Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Koblenz Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 560264-2020 (ID: 2020112009375397207) Veröffentlicht: 20.11.2020 * DE-Koblenz: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2020/S 227/2020 560264 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2019/S 248-617030) Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20 Ort: Koblenz Postleitzahl: 56068 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord E-Mail: [6]info@spnv-nord.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.spnv-nord.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Westerwaldkreis Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1 Ort: Montabaur Postleitzahl: 56410 Land: Deutschland Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [8]https://www.westerwaldkreis.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Interims-Linienbündel Einzellinien Kannenbäcker Land II.1.2)CPV-Code Hauptteil 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Das Linienbündel umfasst folgende Linien: Linie 150 (Koblenz Siershahn): ca. 297 000 Fahrplankilometer/Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 5 Fahrzeuge. Linie 437 (Sayn-) Vallendar Höhr-Grenzhausen): ca. 108 000 Fahrplankilometer / Jahr (Fahrplanjahr 2021); ca. 107 000 Fahrplankilometer / Jahr (Fahrplanjahre 2022 2028), Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge. Linie 465 (Höhr-Grenzhausen Neuhäusel / Vallendar): ca. 79 000 Fahrplankilometer / Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Linie N40 (Koblenz Weitersburg): ca. 10 000 Fahrplankilometer / Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Zu beachten ist, dass für die Linie 437 unterschiedliche Fahrpläne für das Fahrplanjahr 2021 (12.12.2020 11.12.2021) und für die folgenden Fahrplanjahre (ab 12.12.2021) gelten. Zu beachten ist: Abweichend zu unter II.2.7) genannten Vertragsbeginn sind für die Einzellinien des Linienbündels folgende Laufzeiten vorgesehen: 12.12.2021 9.12.2028 für die Linien 150 und N40, 12.12.2020 9.12.2028 für die Linie 437, 1.1.2021 9.12.2028 für die Linie 465. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17/11/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 248-617030 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung Anstatt: Das Linienbündel umfasst folgende Linien: Linie 150 (Koblenz Siershahn): ca. 297 000 Fahrplankilometer/Jahr, maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 5 Fahrzeuge. Linie 437 (Sayn-) Vallendar Höhr-Grenzhausen): ca. 108 000 Fahrplankilometer/Jahr (Fahrplanjahr 2021); ca. 107 000 Fahrplankilometer/Jahr (Fahrplanjahre 2022 2028), maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge. Linie 465 (Höhr-Grenzhausen Neuhäusel/Vallendar): ca. 79 000 Fahrplankilometer/Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Linie N40 (Koblenz Weitersburg): ca. 10 000 Fahrplankilometer/Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Zu beachten ist, dass für die Linie 437 unterschiedliche Fahrpläne für das Fahrplanjahr 2021 (12.12.2020 11.12.2021) und für die folgenden Fahrplanjahre (ab 12.12.2021) gelten. Zu beachten ist: Abweichend zu unter II.2.7) genannten Vertragsbeginn sind für die Einzellinien des Linienbündels folgende Laufzeiten vorgesehen: 12.12.2021 9.12.2028 für die Linien 150 und N40, 12.12.2020 9.12.2028 für die Linie 437, 1.1.2021 9.12.2028 für die Linie 465. muss es heißen: Das Linienbündel umfasst folgende Linien: Linie 150 (Koblenz Vallendar Höhr-Grenzhausen): ca. 174 000 Fahrplankilometer/Jahr, maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 3 Fahrzeuge. Linie 465 (Höhr-Grenzhausen Neuhäusel/Vallendar): ca. 79 000 Fahrplankilometer/Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Linie N40 (Koblenz Weitersburg): ca. 10 000 Fahrplankilometer/Jahr, Maximaler Fahrzeugeinsatz: vsl. 2 Fahrzeuge. Abschnitt Nummer: II.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags Anstatt: Beginn: 12.12.2020 Laufzeit in Monaten: 96 muss es heißen: Beginn: 12.12.2021 Laufzeit in Monaten: 84 Abschnitt Nummer: VI.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Abs. 6 PBefG wird hingewiesen, die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der o. g. Linie (§ 8a Abs. 2 PBefG) bilden jeweils auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite [10]https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald veröffentlicht, sofern vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Formulars rechtskonforme eigenwirtschaftliche Anträge gestellt wurden, sind diese vorrangig zu behandeln. muss es heißen: Wegen der in dieser Änderungsbekanntmachung dargestellten Änderungen an den Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG können erneut Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG spätestens 3 Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die zuständige Behörden beabsichtigen eine Vergabe der Verkehrsleistungen als Gesamtleistung im Sinne des § 8a II S. 4 PBefG. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der o. g. Linien (§ 8a Abs. 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind auf der Internetseite [11]https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald veröffentlicht. Mit dieser Änderungsbekanntmachung wurde zugleich unter der zuvor benannten Internetadresse ein überarbeitetes Ergänzendes Dokument bereitgestellt. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:617030-2019:TEXT:DE:HTML 6. mailto:info@spnv-nord.de?subject=TED 7. http://www.spnv-nord.de/ 8. https://www.westerwaldkreis.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:617030-2019:TEXT:DE:HTML 10. https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald 11. https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-westerwald -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de