Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Berlin Dienstleistungen des Gesundheitswesens IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 172086-2021 (ID: 2021040610072575469) Veröffentlicht: 06.04.2021 * DE-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 2021/S 66/2021 172086 Wettbewerbsbekanntmachung Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 10969 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [5]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [6]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 10969 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [7]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: mhplus Betriebskrankenkasse Postanschrift: Franckstr. 8 Ort: Ludwigsburg NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 71636 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [9]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der mhplus Betriebskrankenkasse Postanschrift: Franckstr. 8 Ort: Ludwigsburg NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 71636 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [11]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [12]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens Betriebskrankenkasse Postanschrift: Heimeranstr. 31 Ort: München NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 80339 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [13]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [14]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der SBK Siemens Betriebskrankenkasse Postanschrift: Heimeranstr. 31 Ort: München NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 80339 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [15]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [16]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest Postanschrift: Berliner Promenade 1 Ort: Saarbrücken NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 66111 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [17]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [18]http://healthy-hub.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der IKK Südwest Postanschrift: Berliner Promenade 1 Ort: Saarbrücken NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 66111 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation) nach § 94 Abs. 1 a SGB X E-Mail: [19]info@healthy-hub.de Telefon: +49 231-5557-1005 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [20]http://healthy-hub.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [21]http://healthy-hub.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [22]http://www.healthy-hub.de/ Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Körperschaft des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Im 3. Healthy Hub Wettbewerb werden 1) hybride Versorgungslösungen oder Blended Care genannt oder 2)Lösungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz gemäß § 20k SGB V gesucht. II.1.2)CPV-Code Hauptteil 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der unter Ziff. I.1 genannten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen nach § 94 Abs. 1 a SGB X. Ziel der ARGE, die den sog. Healthy Hub (healthy-hub.de) betreibt. Ziel der Kassen ist es, Innovationen für die Kranken- und Pflegeversicherung zu erschließen, um Kranken- oder Pflegeleistungen im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher und effektiver zu machen. Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung aktiv genutzt werden. Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter als geeignete Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert und ausgewählt werden. Die ausgewählten Bewerber Können im weiteren Verlauf des Verfahrens Vertragspartner einzelner oder mehrerer der unter Ziff. I.1 genannten Kranken- und Pflegekassen werden. Gesucht werden in diesem dritten Wettbewerb der Auftraggeberinnen zwei unterschiedliche Lösungen: 1) Lösungen, die klassische und digitale Versorgung miteinander verbinden sogenannte hybride Versorgungslösungen oder auch Blended Care genannt oder 2) Lösungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz gemäß § 20k SGB V. Gesucht werden ausschließlich Produkte/Lösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende Bewerbungsfrist reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, erscheinen. Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die geeignet sind für Einsatz und Erstattung durch die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung i. R. d. Sozialgesetzbücher V und XI. Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V eingesetzt werden soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag und ebenfalls nicht gesucht werden Onlinekurse der Primärprävention. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnder Angebote: Auf der Grundlage der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung, sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 der Bewerbungsbedingungen genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden. Für die Bewerbung ist das auf der Website: [23]http://www.healthy-hub.de/ unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden. Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*" gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h. hier muss eine Angabe erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument hochgeladen werden. Andernfalls ist die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am 4.6.2021 um 10.00 Uhr übermittelt, d. h. auf dem vorgesehenen elektronischen Wege eingegangen sein. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sog. Pitch eingeladen. Die Einladung zum Pitch soll am 15. Juli 2021 per E-Mail abgesandt werden. Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird ca. vier Wochen ab Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese Unterlagen werden dem Preisgericht (Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in nicht-anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury und wird bei Einhaltung der zuvor genannten Termine in der Zeit vom 18.-20. August 2021 stattfinden oder sich entsprechend nach hinten verschieben. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.2)Art des Wettbewerbs Offen IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer: IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte: I. Muss-Kriterien Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung hervorgehen und nach Prüfung durch die ARGE mit "ja" beantwortet werden; andernfalls kann die Bewerbung keine Berücksichtigung finden: ist Gegenstand der Bewerbung eine hybride Versorgungslösung, dann müssen in ihr die klassische und die digitale Versorgung miteinander i. S. d. Vergabeunterlagen verbunden sein, die Lösung muss bereits so weit entwickelt sein, dass es zum Ende der Bewerbungsfrist reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen ist; die Lösung darf nicht ausschließlich der Verbesserung der Verwaltungsabläufe dienen; ausgeschlossen werden müssen Lösungen, über deren Eignung als Leistung der Kran-kenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137c Abs. 1 eine ablehnende Entscheidung getroffen hat. es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten Schnittstellen des Produktes / der Lösung gemacht werden; das Produkt / die Lösung darf nicht darauf basieren, Daten zu sammeln und /oder die-se zu veräußern. II. Bewertungskriterien Die eingereichten Bewerbungen werden anhand folgender Kriterien mittels Bepunktung bewertet: Innovationsgrad (30 %) Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), (30 %), Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (20 %) und Potential zur Verbesserung des Kundennutzens (20 %) IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge Tag: 04/06/2021 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch IV.3)Preise und Preisgericht IV.3.1)Angaben zu Preisen Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: IV.3.3)Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter: Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Ergänzende Hinweise zur Kommunikation: Bewerber können Fragen ausschließlich über die unter Ziff. I.3. Genannte Web-Plattform, dort die Nachrichtenfunktion unter Kontakt stellen. Die Auftraggeber werden die Fragen über die unter Ziff. I.3. genannte Web-Plattform beantworten (siehe dort die Rubrik Fragen/Antworten). Antworten, die auch für andere Bewerber bei der Erstellung des Teilnahmeantrags relevant sein können, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist erteilt. Zum weiteren Verfahren: Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern bei der ARGE Digitale Innovation per E-Mail einzureichen. Die Anforderungen an die vor dem Pitch einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt, die Frist zur Einreichung wird ca. vier Wochen ab Versendung der Einladungs-E Mail betragen. Zu diesen Unterlagen werden auf jeden Fall gehören: die Lebensläufe der Gründer sowie die Nachweise über eine hinreichende Kapitalausstattung gem. Ziffer 12.II. Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der Jury. Die Jury kann während des Pitches Fragen an die Bewerber stellen auf der Grundlage der Pitches erfolgt eine Bewertung anhand der Kriterien (Bewertungskriterien): Innovationsgrad, Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und Potential zur Verbesserung des Kundennutzens. Durch die Jury. Am Ende stellt die Jury aufgrund der erreichten Punktzahlen fest, welches die maximal 5 Gewinner sind. Im Anschluss an das Juryergebnis erhalten alle Teilnehmer eine Mitteilung über das Ergebnis des Wettbewerbs. Hiermit ist der Wettbewerb zunächst abgeschlossen. Halten die maximal fünf Gewinner des Wettbewerbs Ihre Zuschlagsmitteilungen in ihren Händen, geht es auch schon bald mit dem sogenannten Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 VgV weiter. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, mit einer oder mehreren Krankenkassen einen konkreten Vertrag mit konkreten Preisen über die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrag abzuschließen. Das Verhandlungsverfahren soll dabei längstens 6 Monate dauern und wird in Verantwortung / unter enger Begleitung einer oder mehrerer der unter Ziff. 5 genannten Kranken- und/oder Pflegekassen erfolgen (federführende Kranken-/Pflegekasse(n)). Bewertungskriterium wird über die vorgenannten Kriterien hinaus auch die Wirtschaftlichkeit sein. Der zu verhandelnde Vertrag wird sich dabei zusammensetzen aus einer zunächst einjährigen Pilotphase und einer sich daran anschließenden optionalen Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren. Ziel der einjährigen Phase ist die Weiterentwicklung der Marktreife und die Ermittlung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit des Produktes/der Lösung im System der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung. Von Seiten der federführenden Kranken- oder Pflegekasse(n) erhält der Bieter in dieser einjährigen Phase eine enge Begleitung und eine fachliche Unterstützung insbesondere im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einzelheiten dieses Verhandlungsverfahrens und den detaillierten Ablauf erhalten die Gewinner dann vom Federführer. Während des Verhandlungsverfahrens wird die Lösung laufend auf ihre Machbarkeit und das Vorliegen der Voraussetzungen für den Einsatz der angebotenen Leistung in der/den jeweiligen Kranken- oder Pflegekassen überprüft. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland Telefon: +49 2289499163 Internet-Adresse: [24]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.ht ml VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1) Ort: Bonn Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 01/04/2021 References 5. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 6. http://healthy-hub.de/ 7. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 8. http://healthy-hub.de/ 9. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 10. http://healthy-hub.de/ 11. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 12. http://healthy-hub.de/ 13. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 14. http://healthy-hub.de/ 15. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 16. http://healthy-hub.de/ 17. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 18. http://healthy-hub.de/ 19. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED 20. http://healthy-hub.de/ 21. http://healthy-hub.de/ 22. http://www.healthy-hub.de/ 23. http://www.healthy-hub.de/ 24. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de