Ausschreibungen und Aufträge: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle - DE-Stuttgart Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse Dokument Nr...: 172510-2021 (ID: 2021040610173975712) Veröffentlicht: 06.04.2021 * DE-Stuttgart: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle 2021/S 66/2021 172510 Bekanntmachung vergebener Aufträge Sektoren Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung Postanschrift: Hauptstr. 163 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis Postleitzahl: 70563 Land: Deutschland E-Mail: [6]sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de Telefon: +49 7119732202 Fax: +49 7119732030 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de I.6)Haupttätigkeit(en) Wasser Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Los 8 Planung der Netzwerktechnik und Telekommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0008 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Los 8 Planung der Netzwerktechnik und Telekommunikation für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Planungsleistungen von Los 8 sind Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für die Netzwerktechnik und Telekommunikation für alle Bauwerke und Betriebsanlagen der 3 neuen See-Wasserwerke sowie deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg zur Vernetzung aller Anlagen und Standorte untereinander sowie die Integration in die Leittechnik. Die Planung umfasst insbesondere das Prozess-Netzwerk für alle betriebsnotwendigen Systeme und Plattformen (insbesondere: Anlagenautomatisierung, Leitsystem, Gefahrenmeldeanlagen, Kabelüberwachung, Netzwerkmanagement, Unified Communications, Gebäudeautomation, Videoüberwachung), das Büro-Netzwerk und das Einrichten des Netzmanagements. Zum Planungsumfang gehören auch die erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Anlagen im Wasserwerk Sipplinger Berg und am Standort Süßenmühle (u. a. bestehendes Pumpwerk). Neben dem noch zu ermittelnden Kommunikationsbedarf für das Leittechnik-System, muss die Vernetzung die Kommunikationsbedarfe aller anderen Anlagen untereinander sowie mit bestehenden Anlagen abdecken und damit die reibungslose Kommunikation der Standorte untereinander gewährleisten. Die neuen Netzwerksegmente sind performant an die Bestandnetze anzubinden. Integration des vorhandenen Netzwerks in das neue System und die Gewährleistung des nahtlosen, unterbrechungsfreien Übergangs ist sicherzustellen. Die Netzwerktechnik und die Telekommunikationsanlagen sind nach Maßgabe der Vorgaben der Leitplanung und des Leittechnischen Konzeptes aus Los 1 und in Abstimmung mit den anderen Losen zu planen. Besonders zu beachten sind hierbei die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz und der daraus resultierenden Einstufung als KRITIS-Unternehmen. Leistungsbilder: § 55 Technische Ausrüstung Anlage 15.2 HOAI Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, Weitere besondere Leistungen (bspw. erweiterte Kosten-Nutzen-Analyse, Behörden- und Genehmigungskommunikation etc.). II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere Leistungen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt. II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 136-335643 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 30/12/2020 V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 01/04/2021 References 6. mailto:sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:335643-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de