Ausschreibung: Gerüstarbeiten - DE-Pforzheim Gerüstarbeiten Abbau von Gerüsten Errichtung von Gerüsten Dokument Nr...: 13014-2021 (ID: 2021011309022811075) Veröffentlicht: 13.01.2021 * DE-Pforzheim: Gerüstarbeiten 2021/S 8/2021 13014 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim Zentrale Vergabestelle Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1 Ort: Pforzheim NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis Postleitzahl: 75175 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]Zentrale.Vergabestelle@stadt-pforzheim.de Telefon: +49 723139-0 Fax: +49 723139-2846 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1764c42ae75- 79aa9b19100af491 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]www.vergabe24.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Sanierung Heinrich-Wieland-Schule Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2021.03 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45262100 Gerüstarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Gerüstarbeiten. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45262110 Abbau von Gerüsten 45262120 Errichtung von Gerüsten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis Hauptort der Ausführung: Graf-Leutrum-Straße 3 75175 Pforzheim II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung und Sanierung Gerüstarbeiten A+B Bau, C-Bau und Aula. ca. 6 125 m^2 A+B-Bau Gerüst in Bauabschnitten, ca. 500 m Dachfanggerüst in Bauabschnitten. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 10/05/2021 Ende: 23/09/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gem. KEV 179 AngErg Eignung: d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Gem. KEV 179 AngErg Eignung: a) Umsatz des Unternehmens. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Gem. KEV 179 AngErg Eignung: b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind /Referenzen, c) Arbeitskräfte. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 09/02/2021 Ortszeit: 11:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/04/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 09/02/2021 Ortszeit: 11:00 Ort: Stadt Pforzheim Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren). Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt VI.3)Zusätzliche Angaben: Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu Veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen (hier für die Stadtbau GmbH Pforzheim) über die Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System, Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung, Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch, automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen, verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim, verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe, Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zu Ziffer I.3) Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 1.2.2021, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der Vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Zentralen Vergabestelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich Übermittelten Antworten. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 08/01/2021 References 6. mailto:Zentrale.Vergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED 7. http://www.pforzheim.de/ 8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1764c42ae75-79aa9b19100af491 9. http://www.vergabe24.de/ 10. http://www.vergabe24.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de