Ausschreibung: Internetdienste - DE-Emmendingen Internetdienste Kommunikationsnetz Kommunikationsinfrastruktur Dokument Nr...: 304082-2020 (ID: 2020063009115920743) Veröffentlicht: 30.06.2020 * DE-Emmendingen: Internetdienste 2020/S 124/2020 304082 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landkreis Emmendingen Ort: Emmendingen NUTS-Code: DE133 Emmendingen Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Landkreis Emmendingen; Herr Thomas Kille; Bahnhofstraße 2-4; 79312 Emmendingen E-Mail: [6]t.kille@landkreis-emmendingen.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.landkreis-emmendingen.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Aussch reibung/2352 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Emmendingen; Verhandlungsverfahren mit parallelem Teilnahmewettbewerb II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72400000 Internetdienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Ausgeschrieben werden die Errichtung und der Betrieb eines Breitbandnetzes auf Basis der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in den unter Ziff. II.1.1) genannten Ausbaugebieten. Art und genauer Umfang des Auftrags, definierte Mindestbandbreiten konkrete Fördergrundlage (weiße NGA-Flecken) bestimmt sich nach den Angaben dieser Bekanntmachung nach Ziff. II.2.ff). II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 32412000 Kommunikationsnetz 72400000 Internetdienste 32571000 Kommunikationsinfrastruktur II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE133 Emmendingen Hauptort der Ausführung: Teilgebiete im Landkreis Emmendingen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet. Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).(Anforderung gem. Ziff. 5.1 RL BMVI). Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz). Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann. In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer. Weiße NGA-Flecken Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL BMVI, welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 500 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 20 800 000.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 84 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit: Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von 20 800 000,00 EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben. Sicherheitsleistung: Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von 25 Prozent des Zuschusses. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen): a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. c) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung. d) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. f) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. g) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. h) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden. i) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. j) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Unternehmen, welche gem. § 6 TKG die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben und die entsprechenden Wegerechte gem. §§ 68 Abs. 1, 69 TKG des ausgeschriebenen Ausbaugebietes durch die Bundesnetzagentur übertragen wurden. III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde. Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen wie z. B. der Leistungsbeschreibung, welche bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden kann. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote IV.1.5)Angaben zur Verhandlung Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 04/09/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/02/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3)Zusätzliche Angaben: Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie Auftrag, Teilnahmeantrag etc. verwendet werden. Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig. Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform [9]www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird. Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen, wie auch der GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) einzuhalten und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der NGA-Rahmenregelung. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg; Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe VI.4.1 dieser Bekanntmachung. Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/06/2020 References 6. mailto:t.kille@landkreis-emmendingen.de?subject=TED 7. http://www.landkreis-emmendingen.de/ 8. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung/2352 9. http://www.breitbandausschreibungen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de