Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Neu-Ulm Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen Dokument Nr...: 558553-2020 (ID: 2020112009271295584) Veröffentlicht: 20.11.2020 * DE-Neu-Ulm: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 2020/S 227/2020 558553 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm Postanschrift: Augsburgerstraße 15 Ort: Neu-Ulm NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm Postleitzahl: 89231 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Stadt Neu-Ulm, FB3 / Hochbauamt / Frau Fürst E-Mail: [6]hochbau@neu-ulm.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Neubau Grundschule Burlafingen Freianlagenplanung gem. § 38 ff HOAI 2013, LPH 1-9 mit stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV030 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Neu-Ulm plant den Neubau der Grundschule inkl. Sporthalle und Außenanlagen. Das Baugrundstück befindet sich im Neu-Ulmer Stadtteil Burlafingen Fl. Nr. 438, 439/1, 440/15. Die bestehende Schule kann die wachsende Schülerzahl nicht mehr fassen, der Neubau soll den zukünftigen Raumbedarf decken. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 249 399.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm Hauptort der Ausführung: Neu-Ulm Burlafingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 38 ff HOAI 2013, LPH 1-9 bei stufenweiser Beauftragung. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Das Bauprogramm umfasst ein Grundschulgebäude 3,5-zügig, eine Einfeldsporthalle, Außensportanlagen, Außenanlagen und Stellplatzanlagen. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich im September 2019 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang Oktober 2020. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Hinweis zur Fristverkürzung: Aufgrund der Dringlichkeit wird mit den Bietern, die zur Angebotsabge aufgefordert werden, eine Frist von ca. 20 Tagen zur Erstellung der Erstangebote vereinbart. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 35 Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 45 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 38 HOAI 2013, Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 38 HOAI 2013, Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 38 HOAI 2013, Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 38 HOAI 2013. Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Die Angebotsfrist wurde aufgrund der Dringlichkeit verkürzt IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 112-271911 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 27/10/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: frei raum concept SINZ-Beerstecher + Böpple Landschaftsarchitekten PartGmbB Ort: Rottenburg NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 249 399.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten sechs Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Ort: München Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten sechs Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1) Ort: München Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16/11/2020 References 6. mailto:hochbau@neu-ulm.de?subject=TED 7. https://my.vergabe.bayern.de/ 8. https://my.vergabe.bayern.de/ 9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:271911-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de