Ausschreibungen und Aufträge: Krankenkassenleistungen - DE-München Krankenkassenleistungen Dokument Nr...: 435078-2020 (ID: 2020091609220561833) Veröffentlicht: 16.09.2020 * DE-München: Krankenkassenleistungen 2020/S 180/2020 435078 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern Postanschrift: Züricher Str. 25 Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 81476 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabe@BKK-LV-BAYERN.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.bkk-bayern.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Behörde des Sozialwesens/Gesetzliche Krankenkasse/Krankenkassenverband I.5)Haupttätigkeit(en) Sozialwesen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vertrag nach § 140a SCGB V Esstörungen Referenznummer der Bekanntmachung: 57/S.5/2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 75311000 Krankenkassenleistungen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung eines speziellen Case Managements für Versicherte mit Essstörungen und die Koordination spezifischer therapeutischer Angebote. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: BKK Landesverband Bayern Züricher Str. 25 81476 München II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung eines speziellen Case Managements für Versicherte mit Essstörungen und die Koordination spezifischer therapeutischer Angebote. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWi) hat in einem aktuellen Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19.03.2020 (Ausnahme-)Vereinfachungen zur Durchführung von Beschaffungen dargestellt. In einer Aufzählung in diesem Rundschreiben hat das BMWi die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel, Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und medizinisches Gerät wie etwa Beatmungsgeräte sowie für in diesen Krisenzeiten notwendige Leistungen (etwa mobiles IT-Gerät z. B. zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenztechnik und IT-Leitungskapazitäten) hinsichtlich dieser Vereinfachung benannt, aber gleichzeitig auch klargestellt, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist. Das Rundschreiben gibt eine Begründung zur Anwendung des vereinfachten Vergabeverfahrens in Form des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Anbieter ohne vorherige Bekanntmachung vor: Demnach können in der aktuellen Situation der Ausbreitung des Coronavirus Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Die aktuelle Pandemiesituation ist dadurch gekennzeichnet, dass andere therapeutische Angebote für betroffene Menschen mit entsprechenden Ernährungsstörungen nur eingeschränkt oder gar nicht im gewohnten Ausmaß zur Verfügung stehen, so dass dem Case Management eine umso wichtigere Rolle zukommt. Darüber hinaus dient das spezielle Case Management der Verringerung von Kontakten durch eigene Therapieversuche der betroffenen Menschen und damit Neuinfektionen durch Kontaktaufnahmen zu verhindern. Aufgrund der allgemeinen Unsicherheit und der (noch bestehenden) wissenschaftlichen Unklarheit hinsichtlich der Festlegung von Risikogruppen in Bezug auf COVID-19 (derzeit wird in der Wissenschaft diskutiert, ob Übergewichtige eine eigene Risikogruppe bilden, ob dies dann ggf. für Untergewichtige auch gelten kann ist dabei offen, aber nicht auszuschließen). Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist zum Schutz der Patienten/Innnen eine schnellstmögliche und sofortige Maßnahmenumsetzung erforderlich. Die Voraussetzungen des unvorhergesehenen Ereignis mit äußerst dringlichem Handlungsbedarf und zwingender Gründe, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen sind durch die Pandemiesituation eingetreten und gegeben, es besteht zudem eine kausale Abhängigkeit zwischen dem Ereignis und dem sofortigen Handlungsbedarf, der ohne die Pandemiesituation nicht gegeben wäre. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 57/S.5/2020 Bezeichnung des Auftrags: Vertrag nach § 140a SGB V Esstörungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0TDJT9 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemombler Str. 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11/09/2020 References 6. mailto:vergabe@BKK-LV-BAYERN.de?subject=TED 7. https://www.bkk-bayern.de/ 8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de