Ausschreibungen und Aufträge: Munition - DE-Koblenz Munition Dokument Nr...: 238441-2020 (ID: 2020052209172752724) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Koblenz: Munition 2020/S 99/2020 238441 Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Lieferauftrag Richtlinie 2009/81/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Nationale Identifikationsnummer: Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 Ort: Koblenz Postleitzahl: 56073 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): BAAINBw K2.4E E-Mail: [6]baainbwk2.4@bundeswehr.org Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: [7]http://www.evergabe-online.de/ Elektronischer Zugang zu Informationen: [8]http://www.evergabe-online.de/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: [9]http://www.evergabe-online.de/ I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3)Haupttätigkeit(en) Verteidigung I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1)Beschreibung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags Granate, Hand, DM129, PT, Knall und Blitz, 9-fach II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland NUTS-Code DE II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Granate, Hand, DM129, PT, Knall und Blitz, 9-fach. II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 35330000 II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 0,01 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Richtlinie 2009/81/EG 1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein 2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie IV.2)Zuschlagskriterien IV.2.1)Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3)Verwaltungsangaben IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 6001836637-BAAINBw K2.4E IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Granate, Hand, DM129, PT, Knall und Blitz, 9-fach V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 18.5.2020 V.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Rheinmetall Waffe Munition Postanschrift: Bei der Feuerwerkerei 4 Ort: Trittau Postleitzahl: 22946 Land: Deutschland V.4)Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 0,01 EUR ohne MwSt Bei jährlichem oder monatlichem Wert: V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2)Zusätzliche Angaben: VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Ort: Bonn Postleitzahl: 53123 Land: Deutschland E-Mail: [14]info@bundeskartellamt.de Telefon: +49 2289499-0 Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: [15]www.bundeskartellamt.de VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.5.2020 References 6. mailto:baainbwk2.4@bundeswehr.org?subject=TED 7. http://www.evergabe-online.de/ 8. http://www.evergabe-online.de/ 9. http://www.evergabe-online.de/ 10. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED 11. http://www.bundeskartellamt.de/ 12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html 13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html 14. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED 15. http://www.bundeskartellamt.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de