Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Regensburg Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 560265-2020 (ID: 2020112009375897218) Veröffentlicht: 20.11.2020 * DE-Regensburg: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2020/S 227/2020 560265 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 215-528384) Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regensburg, vertreten durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Per-sonennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) Postanschrift: Donaustaufer Str. 115 Ort: Regensburg NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis Postleitzahl: 93059 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Josef Weigl E-Mail: [6]vergabestelle@gfn-regensburg.de Telefon: +49 941463190 Fax: +49 9414631921 Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der Linie 43 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Der Landkreis Regensburg als Aufgabenträger, vertreten durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN), beabsichtigt die Vergabe der folgenden Leistung im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Leistung beinhaltet 3 Fahrten pro Werktag (Montag Freitag) Bergham Nittenau Regenstauf Regensburg, Hbf. 37,4 km, Regensburg, Hbf. Regenstauf Nittenau Bergham 37,3 km, Regensburg, Hbf. Regenstauf Nittenau Bergham 37,3 km. Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 28 336 km. Auf der Linie 43 werden auf der Grundlage bestehender Liniengenehmigungen weitere Fahrten durchgeführt, die nicht Bestandteil dieses öffentlichen Auftrags werden. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf VI.1) verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift besteht nicht. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Der Landkreis Regensburg behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft auf eine Verbundgesellschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Die Vergabeunterlagen werden eine optionale Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um weitere 1 902 Tagen vorsehen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16/11/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [7]2020/S 215-528384 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: VI.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: Bei der vorliegenden Vorabbekanntmachung handelt es sich um eine Veröffentlichung im Sinne des Art. 7 Abs.2 VO1370/2007. Diese Vorabbekanntmachung löst noch nicht die Drei-Monatsfrist des § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit einer weiteren, für die Absendung am 16.11.2020 vorgesehenen Amtsblattbekanntmachung in Gang gesetzt. Mit der vorgenannten weiteren Amtsblattbekanntmachung werden dann insbesondere die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. muss es heißen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4)) ausgelöst. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Vergabe für die Linie 43 Bergham Regensburg zum 1.12.2021 (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen zur Sicherung der ausreichenden Verkehrsbedienung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 2a Sätze 2-5 PBefG zu versagen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr nicht mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht nur unwesentlich abweicht. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als download unter folgendem Link zur Verfügung: [8]https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-Linie43 VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:528384-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:vergabestelle@gfn-regensburg.de?subject=TED 7. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:528384-2020:TEXT:DE:HTML 8. https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-Linie43 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de