Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Suhl Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Dokument Nr...: 238063-2020 (ID: 2020052209151952384) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Suhl: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2020/S 99/2020 238063 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 098-234764) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Suhl/ Thür. PHA/ SG Zentrale Dienste/ Beschaffung Postanschrift: Friedrich-König-Straße 42 Ort: Suhl NUTS-Code: DEG04 Postleitzahl: 98527 Land: Deutschland E-Mail: [6]peter.hirth@stadtsuhl.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.suhltrifft.de Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_B_03_2020 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 90500000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu vergeben. Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose, ca. 2 900 t/pa. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19/05/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 098-234764 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: VI.4.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen Anstatt: Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. muss es heißen: Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig. VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:234764-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:peter.hirth@stadtsuhl.de?subject=TED 7. http://www.suhltrifft.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:234764-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de