Ausschreibungen und Aufträge: Betriebliche Qualitätskontrolle - DE-Bonn Betriebliche Qualitätskontrolle Beratung in Sachen Evaluierung Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung Dokument Nr...: 93130-2021 (ID: 2021022309155193320) Veröffentlicht: 23.02.2021 * DE-Bonn: Betriebliche Qualitätskontrolle 2021/S 37/2021 93130 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Postanschrift: Dahlmannstraße 4 Ort: Bonn NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 53113 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Referat Z14 Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]zentralevergabestelle@bmz.bund.de Telefon: +49 30-185350 Fax: +49 30-185352501 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.bmz.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Externe Qualitätskontrolle GIZ Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/046 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71731000 Betriebliche Qualitätskontrolle II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Leistungen der externen Qualitätskontrolle bei der staatlichen Durchführungsorganisation GIZ GmbH. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1 625 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung 72225000 Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Bundesregierung beauftragt die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) laufend mit der Durchführung von Entwicklungsvorhaben der bilateralen Technischen Zusammenarbeit. Im Rahmen einer jährlichen Externen Qualitätskontrolle (EQ) überprüft das BMZ, wie die GIZ die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ für die Planung und Durchführung von aus dem Haushaltstitel für Technische Zusammenarbeit (Kapitel 2032 Titel 89603) finanzierten Vorhaben einhält. Gleichzeitig soll die externe Qualitätskontrolle dem Auftraggeber Verbesserungsbedarfe zu Maßstäben der internen Qualitätssicherung und Management-Tools der GIZ aufzeigen, soweit sie nicht eindeutig, zweckmäßig oder wirtschaftlich sein sollten. Die Fortführung der Externen Qualitätskontrolle für einen Leistungszeitraum ab Januar 2021 ist Gegenstand dieser Ausschreibung. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Bis zu 3 konsekutive Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 192-463204 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: Z14 O4080-0045/046 Bezeichnung des Auftrags: Externe Qualitätskontrolle GIZ Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 25/01/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Syspons GmbH Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 625 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 392 344.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d.h. Unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs.2 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann Unverzüglich begründen, § 161 Abs.1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach § 161 Abs.2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt gemäß § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nicht offenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs.2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer Entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/02/2021 References 6. mailto:zentralevergabestelle@bmz.bund.de?subject=TED 7. http://www.bmz.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:463204-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de