Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Oldenburg Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste Dokument Nr...: 491689-2020 (ID: 2020101609381820643) Veröffentlicht: 16.10.2020 * DE-Oldenburg: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 2020/S 202/2020 491689 Auftragsbekanntmachung Sektoren Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brake Postanschrift: Hindenburgstraße 26-30 Ort: Oldenburg NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 26122 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Harald Ludwig E-Mail: [6]brake@nports.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.nports.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen Postanschrift: Auf der Heidwende 17 Ort: Worpswede NUTS-Code: DE936 Osterholz Postleitzahl: 27726 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabe@bergrecht.net Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [10]www.bergrecht.net Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE I.6)Haupttätigkeit(en) Hafeneinrichtungen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vg. Konzession Kranbetrieb Brake Referenznummer der Bekanntmachung: 131-20 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Konzession mit der Pflicht zum Betrieb von Kranen und zur Durchführung von wasser- und bahnseitigen Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung der Kaianlagen des Seehafen Brake vergeben werden. Der Betrieb der Kaianlagen selbst ist nicht von der Konzession umfasst. Unternehmen, die an dem hier gegenständlichen Verfahren teilnehmen, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Die hier gegenständliche Konzession wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal" ([12]www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE94G Wesermarsch Hauptort der Ausführung: Seehafen Brake 26919 Brake II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Niedersachsen Ports führt derzeit selbst im Seehafen Brake keinen Umschlag durch. Niedersachsen Ports bietet den Nutzern vielmehr die Möglichkeit, die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehenden Krane samt bei Niedersachsen Ports vorhandenem Zubehör und Bedienpersonal zur Durchführung von Arbeiten nach Weisung und Disposition des Nutzers anzumieten ("Gestellung"). In diesem Zusammenhang werden dem Nutzer die Ausübung der mit der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung in der jeweils gültigen Fassung verbundenen Rechte zum Umschlag von genehmigten Umschlaggütern unter Beachtung der darin enthaltenen Auflagen übertragen. Der Umschlag wird durch private Umschlagunternehmen unter Inanspruchnahme dieser von Niedersachsen Ports entgeltlich zur Verfügung gestellten Ressourcen selbst durchgeführt. Niedersachsen Ports möchte diese Gestellung (Kran-Vermietung samt Bedienpersonal) beenden und hierzu alle in ihrem Eigentum stehenden Krane als Gesamtheit verkaufen. Der Umschlagbetrieb soll jedoch unbedingt leistungsfähig aufrechterhalten werden. Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll daher eine Konzession mit der Pflicht zum Betrieb von Kranen und zur Durchführung von wasser- und bahnseiteigen Umschlagleistungen im Wege der Mitnutzung der Kaianlagen des Seehafens Brake vergeben werden. Der Betrieb der Kaianlagen selbst ist nicht von der Konzession umfasst. Im Zusammenhang mit der Konzession erwirbt der Konzessionär im Rahmen eines Kaufvertrages das Eigentum an den sich auf den Kaianagen befindlichen, in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Kranen, die bislang im Eigentum von Niedersachsen Ports stehen. Der Verkauf der Krane erfolgt auf der Grundlage eines gesonderten Kaufvertrages. Die Maschinen werden mit Zubehör verkauft. Die von der Konzession betroffenen Flächen sowie die Kranschienen verbleiben im Eigentum von Niedersachsen Ports. Im Rahmen des Konzessionsvertrages wird dem Konzessionär gestattet, die Kaiflächen und die Kranbahnen zwischen Poller 7 und 22 (Niedersachsenkai) sowie zwischen Poller 7 und 47 (Nordpier) für den Betrieb der dann im Eigentum des Konzessionärs stehenden Krane im Rahmen der technischen Möglichkeiten mitzunutzen. Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzession gewährt wird, ergeben sich aus dem mit Niedersachsen Ports zu verhandelnden Konzessionsvertrag. Gebäude oder Teile von diesen in denen die ebenfalls zu den Kranen gehörenden und mitveräußerten Trafos untergebracht sind, müssen im Rahmen des Konzessionsvertrages (über verbundene Einzel-Mietverträge von Räumlichkeiten und auch gesamten Immobilien) durch den erfolgreichen Bieter/Konzessionär von Niedersachsen Ports angemietet werden. Vorhandene Sozialräume für Kranpersonal können zusätzlich angemietet werden. Ein Übergang von Bedienpersonal oder Wartungsteams ist nicht von Niedersachsen Ports gewünscht. Aufgrund der geltenden Rechtslage ist davon auszugehen, dass ein Teilbetriebsübergang gem. § 613a BGB bezüglich der im Bereich des Kranbetriebes eingesetzten Arbeitskräfte von Niedersachsen Ports vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird als Vertragsbedingung vorgegeben, dass die Regelungen des § 613 a BGB analog Anwendung finden, falls wider Erwarten doch kein Teilbetriebsübergang vorläge. Der Konzessionär muss daher auch Personal von Niedersachsen Ports übernehmen, sofern diese Arbeitnehmer von den ihnen zustehenden Widerspruchsrechten keinen Gebrauch machen. Niedersachsen Ports wird versuchen, die Mitarbeiter zu überzeugen, bei Niedersachsen Ports zu verbleiben. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung gilt der TV-L für alle Mitarbeiter in diesem Betriebsteil. Zum Bereich des ggf. eintretenden Teilbetriebsübergangs gem. § 613a BGB werden die Parteien eine separate Vereinbarung abschließen. Niedersachsen Ports wird an den erfolgreichen Bieter/Konzessionär eine Ausgleichszahlung bezüglich der für die übergehenden Mitarbeiter anfallenden zusätzlichen Kosten, die u. a. durch langjährige Tätigkeit und Anwendbarkeit von Tarifverträgen entstanden sind, leisten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann ein Wartungs- und Servicevertrag mit Niedersachsen Ports verhandelt werden, um das langjährige Know-How der Mitarbeiter von Niedersachsen Ports bzgl. der Krane zu nutzen. Der Seehafen Brake muss im Rahmen der Konzessionsdurchführung den Charakter eines öffentlichen Hafens beibehalten. Er kann nicht als dedicated terminal" betrieben werden. Der Konzessionär ist daher zum diskriminierungsfreien Betrieb der Krane im Rahmen einer Mitnutzung der Kaianlagen verpflichtet. Jedem interessierten Nutzer ist Umschlag anzudienen. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 360 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Konzessionsvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 1 Höchstzahl: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden): Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes; Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und Aktualität der Referenzen. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben 1. Projektanten-Information Die Firma J. Müller AG und mit ihr verbundene Unternehmen (nachfolgend: J. Müller") sind im Seehafen Brake ansässige Umschlag- und Logistikunternehmen. J. Müller betreibt im Wesentlichen auf von Niedersachsen Ports gepachteten/im Erbbaurecht erhaltenen Flächen Umschlag und Lagergeschäft. J. Müller betreibt hierüber diverse Flächen, Anlagen, Silos und Bahnumschlaganlagen sowie Bandanlagen die zum Teil zur Kaje verlaufen. Bei J. Müller handelt es sich um den Hauptkunden der Gestellung von Kranen mit Bedienpersonal durch Niedersachsen Ports. J. Müller hat daher auf den Kranbetrieb prägenden Einfluss. Niedersachsen Ports wird bis zur Veräußerung und Vergabe der Konzession diese Gestellung auch weiterhin durchführen. Aufgrund des Umstands, dass die Gestellung bislang im Wesentlichen an J. Müller erfolgt ist, besteht eine hohe Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit des bisherigen Kranbetriebes von Niedersachsen Ports von dem Umschlaggeschäft von der Firma J. Müller. Zur Entscheidungsfindung, ob der Kranbetrieb überhaupt im Rahmen einer Konzession zu privatisieren ist, hat Niedersachsen Ports Gespräche mit diesem Bestandsansiedler geführt (Prüfung der Machbarkeit). J. Müller hat intensive Kenntnisse über das im Seehafen Brake durchgeführte Krangeschäft sowie die Anlagen und Einrichtungen von Niedersachsen Ports. Es steht zu vermuten, dass sich dieses Unternehmen um die Konzession bewerben wird. Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat Niedersachsen Ports die Vergabeunterlagen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes erhalten die Bewerber zunächst Prospektblätter zu den einzelnen Anlagen und Einrichtungen. Die zur Verhandlung aufgeforderten Bieter erhalten weitere, detailliertere Unterlagen. Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, wird Niedersachsen Ports den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern auf erstes Anfordern Einsicht in die technischen Unterlagen und Genehmigungen zu den Kranen und der Kaje gewähren. J. Müller verfügt über diverse eigene Genehmigungen insbesondere eine bundesimmissionsrechtliche Genehmigung, die für die Lagerung der Umschlaggüter im Seehafen Brake auf den von J. Müller gemieteten/im Erbbaurecht erhaltenen Flächen gilt. Zwischen Poller 53/52 und 37/36 besteht ein Mitbenutzungsbereich", den J. Müller mit eigenen Kranen mitnutzen kann. 2. Entgelte Der Konzessionär hat folgende Entgeltbestandteile zu zahlen: a) Garantierter Kaufpreis (Mindestvorgabe: 4,5 Mio. EUR) Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die innerhalb der ersten Jahre anfallenden und nachgewiesenen Kosten für Modernisierungsmaßnahmen an den Kranen bis zu einer Höhe von 2,1 Mio. EUR als Minderungsbetrag geltend zu machen. Auf dieser Basis wird ein "einstweiliger Kaufpreis" (mind. 2,4 Mio. EUR) vereinbart. Sollten die im Rahmen des Minderungsbetrages berücksichtigten Kosten nicht gänzlich von dem Konzessionär investiert werden, so ist der entsprechende Betrag nachzuzahlen. Etwaige Veräußerungserlöse sind in diese Kostenrechnung positiv einzustellen. b) Mindestinvest in den Kranbetrieb (1) Allgemeine Investitionen (2) Modernisierungsmaßnahmen in die durch den Konzessionär von Niedersachsen Ports erworbenen Krane (3) Fixes Konzessionsentgelt (mit Mindestvorgabe, diese wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbes in Stufe II des Verfahrens - spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben) (4) Variables, umschlagabhängiges, Konzessionsentgelt (5) Mindestbedingung für die Konzessionsvergabe ist die Verpflichtung, den Mitarbeitern Kran mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gem. § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen und den Mitarbeitern Kran, die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17.02, 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die Erklärungen sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. 1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern. 2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint. 3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden. 4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen. 5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein). III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. 1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. 2. Angaben des Bieters zum hafenaffinen Umsatz (Mindestvorgabe für die Eignung: jährlich mind. 10 Mio. EUR). Niedersachsen Ports behält sich die Anforderungen von Nachweisen vor. 3. Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Es wird klargestellt, dass soweit vorstehend nicht explizit gefordert ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt. Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen: 4. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. 5. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. 6. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben. Je Bieter müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich. 1. Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit der Durchführung von Umschlag in vergleichbarem Umfang durch Einreichung von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Vergleichbar in diesem Sinne ist die Durchführung von Umschlag von Massengut und Stückgütern in Seehäfen für den Kundenkreis Seeschiff, Binnenschiff, Bahn und LKW mit einem jährlichen Umschlagvolumen von mind. 5 Mio. Tonnen. Es wird klargestellt, dass auch die Durchführung von Umschlag sowohl mit im Eigentum des Bieters oder im Eigentum Dritter stehender Anlagen als Referenz akzeptiert wird. Die jeweilige Durchführung von Umschlag muss mind. für eine Laufzeit von 2 Jahren erfolgt sein. 2. Projektbeschreibung (mind. 5 DIN A4-Seiten), die mind. folgende Elemente enthält Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt Kerngeschäft; nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Ladungsströme; Schnittstellen zu Dritten; Einbindung der zukünftigen Umschlagleistungen in das bestehende Hafenkonzept; nachvollziehbare Darstellung der Tarifstrukturen im Bestandsunternehmen; nachvollziehbare Darstellung der zu erwartenden Umschlagzahlen (wasserseitig und bahnseitig) und Anzahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen. III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Im Verfahren zugelassen sind a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten: Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern. III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12/11/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: 1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. 2. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Konzessionsvertrages haben. 3. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen. 4. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung (Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern. 5. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen. 6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. 7. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen. 8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDJKE VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [16]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13/10/2020 References 6. mailto:brake@nports.de?subject=TED 7. http://www.nports.de/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE/documents 9. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED 10. http://www.bergrecht.net/ 11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDJKE 12. http://www.dtvp.de/ 13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 16. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de