Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerbeförderungsleistungen - DEU-Rastatt Personensonderbeförderung (Straße) Dokument Nr...: 662845-2026 (ID: 2026092501120987728) Veröffentlicht: 25.09.2026 * DEU-Rastatt: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerbeförderungsleistungen 2026/S 186/2026 662845 Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Schülerbeförderungsleistungen OJ S 186/2026 25/09/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Schülerbeförderungsleistungen Beschreibung: Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Rastatt Kennung des Verfahrens: e969d7b4-5e3f-4ea0-a4f7-baebd50d6905 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: siehe Angaben der Lose 2.1.4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Los 1: Erich Kästner-Schule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Erich-Kästner-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung Interne Kennung: LOT-0001 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Erich Kästner- Schule Mühlstraße 25 76571 Gaggenau 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0016 Titel: Los 2: Rheintalschule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Rheintalschule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-002 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Rheintalschule Siemensstraße 1 77815 Bühl 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0017 Titel: Los 3: Augusta-Sybilla-Schule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Augusta-Sybilla-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0003 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Augusta-Sybilla-Schule Westring 20 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0018 Titel: Los 4: Augusta-Sybilla-Schule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Augusta-Sybilla-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0004 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Augusta-Sybilla-Schule Westring 20 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0019 Titel: Los 5: Pestalozzischule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestaolzzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0005 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Pestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0020 Titel: Los 6: Pestalozzischule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0006 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Pestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0021 Titel: Los 7: Pestalozzischule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0007 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Pestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0022 Titel: Los 8: Pestalozzischule - Grundschule Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule - Grundschule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0008 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Pestalozzischule - Grundschule St. Michael Str. 4 76437 Rastatt 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0023 Titel: Los 9: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0009 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0024 Titel: Los 10: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0010 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0025 Titel: Los 11: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0011 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0026 Titel: Los 12: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0012 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0027 Titel: Los 13: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0013 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0028 Titel: Los 14: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0014 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 5.1. Los: LOT-0029 Titel: Los 15: Pestalozzischule - verschiedene Außenstellen Beschreibung: Schülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule - verschiedene Außenstellen nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung. Interne Kennung: LOT-0015 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße) Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt. 5.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Tour 1 - Außenklasse Ottenau / Merkurschule, Furtwägnlerstraße 15, 76571 Gaggenau Tour 2 - Außenklasse Michelbach / Grundschule Michelbach, Karl- Stricker-Straße 5, 76571 Gaggenau Tour 3 - Außenklasse Augusta-Sybilla Schule Rastatt, Westring 20, 76437 Rastatt Tour 4 - Außenklasse Hans-Thoma Schule Rastatt, Ötigheimer Weg 7, 76437 Rastatt Tour 5 - Außenklasse August-Renner-Realschule Rastatt, Ludwigstraße 4, 76437 Rastatt Tour 6 - Außenklasse Hügelsheim / Nikolaus-Kopernikus Schule, Ontariostraße 14-16, 76549 Hügelsheim Tour 7 - Außenklasse Muggensturm / Albert- Schweitzer Schule, Bahnhofstraße 16, 76461 Muggensturm Tour 8 - Außenklasse Elcheseheim-Illingen / Rheinwaldschule, Goethestraße 2, 76477 Elchesheim-Illingen 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/09/2026 Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030 5.1.4. Verlängerung Maximale Verlängerungen: 1 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online- Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Beschreibung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe 6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-001 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag1 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-001 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag1 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 6 Zahl sauberer Fahrzeuge: 6 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0016 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0002 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3 Zahl sauberer Fahrzeuge: 3 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0017 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0003 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0018 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0004 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0019 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0005 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag1 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 3 Zahl sauberer Fahrzeuge: 2 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0020 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0006 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020 Wert des Angebots: 1,00 EUR Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4 Zahl sauberer Fahrzeuge: 2 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0021 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0007 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0022 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0008 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 3 Datum der Auswahl des Gewinners: 01/06/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2 Zahl sauberer Fahrzeuge: 1 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 Fahrzeugkategorie: Bus (M3) Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 1 Zahl sauberer Fahrzeuge: 1 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0023 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte Angebot: Kennung des Angebots: TEN-009 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 3 Datum der Auswahl des Gewinners: 01/06/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2 Zahl sauberer Fahrzeuge: 1 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0024 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0010 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0024 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4 Zahl sauberer Fahrzeuge: 2 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0025 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0011 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0025 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag1 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 6 Zahl sauberer Fahrzeuge: 3 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 3 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0026 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0012 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0026 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 2 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 6 Zahl sauberer Fahrzeuge: 3 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0027 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0013 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0027 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag 3 Datum der Auswahl des Gewinners: 01/06/2026 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 2 Zahl sauberer Fahrzeuge: 1 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0028 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt. 6.1.2. Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Angebot: Kennung des Angebots: TEN-0014 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0028 Wert des Angebots: 1,00 EUR Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: Vertrag1 Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026 Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landkreis Rastatt 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3 Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße Fahrzeugkategorie: M1 Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen: 4 Zahl sauberer Fahrzeuge: 2 Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge: 0 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0029 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008882 Postanschrift: Am Schlossplatz 5 Stadt: Rastatt Postleitzahl: 76437 Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de Telefon: +49 7222 381-1134 Internetadresse: http://www.landkreis-rastatt.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die den Auftrag unterzeichnet 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Rolliprofi GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen Registrierungsnummer: DE299670869 Stadt: Gernsbach Postleitzahl: 76593 Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0019, LOT-0025, LOT-0028 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Faller Reisen GmbH Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen Registrierungsnummer: DE 191751017 Stadt: Bühl Postleitzahl: 77815 Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0020, LOT-0021, LOT-0024, LOT-0026 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen Registrierungsnummer: DE244000584 Stadt: Baden-Baden Postleitzahl: 76534 Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124) Land: Deutschland Rollen dieser Organisation: Bieter Gewinner dieser Lose: LOT-0022, LOT-0023 8.1. ORG-0006 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 95825dbd-eba1-4c1b-90fa-e9446b11b3cf - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/09/2026 08:11:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 186/2026 Datum der Veröffentlichung: 25/09/2026 Referenzen: http://www.landkreis-rastatt.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-662845-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de