Ausschreibungen und Aufträge: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Hofheim am Taunus Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen Dokument Nr...: 435051-2020 (ID: 2020091609211161794) Veröffentlicht: 16.09.2020 * DE-Hofheim am Taunus: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 2020/S 180/2020 435051 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt Postanschrift: Am Kreishaus 1-5 Ort: Hofheim am Taunus NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Postleitzahl: 65719 Land: Deutschland E-Mail: [6]hochbau-vergabe@mtk.org Telefon: +49 6192201-6142 Fax: +49 6192/20171480 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.mtk.org I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim TGA I Referenznummer der Bekanntmachung: MTK-2019-0038 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim, TGA-I, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 8 § 53 HOAI. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 42 500 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis Hauptort der Ausführung: 65795 Hattersheim II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2) Wärmeversorgungsanlagen, 3) Lufttechnische Anlagen und 8) Gebäudeautomation. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 2 085 000 EUR. Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6 262 m^2) nach Passivhausstandard. Unter anderem sind folgende Komponenten beabsichtigt: Zisterne, Heizung Pellets/Holzhackschnitzel, Gas BHKW mit PV -Anlage, Einzelraumregelung für HK und Lüftung CO2 geführt. Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Januar 2021, Fertigstellung Ende 2022. Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: vorhabenbezogenes Projektmanagement / Gewichtung: 45,00 Qualitätskriterium - Name: Präsentation vergleichbares Projekt / Gewichtung: 25,00 Preis - Gewichtung: 30,00 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen einzeln oder im Ganzen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Zu II.2.7): Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 240-589071 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795 Hattersheim TGA I Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 14/08/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Obermeyer Planen + Beraten Postanschrift: Mainzer Str. 97 Ort: Wiesbaden NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 65189 Land: Deutschland E-Mail: [9]ausschreibung@opb.de Telefon: +49 6118904111 Fax: +49 6118904299 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 425 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 425 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64295 Land: Deutschland Telefon: +49 6151125816 Fax: +49 6151126834 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64295 Land: Deutschland Telefon: +49 6151125816 Fax: +49 6151126834 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt Ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1)) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64295 Land: Deutschland Telefon: +49 6151125816 Fax: +49 6151126834 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11/09/2020 References 6. mailto:hochbau-vergabe@mtk.org?subject=TED 7. http://www.mtk.org/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:589071-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:ausschreibung@opb.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de