Ausschreibungen und Aufträge: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten - DE-Gronau Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung Abbrucharbeiten Dokument Nr...: 302955-2020 (ID: 2020063009033119642) Veröffentlicht: 30.06.2020 * DE-Gronau: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 2020/S 124/2020 302955 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Gronau Postanschrift: Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Grünstiege 64 Ort: Gronau NUTS-Code: DEA34 Borken Postleitzahl: 48599 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Allgemeine Bauverwaltung, Vergabestelle E-Mail: [6]a.fichtner-schwarz@gronau.de Telefon: +49 256212-359 Fax: +49 256212-7359 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.gronau.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Neubau der Feuer- und Rettungswache, Abbrucharbeiten Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 60/2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Feuer- und Rettungswache Gronau soll an dem bestehenden Standort erweitert und neu errichtet werden, wobei die Einsatzbereitschaft während der Baumaßnahme ständig zu gewährleisten ist. Vorgesehen sind 2 separate Baukörper. Diese werden nacheinander abschnittsweise errichtet, damit die Bestandsfeuerwache während des 1. Bauabschnitts weiter betrieben werden kann. Die 2 winkelförmigen Baukörper bilden eine gestalterische Einheit, gewähren jedoch funktionell einen separaten Betrieb der Feuerwache und der Rettungswache. Die Gebäude sind zwei- bis dreigeschossig organisiert. Alle Alarmfunktionen der Feuerwehr werden im südlichen Bauteil 1 vorgesehen, während das Bauteil 2 den Funktionsbereich des Rettungsdienstes sowie zentrale Werkstätten, die von beiden Nutzern zentral erreicht werden können beinhaltet. Beide Bauteile nutzen über einen verbindenden Hof die gemeinsame Alarmausfahrt zur Eper Straße. Das vorliegende Vergabeverfahren umfasst den Abbruch der Bestandsgebäude. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 45111100 Abbrucharbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA34 Borken Hauptort der Ausführung: Feuer- und Rettungswache Gronau Eper Straße 76 48599 Gronau II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Abbruch von vier Bestandsgebäuden mit ca. 8 300 m^3 umbauten Raum einschließlich Ausstattung sowie Einrichtung in den Außenanlagen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Der Auftrag wurde am 16.6.2020 erteilt. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A zulässig, wenn wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die in § 10a EU, § 10b EU und § 10c EU Absatz 1 vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können. § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A ermöglicht daher eine Vergabe im Verhandlungsverfahren, wenn die Leistung besonders dringlich ist. Der Gerichtshof der Europäischen Union fordert allerdings, dass dieses Verfahren nur in Ausnahmefällen angewendet wird. Sämtliche Bedingungen müssen erfüllt sein und sind eng auszulegen (siehe z. B. die Rechtssachen C-275/08 Kommission gegen Deutschland und C-352 Consiglio Nationale degli Ingegneri). Eine normale Dringlichkeit ist daher nicht ausreichend. Nur dann, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt und die Vergabe objektiv derart eilbedürftig ist, dass selbst der Zeitbedarf für eine beschränkte Ausschreibung nicht hinnehmbar ist, ist ein Absehen von der europaweiten Ausschreibung zulässig. Es müssen daher die folgenden, kumulativ zu berücksichtigten Kriterien erfüllt sein: (1) Ereignis, dass der öffentliche Auftraggeber nicht vorhersehen konnte. Der ursprüngliche Die Fa. RH Service GmbH ist am 16.9.2019 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit Abbrucharbeiten beauftragt worden. Der vertraglich geschuldete Ausführungsbeginn war am 30.3.2020. Trotz mehrfachere Aufforderung zum Arbeitsbeginn, ist die Fa. RH Service GmbH dem nicht nachgekommen. Sofern die Firma die Arbeiten auf der Baustelle nicht innerhalb der weiteren gesetzten Frist beginnt, ist der Bauauftrag aus wichtigen Grund zu kündigen. Diese Entwicklung dürfte für die Stadt Gronau nicht im Voraus vorhersehbar gewesen sein und stellt damit ein nicht vorhersehbares Ereignis dar. (2) Zwingende Dringlichkeit, die eine Einhaltung der allgemeinen Fristen nicht zulässt. Auch die (außerordentliche) Kündigung eines Auftrags entbindet den öffentlichen Auftraggeber nicht von den Vorschriften des Vergaberechts. Der öffentliche Auftraggeber muss hinreichende Gründe vortragen, die eine besondere Dringlichkeit annehmen lassen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens muss für derart überragend dringlich erachtet werden, dass der absehbare Zeitbedarf einer erneuten Ausschreibung im Offenen Verfahren nicht hinnehmbar gewesen wäre, vgl. OLG München, Beschluss vom 5.10.2012 Verg 15/12. Es ist daher zu prüfen, ob es vorliegend nicht möglich ist, die Fristen des beschleunigten offenen Verfahrens (15 Tage für die Einreichung der Angebote) einzuhalten. Des Weiteren muss die Störung des Bauablaufs durch eine erneute Ausschreibung derart erheblich sein, dass die Durchführung einer solchen nicht in Betracht kommt. Laut Bauzeitenplan sollte die Fa. RH Service GmbH mit den Abbrucharbeiten am 23.3.2020 beginnen und mit den Arbeiten am 29.3.2020 fertig sein [Hinweis: Nach unserem Kenntnisstand war allerdings der 30.3.2020 vertraglicher Baubeginn]. Unmittelbar im Anschluss daran sollten die Rohbauarbeiten beginnen. Selbst bei Aufnahme der Bauarbeiten durch die Fa. RH Service GmbH innerhalb der gesetzten Frist zum 9.4.2020, ist daher bereits jetzt eine Bauzeitverzögerung eingetreten. Nach Ihren Angaben hat auch bereits das Unternehmen für die Rohbauarbeiten angekündigt bei Verschiebung des Arbeitsbeginns andere Maßnahmen vorzuziehen. Die Bauzeit würde sich bei Einhaltung der Vergabefristen zur Neubeauftragung der Abbrucharbeiten weiter erheblich verzögern. Die Verzögerung würde sich auf sämtliche (bereits vergebenen) Folgegewerke auswirken. Dies würde nicht nur zur einer erheblichen Störung des Bauablaufs führen, sondern auch zu deutlichen Mehrkosten. Damit dürften vorliegend sowohl wirtschaftliche als auch zeitliche Gründe für ein besondere Dringlichkeit sprechen. Vor dem Hintergrund der bereits oben erwähnten sehr. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Auftrag Mußmann Abbrucharbeiten FRW Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 16/06/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Shorena Mußmann Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 8 Ort: Gronau NUTS-Code: DEA34 Borken Postleitzahl: 48599 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE9ZQE VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: M¿nster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland E-Mail: [8]vergabekammer@brms.de Telefon: +49 251411-3514 Fax: +49 251411-2165 Internet-Adresse: [9]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalauf sicht/vergabekammer_westfalen/index.html VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@brms.de Telefon: +49 251411-3514 Fax: +49 251411-2165 Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalau fsicht/vergabekammer_westfalen/index.html VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/06/2020 References 6. mailto:a.fichtner-schwarz@gronau.de?subject=TED 7. http://www.gronau.de/ 8. mailto:vergabekammer@brms.de?subject=TED 9. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 10. mailto:vergabekammer@brms.de?subject=TED 11. http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de