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Ausschreibung: Mikroskope - D-Mainz
Mikroskope
Dokument Nr...: 37250-2012 (ID: 2012020304105726396)
Veröffentlicht: 03.02.2012
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Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., vertreten
durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd für das
Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Ackermannweg 10
Kontaktstelle(n): Herr Mathias Manderscheid
Zu Händen von: Herrn Mathias Manderscheid
55128 Mainz
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6131379409
E-Mail: ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de
Fax: +49 6131379588
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.mpip-mainz.mpg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Einrichtung des privaten Rechts
I.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Grundlagenforschung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Nanoindenter mit hoher Kraftauflösung und der Möglichkeit zur optischen
Beobachtung des Indentationsvorgangs.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
D-Mainz.
NUTS-Code DEB35
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme eines Nanoindenters.
Das Gerät dient zur mechanischen Oberflächenuntersuchung von weichen (z.B.
polymeren) Materialien. Dazu muss eine Probenspitze senkrecht oder zur
Probenoberfläche bewegt und gleichzeitig die Normalkraft und die Bewegung
mit sehr niedrigem Rauschniveau gemessen werden. Das Gerät muss mit allen
zum Betrieb notwendigen Peripheriegeräten und entsprechender Software für
Betrieb und Auswertung der Daten angeboten werden.
Der Kombinierbarkeit von gleichzeitiger Indentation und hochaufgelöster
optischer Beobachtung kommt besondere Bedeutung zu.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38510000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe hierzu II.1.5).
II.2.2) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und
Rechnungseingang wie folgt:
80 % nach Lieferung des vollständigen und funktionsfähigen
vertragsgegenständlichen Systems in die Räumlichkeiten des Auftraggebers,
20 % nach Installation, Abnahme und Einweisung in das
vertragsgegenständlichen System.
Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 30 Tagen nach
Eingang beim Auftraggeber und Erfüllungen der Voraussetzungen ohne Abzug
zur Zahlung fällig.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften sind mit gesamtschuldnerischer Haftung als
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen
EU-Rechtsordnung zugelassen. Sie haben mit dem Angebot entweder:
eine vollständige Kopie des Gesellschaftsvertrages vorzulegen oder
ersatzweise,
ein Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe des
Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine, von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung,
dass dieser benannte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bieter, welche als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben,
können kein eigenes Angebot einreichen.
Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der
Leistungserbringung darzulegen. Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen
Vorgaben in der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens im Amtsblatt der
EU sind die geforderten Nachweise und Belege von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot vorzulegen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Auftragserteilung und
-durchführung erfolgt auf der Grundlage der "Zusätzlichen
Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e.V.", die mit dem Versand der Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen
für die Ausführung von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL/B).
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärungen des Bieters gemäß Vordrucken in
den Vergabeunterlagen.
Fehlen die geforderten Erklärungen im Angebot, erfolgt eine Nachforderung
durch die Vergabestelle mit Fristsetzung. Werden die nachgeforderten
Erklärungen nicht binnen sechs Kalendertagen nach Absendung der
Aufforderung durch den Auftraggeber bei der Vergabestelle vorgelegt,
erfolgt der Ausschluss des Bieters. Dies gilt nicht für Preisangaben, es
sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge
und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Siehe III.2.1).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Siehe III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Nanoindenter
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
24.2.2012
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.3.2012 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
bis: 27.4.2012
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16.3.2012
Ort:
Siehe hierzu I.1).
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.1.2012
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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