Ausschreibung: Mobiltelefondienste - DE-Kamenz Mobiltelefondienste Mobilfunkgeräte Lokales Netz Dokument Nr...: 303889-2020 (ID: 2020063009103720550) Veröffentlicht: 30.06.2020 * DE-Kamenz: Mobiltelefondienste 2020/S 124/2020 303889 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Postanschrift: Garnisonsplatz 10 Ort: Kamenz NUTS-Code: DED SACHSEN Postleitzahl: 01911 Land: Deutschland E-Mail: [6]vergabestelle@sid.sachsen.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.sid.sachsen.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails? function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172db1d70e6-1ded5ae17d7d0b4e Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://evergabe.sachsen.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Vergabeverfahren SIMA Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-07a DR II.1.2)CPV-Code Hauptteil 64212000 Mobiltelefondienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Vergabeverfahren SIMA Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0 (II). II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 64212000 Mobiltelefondienste 32250000 Mobilfunkgeräte 32410000 Lokales Netz II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DED SACHSEN Hauptort der Ausführung: Sachsen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte): a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht Unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, b) Hochschulen im Freistaat Sachsen, c) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/04/2021 Ende: 31/03/2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich. II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Anzahl der Bewerber: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen). II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7)) II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder sofern zutreffend das/die andere(n) Unter-nehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV). III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder sofern zutreffend das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Erklärung über den Umsatz (brutto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV); Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Umsatz (brutto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 4 000 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder sofern zutreffend das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben zu jeder Referenz müssen über die Angabe des Werts und des Erbringungszeitpunkts hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten: Beschreibung des Projekts; Name des Referenzgebers inkl. vollständiger Anschrift; Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt; Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen; sowie: Angaben zur Anzahl der Einzelverträge (SIM-Karten), die durch den Referenzgeber im Rahmen des Projekts geschlossen wurden; Angaben zur Anzahl der exklusiven Zugangspunkte für mobile Datenkommunikation, die dem Referenzgeber im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt wurden; Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste (z.B. MDM/EMM, RADIUS, SMS-Gateway) sowie Anzahl der Nutzer dieser Dienste. Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden. Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden. b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE), c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen: Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikationsleistungen beinhalten sowie die exklusive Bereitstellung von Zugangspunkten für den Referenzgeber; Die Referenz muss einen Umfang von mindestens 8 000 gleichzeitig unter Vertrag befindlichen mobilen Anschlüssen/Einzelverträgen beinhalten; Die Referenz muss Dienste des Bewerbers, wie MDM/EMM und RADIUS in Anspruch genommen haben. Hinsichtlich des Kriteriums b) bestehen folgende Mindestanforderungen: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen. Hinsichtlich des Kriteriums c) bestehen folgende Mindestanforderungen: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten; Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security Management System (ISMS) nach dem ITSicherheitsgesetz (IT-SiG); Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht; Bestätigung, dass die als Anlage 7 bereitgestellte Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen bei Erhalt des Zuschlags für dieses Vergabeverfahren unterzeichnet werden wird; der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland ein eigenes Mobilfunknetz betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse. Der Bewerber muss zudem in der Lage sein, Bevorrechtigungen auf begründete Anforderung einrichten zu können; bei einer Bewerbung muss der Bewerber seine Bereitschaft erklären, an priorisierten Behördenstandorten, an denen keine ausreichende Mobilfunkversorgung vorliegt, über Verbesserungsmaßnahmen zu verhandeln. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt. IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5)Angaben zur Verhandlung IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27/07/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt VI.3)Zusätzliche Angaben: Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform [10]www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter. Der Bewerber versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 6 Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land: Deutschland E-Mail: [11]vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internet-Adresse: [12]https://www.lds.sachsen.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Postanschrift: Garnisonsplatz 10 Ort: Kamenz Postleitzahl: 01911 Land: Deutschland E-Mail: [13]vergabestelle@sid.sachsen.de Internet-Adresse: [14]https://www.sid.sachsen.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25/06/2020 References 6. mailto:vergabestelle@sid.sachsen.de?subject=TED 7. http://www.sid.sachsen.de/ 8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172db1d70e6-1ded5 ae17d7d0b4e 9. https://evergabe.sachsen.de/ 10. http://www.evergabe.sachsen.de/ 11. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED 12. https://www.lds.sachsen.de/ 13. mailto:vergabestelle@sid.sachsen.de?subject=TED 14. https://www.sid.sachsen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de