Ausschreibungen und Aufträge: Hardware für Zentralrechner - DE-München Hardware für Zentralrechner Dokument Nr...: 491876-2020 (ID: 2020101609402320895) Veröffentlicht: 16.10.2020 * DE-München: Hardware für Zentralrechner 2020/S 202/2020 491876 Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Lieferauftrag Richtlinie 2009/81/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt Postanschrift: Maillingerstr. 15 Ort: München Postleitzahl: 80636 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): SG 124 Einkauf/Beschaffung E-Mail: [6]blka.sg124.team2@polizei.bayern.de Telefon: +49 891212-0 Fax: +49 891212-2877 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: [7]www.polizei.bayern.de I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3)Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Abschluss von Verträgen über die Beschaffung TKÜ 2.0 HPE-Server Part2 für das Bayer. Landeskriminalamt (SG 633) II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: München NUTS-Code DE212 München, Kreisfreie Stadt II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Abschluss von Verträgen über die Beschaffung TKÜ 2.0 HPE-Server Part2 für das Bayer. Landeskriminalamt (SG 633). II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 30211200 Hardware für Zentralrechner II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 301 284,63 EUR Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Richtlinie 2009/81/EG 1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 124-8010-145/20 IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 124-8010-145/20 Bezeichnung: Abschluss von Verträgen über die Beschaffung TKÜ 2.0 HPE-Server Part2 für das Bayer. Landeskriminalamt (SG 633) V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 10.8.2020 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Hewlett-Packard GmbH V.4)Angaben zum Auftragswert Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 301 284,63 EUR Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 301 284,63 EUR V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [9]http://regierung.oberbayern.bayern.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 892176847 Internet-Adresse: [11]http://regierung.oberbayern.bayern.de VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaftenbestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich derBehauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt Postanschrift: Maillingerstr. 15 Ort: München Postleitzahl: 80636 Land: Deutschland E-Mail: [12]blka.sg124@polizei.bayern.de Telefon: +49 8912121124 Fax: +49 891212306125 Internet-Adresse: [13]www.polizei.bayern.de VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.10.2020 References 6. mailto:blka.sg124.team2@polizei.bayern.de?subject=TED 7. http://www.polizei.bayern.de/ 8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 9. http://regierung.oberbayern.bayern.de/ 10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 11. http://regierung.oberbayern.bayern.de/ 12. mailto:blka.sg124@polizei.bayern.de?subject=TED 13. http://www.polizei.bayern.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de