Ausschreibungen und Aufträge: Lagerung und Lagerhaltung - DE-München Lagerung und Lagerhaltung Dokument Nr...: 237896-2020 (ID: 2020052209134852161) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-München: Lagerung und Lagerhaltung 2020/S 99/2020 237896 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Postanschrift: Prinzregentenstraße 28 Ort: München NUTS-Code: DE212 Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.stmwi.bayern.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lagerflächen für infektionspräventive Produkte, Schutzmaterialien und Ausrüstung für behelfsmäßige Unterkünfte II.1.2)CPV-Code Hauptteil 63120000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Zurverfügungstellung von Lagerflächen für infektionspräventive Produkte, Schutzmaterialien und Ausrüstung für behelfsmäßige Unterkünfte (inkl. Sicherheit, Logistik, Energie, Reinigung). II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 448 582.56 EUR II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Zurverfügungstellung von Lagerflächen für infektionspräventive Produkte, Schutzmaterialien und Ausrüstung für behelfsmäßige Unterkünfte (inkl. Sicherheit, Logistik, Energie, Reinigung) Vertragslaufzeit vom 20.3.2020 bis längstens 20.6.2020. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für den Einkauf von Leistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona Epidemie dienen, sind gegeben. Bei der Corona-Krise" handelt es sich um eine so noch nie dagewesene Krisensituation, aufgrund derer in Bayern am 16.3.2020 der Katastrophenfall ausgerufen wurde, war von einem Mangel an Ausrüstung für diese behelfsmäßigen Unterkünfte auszugehen. In Bayern bestand und besteht immer noch ein großer Mangel an Atemschutzmasken und Mundschutzmasken. Im StMWi sind zahlreiche Schreiben eingegangen, denen zu Folge ein dringender Bedarf an Schutzmasken für Krankenhäuser, Ärzte, medizinische und gesundheitliche Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, etc. besteht. Durch den Mehrbedarf kommt es in Bayern zu Engpässen. Auf diese Engpässe wurde mit Beschaffungen in großer Zahl von infektionspräventiven Produkten wie Schutzmaterialien (z.B. Mund-Nasen-Masken, Schutzkleidung, Einmalhandschuhen, Fieberthermometern), und Ausrüstungsgegenständen für behelfsmäßige Unterkünfte (z.B. Matratzen, Bettwäsche und Ähnliches) schnell reagiert. Die beschafften Gegenstände mussten sofort fachgerecht gelagert werden. Es handelt sich um eine Maßnahme, die lediglich zur Überbrückung dient bis langfristige Lösungen verfügbar sind, längstens bis zum 20.6.2020. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 20/03/2020 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Messe München GmbH Ort: München NUTS-Code: DE212 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 448 582.56 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Regierung von Oberbayern Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847 VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf §135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 135 GWB: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Regierung von Oberbayern Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/05/2020 References 6. mailto:zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de?subject=TED 7. http://www.stmwi.bayern.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de