Ausschreibungen und Aufträge: Chipkarten - DE-Bergisch Gladbach Chipkarten Datenverarbeitung Druckereidienste Administrative Dienste im Gesundheitswesen Dokument Nr...: 434113-2020 (ID: 2020091609113560892) Veröffentlicht: 16.09.2020 * DE-Bergisch Gladbach: Chipkarten 2020/S 180/2020 434113 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: IKK eGK-Beschaffung GbR Postanschrift: Kölner Str. 3 Ort: Bergisch Gladbach NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis Postleitzahl: 51429 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach, z. Hd. Frau Sabine Altenhain oder Herrn Manfred Neu E-Mail: [6]sabine.altenhain@telematikk.de Telefon: +49 2204/912344021 Fax: +49 2204/912344399 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.subreport-elvis.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 30162000 Chipkarten II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 7 232 463.12 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 72310000 Datenverarbeitung 79810000 Druckereidienste 75122000 Administrative Dienste im Gesundheitswesen II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND Hauptort der Ausführung: DEUTSCHLAND II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten 8 Krankenkassen. Für die betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8.761.920 elektronische Gesundheitskarten zu produzieren, zu personalisieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit: 2020: 244 400 eGK G2; 2021: 1 579 100 eGK G2; 2022: 2 893 577 eGK G2; 2023: 3 029 443 eGK G2; 2024: 1 015 400 eGK G2. Für die Versicherten der betreffenden Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit zudem voraussichtlich insgesamt 9 524 406 PIN-/PUK-Briefe zu produzieren und versandfertig bereitzustellen. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit: 2020: 343 454 PIN-/PUK-Briefe; 2021: 1 990 424 PIN-/PUK-Briefe; 2022: 3 047 685 PIN-/PUK-Briefe; 2023: 3 097 443 PIN-/PUK-Briefe; 2024: 1 045 400 PIN-/PUK-Briefe. Die vorgenannten Mengen stellen gewissenhafte Schätzungen dar. Die tatsächlichen Produktionsmengen der einzelnen Krankenkassen können davon abweichen. Die Mengengerüste dienen lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Aufwands. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der kalkulierten Mengen besteht nicht. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil C 1 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags. Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 01.11.2020. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen. II.2.5)Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs / Gewichtung: 20 % Qualitätskriterium - Name: Optische und physikalische Qualität der eGK / Gewichtung: 5 % Preis - Gewichtung: 75 % II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Die Angebote sind elektronisch und in Textform über die in Ziff. I.3. dieser Bekanntmachung angegebene Adresse einzureichen. Für die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper und vollständig erstellte eGK gemäß Ziff. 21.II. der Bewerbungsbedingungen) kommt eine elektronische Angebotseinreichung nicht in Betracht. Diese müssen daher gesondert mit der Post an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK übersandt oder persönlich bei dem Empfang der IKK classic (Eingangsbereich im Erdgeschoss) abgegeben werden. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich eine Übermittlung/Übergabe in Form eines Päckchens oder Paketes zugelassen. In Umschlägen übersandte/übergebene Arbeitsproben werden nicht akzeptiert. Auf der Vorderseite des Päckchens/Paketes muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein. Angebot! Vergabeverfahren eGK-Beschaffung G2! IKK eGK-Beschaffung GbR Nicht vor dem 15.7.2020, 12.00 Uhr öffnen! Die Arbeitsproben sind darüber hinaus als zum Angebot des betreffenden Bieters zugehörig zu kennzeichnen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 060-143201 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 01/09/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Idemia Germany GmbH Postanschrift: Konrad-Zuse-Ring 1 Ort: Flintbek NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde Postleitzahl: 24220 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 232 463.12 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3. der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil D 2 der Vergabeunterlagen). Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1. bis III.1.3. aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen. Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen. Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Für das Angebot sind soweit vorgesehen die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können. Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Internet-Adresse: [10]http://www.bundeskartellamt.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Die Vergabekammern des Bundes Postanschrift: Villemombler Straße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163 Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 11/09/2020 References 6. mailto:sabine.altenhain@telematikk.de?subject=TED 7. http://www.subreport-elvis.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:143201-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 10. http://www.bundeskartellamt.de/ 11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED 12. http://www.bundeskartellamt.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de