Ausschreibungen und Aufträge: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Berlin Software-Wartung und -Reparatur Dokument Nr...: 490375-2020 (ID: 2020101609293119306) Veröffentlicht: 16.10.2020 * DE-Berlin: Software-Wartung und -Reparatur 2020/S 202/2020 490375 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Postanschrift: Dorotheenstraße 84 Ort: Berlin NUTS-Code: DE300 Berlin Postleitzahl: 10117 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabe@bpa.bund.de Fax: +49 30-182722119 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.bundespresseamt.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 22303/1#17-15/2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72267000 Software-Wartung und -Reparatur II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 345 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Berlin Hauptort der Ausführung: Berlin II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen der Pressebetreuung anlässlich von Besuchen ausländischer Staats- und Regierungschefs obliegt dem BPA auch die Akkreditierung der Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung ist deren Zugangsberechtigung zu den Veranstaltungen, zu denen Journalistinnen und Journalisten zugelassen sind. Die Akkreditierung im BPA erfolgt auch für andere Ministerien der Bundesregierung. Für diese Akkreditierung wird eine eigens für das BPA entwickelte Anwendungssoftware (Akkredi) mit Onlineportal genutzt, die sich seit dem Jahr 2011 im Einsatz befindet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Servicevertrags zur Wartung dieser Software. Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistung ist dem Vertrag zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzepts und Erfahrung des eingesetzten Personals / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 150-367836 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 22303/1#17-15/2020 Bezeichnung des Auftrags: Wartung, Pflege und Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 01/10/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Consist Software Solutions GmbH Postanschrift: Christianspreis 4 Ort: Kiel NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 24159 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 194 400.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten: nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung, nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12/10/2020 References 6. mailto:vergabe@bpa.bund.de?subject=TED 7. https://www.bundespresseamt.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367836-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de