Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Stuttgart Werbe- und Marketingdienstleistungen Dokument Nr...: 14918-2021 (ID: 2021011309163012982) Veröffentlicht: 13.01.2021 * DE-Stuttgart: Werbe- und Marketingdienstleistungen 2021/S 8/2021 14918 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 253-638615) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg Postanschrift: Esslingerstraße 8 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis Postleitzahl: 70182 Land: Deutschland E-Mail: [6]Restart_BW@menoldbezler.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.tourismus-bw.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg Vergabe von Agenturleistungen für eine Kampagne zum Restart des Tourismus 2021 und weiterer Online-Produktkampagnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3572 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Agenturleistungen für eine Kampagne zum Restart des Tourismus 2021 und eines Rahmenvertrags für weitere Online-Produktkampagnen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 08/01/2021 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 253-638615 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.2.9) Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Anstatt: Die Wertung erfolgt nach folgender Maßgabe: a) Referenzen: Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: 1. Kriterium Vergleichbarkeit Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Beteiligung weiterer Partner: 5 Punkte Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Beteiligung weiterer Partner: 0 Punkte 2. Honorarvolumen: Honorarvolumen über 1,5 Mio. EUR: 5 Punkte, Honorarvolumen über 1,0 Mio. EUR: 3 Punkte, Honorarvolumen über 750.000 EUR: 1 Punkt. 3. Crossmedialität: Crossmediale Adaption der Leitidee: 5 Punkte, keine Crossmediale Adaption der Leitidee: 0 Punkte. muss es heißen: Die Wertung erfolgt nach folgender Maßgabe: a) Referenzen Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: (1) Kriterium Vergleichbarkeit Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Beteiligung weiterer Partner: 5 Punkte; Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Beteiligung weiterer Partner: 0 Punkte. (2) Budgetumfang Budgetumfang über 1,5 Mio. EUR netto: 5 Punkte; Budgetumfang über 1,2 Mio. EUR netto: 4 Punkte; Budgetumfang über 900.000 EUR netto: 3 Punkte; Budgetumfang über 600.000 EUR netto: 2 Punkte; Budgetumfang über 300.000 EUR netto: 1 Punkt. Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen (on- und offline), Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. (3) Crossmedialität Crossmediale Adaption der Leitidee: 5 Punkte; Keine Crossmediale Adaption der Leitidee: 0 Punkte. Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anstatt: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (2): a) Eigenerklärung über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein? b) Eigenerklärung über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 500 000,00 Mio. EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein. Die Referenzen zu a) und b) können durch dieselbe Kampagne nachgewiesen werden. muss es heißen: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (2): a) Eigenerklärung über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein; b) Eigenerklärung über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 300 000.00 EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein. Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen (on- und offline), Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Die Referenzen zu a) und b) können durch dieselbe Kampagne nachgewiesen werden. Abschnitt Nummer: III.1.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Anstatt: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1): 1. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens 750 000,00 EUR netto betragen. muss es heißen: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (1): 1. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 250 000.00 EUR netto betragen. VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:638615-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:Restart_BW@menoldbezler.de?subject=TED 7. http://www.tourismus-bw.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:638615-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de