Mikroskope - D-Mainz
Mikroskope
Dokument Nr...: 37250-2012 (ID: 2012020304105726396)
Veröffentlicht: 03.02.2012
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  Auftragsbekanntmachung
    Lieferauftrag
    Richtlinie 2004/18/EG
    Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
    I.1)  Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
    Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., vertreten
    durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd für das
    Max-Planck-Institut für Polymerforschung
    Ackermannweg 10
    Kontaktstelle(n): Herr Mathias Manderscheid
    Zu Händen von: Herrn Mathias Manderscheid
    55128 Mainz
    DEUTSCHLAND
    Telefon: +49 6131379409
    E-Mail: ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de
    Fax: +49 6131379588
    Internet-Adresse(n):
    Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.mpip-mainz.mpg.de
    Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
    Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
    den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
    verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
    Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
    Kontaktstellen
    I.2)  Art des öffentlichen Auftraggebers
    Sonstige: Einrichtung des privaten Rechts
    I.3)  Haupttätigkeit(en)
    Sonstige: Grundlagenforschung
    I.4)  Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
    Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
    Auftraggeber: nein
    Abschnitt II: Auftragsgegenstand
    II.1)  Beschreibung
    II.1.1)  Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
    Nanoindenter mit hoher Kraftauflösung und der Möglichkeit zur optischen
    Beobachtung des Indentationsvorgangs.
    II.1.2)  Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
    Dienstleistung
    Lieferauftrag
    Kauf
    Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
    D-Mainz.
    NUTS-Code DEB35
    II.1.3)  Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
    dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
    Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
    II.1.5)  Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
    Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme eines Nanoindenters.
    Das Gerät dient zur mechanischen Oberflächenuntersuchung von weichen (z.B.
    polymeren) Materialien. Dazu muss eine Probenspitze senkrecht oder zur
    Probenoberfläche bewegt und gleichzeitig die Normalkraft und die Bewegung
    mit sehr niedrigem Rauschniveau gemessen werden. Das Gerät muss mit allen
    zum Betrieb notwendigen Peripheriegeräten und entsprechender Software für
    Betrieb und Auswertung der Daten angeboten werden.
    Der Kombinierbarkeit von gleichzeitiger Indentation und hochaufgelöster
    optischer Beobachtung kommt besondere Bedeutung zu.
    II.1.6)  Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
    38510000
    II.1.7)  Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
    II.1.8)  Lose
    Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    II.1.9)  Angaben über Varianten/Alternativangebote
    Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
    II.2)  Menge oder Umfang des Auftrags
    II.2.1)  Gesamtmenge bzw. -umfang:
    Siehe hierzu II.1.5).
    II.2.2)  Angaben zu Optionen
    Optionen: nein
    II.2.3)  Angaben zur Vertragsverlängerung
    Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
    Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
    Angaben
    III.1)  Bedingungen für den Auftrag
    III.1.2)  Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
    Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
    Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und
    Rechnungseingang wie folgt:
     80 % nach Lieferung des vollständigen und funktionsfähigen
    vertragsgegenständlichen Systems in die Räumlichkeiten des Auftraggebers,
     20 % nach Installation, Abnahme und Einweisung in das
    vertragsgegenständlichen System.
    Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 30 Tagen nach
    Eingang beim Auftraggeber und Erfüllungen der Voraussetzungen ohne Abzug
    zur Zahlung fällig.
    III.1.3)  Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
    wird:
    Bietergemeinschaften sind mit gesamtschuldnerischer Haftung als
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als offene Handelsgesellschaft
    (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen
    EU-Rechtsordnung zugelassen. Sie haben mit dem Angebot entweder:
     eine vollständige Kopie des Gesellschaftsvertrages vorzulegen oder
    ersatzweise,
     ein Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe des
    Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine, von allen Mitgliedern der
    Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung,
     dass dieser benannte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
    Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und,
     dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    Bieter, welche als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben,
    können kein eigenes Angebot einreichen.
    Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der
    Leistungserbringung darzulegen. Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen
    Vorgaben in der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens im Amtsblatt der
    EU sind die geforderten Nachweise und Belege von jedem Mitglied der
    Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot vorzulegen.
    III.1.4)  Sonstige besondere Bedingungen
    Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
    Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Auftragserteilung und
    -durchführung erfolgt auf der Grundlage der "Zusätzlichen
    Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
    Wissenschaften e.V.", die mit dem Versand der Vergabeunterlagen zur
    Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen
    für die Ausführung von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL/B).
    III.2)  Teilnahmebedingungen
    III.2.1)  Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
    hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:  Eigenerklärungen des Bieters gemäß Vordrucken in
    den Vergabeunterlagen.
    Fehlen die geforderten Erklärungen im Angebot, erfolgt eine Nachforderung
    durch die Vergabestelle mit Fristsetzung. Werden die nachgeforderten
    Erklärungen nicht binnen sechs Kalendertagen nach Absendung der
    Aufforderung durch den Auftraggeber bei der Vergabestelle vorgelegt,
    erfolgt der Ausschluss des Bieters. Dies gilt nicht für Preisangaben, es
    sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
    Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge
    und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
    III.2.2)  Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen: Siehe III.2.1).
    III.2.3)  Technische Leistungsfähigkeit
    Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
    Auflagen zu überprüfen:
    Siehe III.2.1).
    Abschnitt IV: Verfahren
    IV.1)  Verfahrensart
    IV.1.1)  Verfahrensart
    Offen
    IV.2)  Zuschlagskriterien
    IV.2.1)  Zuschlagskriterien
    das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
    den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
    Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
    aufgeführt sind
    IV.2.2)  Angaben zur elektronischen Auktion
    Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
    IV.3)  Verwaltungsangaben
    IV.3.1)  Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    Nanoindenter
    IV.3.2)  Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
    nein
    IV.3.3)  Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
    Unterlagen bzw. der Beschreibung
    Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
    24.2.2012
    Kostenpflichtige Unterlagen: nein
    IV.3.4)  Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
    16.3.2012 - 12:00
    IV.3.6)  Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
    verfasst werden können
    Deutsch.
    IV.3.7)  Bindefrist des Angebots
    bis: 27.4.2012
    IV.3.8)  Bedingungen für die Öffnung der Angebote
    Tag: 16.3.2012
    Ort:
    Siehe hierzu I.1).
    Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
    Abschnitt VI: Weitere Angaben
    VI.1)  Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
    Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    VI.2)  Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
    Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
    Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
    VI.4)  Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
    VI.4.1)  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
    Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
    Maximilianstraße 39
    80538 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
    Telefon: +49 892176-2411
    Fax: +49 892176-2847
    VI.4.2)  Einlegung von Rechtsbehelfen
    Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
    Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
    Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
    wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
    ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
    zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
    Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe
    der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines
    Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
    Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw.  soweit die
    Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
    erkennbar sind  bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt
    wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
    VI.5)  Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
    30.1.2012
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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