Ausschreibungen und Aufträge: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Köln IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Dokument Nr...: 93090-2021 (ID: 2021022309153893282) Veröffentlicht: 23.02.2021 * DE-Köln: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 2021/S 37/2021 93090 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Technische Hochschule Köln Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54 Ort: Köln NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 50968 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Team Einkauf/Susanne Rüb E-Mail: [6]susanne.rueb@th-koeln.de Telefon: +49 221-8275-3388 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.th-koeln.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung Dienstlesitungen WEB Referenznummer der Bekanntmachung: 101247 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Web-Informationssysteme, Internetauftritt und Intranet der TH Köln. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 990 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklung von Softwareprodukten im Bereich Web-Informationssysteme, Internetauftritt und Intranet der TH Köln (unter Nutzung des zentralen Content Management Systems der Firma Pirobase Imperia) Beginn der Rahmenvereinbarungslaufzeit wird voraussichtlich der 1.3.2021 sein. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Technologie-Kenntnisse / Gewichtung: 2 Qualitätskriterium - Name: Fachkenntnisse des eingesetzten Personals / Gewichtung: 18 Qualitätskriterium - Name: Prozess- und Methodenkompetenz in Bezug auf den Leistungsgegenstand / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Präsentation des Unternehmens und des eingesetzten Personals / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 213-522049 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: V1516/5600000003 Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung WEB Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 01/02/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Aleri Solutions GmbH Postanschrift: Trentelgasse 4 Ort: Essen NUTS-Code: DEA45 Lippe Postleitzahl: 45127 Land: Deutschland E-Mail: [9]info@aleri.de Telefon: +49 20145853755 Fax: +49 20145853761 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 990 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Cologne Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 221-147-2889 Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht ml VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Cologne Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland E-Mail: [12]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 221-147-2889 Internet-Adresse: [13]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht ml VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/02/2021 References 6. mailto:susanne.rueb@th-koeln.de?subject=TED 7. http://www.th-koeln.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:522049-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:info@aleri.de?subject=TED 10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED 11. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 12. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED 13. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de