Ausschreibungen und Aufträge: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Burghausen Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen Dokument Nr...: 304511-2020 (ID: 2020063009145021176) Veröffentlicht: 30.06.2020 * DE-Burghausen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 2020/S 124/2020 304511 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Burghausen Postanschrift: Stadtplatz 112 Ort: Burghausen NUTS-Code: DE214 Altötting Postleitzahl: 84480 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Bauabteilung/Stadtplanung E-Mail: [6]manfred.winkler@burghausen.de Telefon: +49 8677887303 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.burghausen.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Reparatur der historischen Platzanlagen und der zugehörigen Gassen mit Wegen der Altstadtzone von Burghausen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Objektplanung im Leistungsbild Freianlagen in den Leistungsphasen 1-9. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE214 Altötting Hauptort der Ausführung: Burghausen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Burghausen plant die Reparatur und teilweise Umgestaltung des Stadtplatzes in der Altstadt von Burghausen. Durch die Maßnahme soll u. a. die Begehbarkeit verbessert bzw. die Barrierefreiheit hergestellt werden. Der Stadtplatz in seinem heutigen Erscheinungsbild besteht seit dem Jahr 1978. Die Maßnahme soll dem Gesamtbild der historischen Altstadt dienen. Die ursprüngliche Oberfläche des Stadtplatzes wurde in Einzelmaßnahmen über die Jahre hinweg immer wieder mit unterschiedlichen Materialien repariert und ergänzt, sodass heute eine sehr inhomogene Oberfläche vorliegt. Um den Charakter des bestehenden Stadtplatzes weitestgehend zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sollen nach Möglichkeit Teile des intakten Pflasters bestehen bleiben. Über die bloße Reparatur der Oberfläche hinaus soll im Bereich der Kanzelmüllerstraße und auf dem Vorplatz zur Hans-Stethaimer-Grundschule die Anordnung und Anzahl der oberirdischen Stellplätze überdacht werden und dem entsprechend Beleuchtung und Mobiliar neu angeordnet werden. Vom Auftragnehmer werden eine Planung und Ausführung in hoher Qualität und ein überdurchschnittliches Engagement für die Aufgabe erwartet. Fähigkeiten und Erfahrung im Umgang mit historischer und denkmalgeschützter Bausubstanz werden vorausgesetzt. Der Umgriff der geplanten Maßnahme (Siehe Lageplan) umfasst ein Fläche von ca. 16 000 m^2. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 242-595077 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabeka mmer/ VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/06/2020 References 6. mailto:manfred.winkler@burghausen.de?subject=TED 7. https://www.burghausen.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:595077-2019:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED 10. http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de