Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit - DE-Hannover Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit Dokument Nr...: 93100-2021 (ID: 2021022309154193288) Veröffentlicht: 23.02.2021 * DE-Hannover: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 2021/S 37/2021 93100 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover Postanschrift: Podbielskistraße 166 Ort: Hannover NUTS-Code: DE929 Region Hannover Postleitzahl: 30177 Land: Deutschland E-Mail: [6]daniel.maniak@lzn.de Fax: +49 51189848199 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für den Niedersächischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Referenznummer der Bekanntmachung: 0037-DLG/2020-03.220-1 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung nördlich Los-Nr.: 1 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE947 Aurich Hauptort der Ausführung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Am Sportplatz 23 26506 Norden Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung östlich Los-Nr.: 2 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE947 Aurich Hauptort der Ausführung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Am Sportplatz 23 26506 Norden Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung mittig Los-Nr.: 3 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE947 Aurich Hauptort der Ausführung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Am Sportplatz 23 26506 Norden Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung südlich Los-Nr.: 4 II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE947 Aurich Hauptort der Ausführung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Am Sportplatz 23 26506 Norden Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 248-617685 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Los-Nr.: 1 - 4 Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Betreuung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgte nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wurde auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Angebote waren elektronisch einzureichen. Das Angebot war mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform [9]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe war zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führte zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wurde nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren wurden nicht erstattet. Dies galt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, waren Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies galt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entstand daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber bestand nicht. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYRJ. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/ VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/ VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/ VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/02/2021 References 6. mailto:daniel.maniak@lzn.de?subject=TED 7. http://www.lzn.niedersachsen.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:617685-2020:TEXT:DE:HTML 9. https://vergabe.niedersachsen.de/ 10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de