Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von medizinischem Personal - DE-Weilheim Dienstleistungen von medizinischem Personal Dokument Nr...: 435049-2020 (ID: 2020091609212161799) Veröffentlicht: 16.09.2020 * DE-Weilheim: Dienstleistungen von medizinischem Personal 2020/S 180/2020 435049 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Weilheim-Schongau Postanschrift: Pütrichstraße 8 Ort: Weilheim NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau Postleitzahl: 82362 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de Telefon: +49 8816811783 Fax: +49 8816812467 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.weilheim-schongau.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Errichtung, Organisation und Betrieb des Corona-Testzentrums für den Landkreis Weilheim-Schongau II.1.2)CPV-Code Hauptteil 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Bereitstellung von Personal und Örtlichkeit zur stationäre Probennahme (Corona Virus) für die Bevölkerung im Landkreis Weilheim-Schongau unter anderem für Reihentestungen an Schulen und Kindertagestätten. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau Hauptort der Ausführung: Landkreis Weilheim-Schongau II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Auf- und Abbau des Testzentrums; Eigenverantwortliche Organisation und Betrieb des Testzentrums unter anderem Terminkoordination, Aufnahme der Daten der Testpersonen, Abnahme der Abstriche, Bereitstellung von geeigentem Personal und notwendiger Schutzausrüstung, Dokumentation der getesteten Personen und Erstellung von notwendigen Statistiken, Sicherstellung einer fristgerechten Benachrichtigung. Testkapazitäten von 2 bis 3 Promille der Einwohnerzahl des Landkreises Weilheim-Schongau (ca. 100 bis 300 Personen pro Tag) II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Aus Gründen des allgemeinen Wohls und zur Vermeidung jeglichen zeitlichen Verzuges in der derzeitigen pandemischen Lage wurden die bayerischen Kreisverwaltungsbehörden vom BayStMi und dem BayStMGP mit Schreiben vom 19.8.2020 mit der Errichtung, Organisation un dem Betrieb jeweils eines Testzentrums betraut. Danach ist die Inbetriebnahme bis Ende August 2020 sicherzustellen mit dem Ziel für den Landkreis Weilheim-Schongau ein ausreichendes, flächendeckendes Testangebot von wichtigen Zielgruppen, z. B. von symtomatischen Patienten und Kontaktpersonen, im Rahmen von konkreten Ausbruchsgeschehen oder in Alten- und Pflegeheimen unbedingt sicherzustellen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 2020/Abt.6/Z11/TC-01 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 28/08/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau Postanschrift: Marie-Eberth-Str. 6 Ort: Schongau NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau Postleitzahl: 86956 Land: Deutschland E-Mail: [8]info@kh-gmbh-ws.de Telefon: +49 88612150 Fax: +49 8861215249 Internet-Adresse: [9]https://meinkrankenhaus2030.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 500 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [11]www.regierung.oberbayern.bayern.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 GWB wird hingeweisen: § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [13]www.regierung.oberbayern.bayern.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11/09/2020 References 6. mailto:zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de?subject=TED 7. http://www.weilheim-schongau.de/ 8. mailto:info@kh-gmbh-ws.de?subject=TED 9. https://meinkrankenhaus2030.de/ 10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 11. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 13. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de