Ausschreibungen und Aufträge: Arzneimittel - DE-Dresden Arzneimittel Dokument Nr...: 434208-2020 (ID: 2020091609122960961) Veröffentlicht: 16.09.2020 * DE-Dresden: Arzneimittel 2020/S 180/2020 434208 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: IKK classic Postanschrift: Tannenstraße 4b Ort: Dresden NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND Postleitzahl: 01099 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): IKK classic E-Mail: [6]rabattvertraege@ikk-classic.de Fax: +49 8004558888-127 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.ikk-classic.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Simponi(R) (Wirkstoff: Golimumab, ATC-Code: L04AB06) II.1.2)CPV-Code Hauptteil 33600000 Arzneimittel II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrages gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Simponi(R) (Wirkstoff: Golimumab, ATC-Code: L04AB06) zwischen der IKK classic und der Haemato Pharm GmbH mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020 und einer Laufzeit von 24 Monaten. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieses Vertrages ist die Gewährung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V durch die Haemato Pharm GmbH für Simponi(R) (Wirkstoff: Golimumab, ATC-Code: L04AB06) im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2022. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Durch diese Vereinbarung werden die Vertragspartner nicht gehindert, weitere Verträge auf der Grundlage der § 130a Abs. 8 SGB V auch mit anderen Vertragspartnern zu schließen. Auf die Zusicherung von Exklusivität wird ausdrücklich verzichtet. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Der Vertrag sichert ausdrücklich keine Exklusivität zu. Die Vertragspartner werden nicht gehindert weitere Verträge auf der Grundlage des § 130a Abs. 8 SGB V auch mit anderen Vertragspartnern zu schließen. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Simponi(R) (Wirkstoff: Golimumab, ATC-Code: L04AB06) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 08/09/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Haemato Pharm GmbH Postanschrift: Lilienthalstraße 5c Ort: Schönefeld NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND Postleitzahl: 12529 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Internet-Adresse: [9]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka mmern.html?nn=3590536 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11/09/2020 References 6. mailto:rabattvertraege@ikk-classic.de?subject=TED 7. http://www.ikk-classic.de/ 8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 9. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de