Ausschreibungen und Aufträge: Versicherungen - DE-Düsseldorf Versicherungen Dokument Nr...: 560163-2020 (ID: 2020112009374897199) Veröffentlicht: 20.11.2020 * DE-Düsseldorf: Versicherungen 2020/S 227/2020 560163 Bekanntmachung vergebener Aufträge Sektoren Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Flughafen Düsseldorf GmbH Postanschrift: Flughafenstr. 105 Ort: Düsseldorf NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 40474 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf E-Mail: [6]thomas.schmitz@dus.com Telefon: +49 211 / 421-2949 Fax: +49 211 / 421-2690 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.dus.com I.6)Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Directors & Officers (D&O) Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 66510000 Versicherungen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Organen und leitenden Angestellten juristischer Person, auch Directors & Officers (D&O) Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Düsseldorf II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Organen und leitenden Angestellten juristischer Person, auch Directors & Officers (D&O) Versicherung, der Flughafen Düsseldorf GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen mit einer Versicherungssumme von 10 000 000,00 EUR. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Bedingungswerkes / Gewichtung: 60 % Preis - Gewichtung: 40 % II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 199-483603 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag ist ähnlich wie im offenen Verfahren mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport ([9]www.subreport.de/E93275897) zu dieser Ausschreibung hochzuladen (Funktion: Angebot!). Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über Subreport (Funktion: Bieterkommunikation!). Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Zunächst ist lediglich mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben und nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend den Zuschlagskriterien als Auftragnehmer in Betracht kommen, bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Diese Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Verhandlungsgespräche (ggf. auch elektronisch als Videokonferenz über Microsoft-Teams) sind derzeit geplant für die 47. KW 2020. Bieter mögen sich auf diesen Zeitraum bitte einrichten. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Düsseldorf Postanschrift: Am Bonneshof 35 Ort: Düsseldorf Postleitzahl: 40477 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@brd.nrw.de Telefon: +49 2114753135 Fax: +49 2114753989 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17/11/2020 References 6. mailto:thomas.schmitz@dus.com?subject=TED 7. http://www.dus.com/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:483603-2020:TEXT:DE:HTML 9. http://www.subreport.de/E93275897 10. mailto:vergabekammer@brd.nrw.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de