Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Potsdam Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung Dokument Nr...: 237538-2020 (ID: 2020052209120551936) Veröffentlicht: 22.05.2020 * DE-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 2020/S 99/2020 237538 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8 Ort: Potsdam NUTS-Code: DE4 Postleitzahl: 14467 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH E-Mail: [6]SPNV-Vergabe@VBB.de Telefon: +49 3025414500 Fax: +49 3025414515 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.mil.brandenburg.de I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Postanschrift: Am Köllnischen Park 3 Ort: Berlin NUTS-Code: DE3 Postleitzahl: 10179 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH E-Mail: [8]SPNV-Vergabe@VBB.de Telefon: +49 3025414500 Fax: +49 3025414515 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [9]http://www.berlin.de/sen/uvk I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [10]https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [11]https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: SPNV-Leistungen Netz Ostbrandenburg 2 (NOB2) II.1.2)CPV-Code Hauptteil 60210000 II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB12 Berlin Ostkreuz Oranienburg Templin Stadt; RB25 Berlin Ostkreuz Werneuchen; RB26 Berlin Ostkreuz Müncheberg (Mark) - Bundesgrenze DE/PL; RB35 Fürstenwalde (Spree) Bad Saarow Süd; RB36 Frankfurt (Oder) Königs Wusterhausen; RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg) Löwenberg (Mark) Rheinsberg (Mark); RB60 Eberswalde Frankfurt (Oder); RB61 Schwedt Angermünde; RB62 Angermünde Prenzlau; RB63 Eberswalde Joachimsthal (-Templin). Die Leistungen umfassen damit ca. 6,9 Mio. Zug km p. a. Hinweis: Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE3 NUTS-Code: DE4 Hauptort der Ausführung: Angermünde, Bad Saarow Süd, Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde (Spree), Königs-Wusterhausen, Löwenberg (Mark), Oranienburg, Prenzlau, Schwedt, Templin Stadt, Werneuchen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV. Hinweise: Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge). Die Aufgabenträger übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Nachnutzung einer für diesen Vertrag neu errichteten Werkstatt nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Werkstatt). Auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 ist zwingend der Einsatz von elektrischen Zügen, die unter Nutzung von Batteriespeichern (batterieelektrische Züge) auf den nicht elektrifizierten Linienanteilen fahren, mit Kapazitäten von 120 bis 140 Sitzplätzen vorgeschriebenen. Auf den Linien RB26, RB36 und RB60 werden Maßnahmen zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2), Schadstoffen und Lärm bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. Die Linie RB26 soll bis Kostrzyn verkehren. Darüber hinaus sollen die deutsch-polnischen Verkehrsbeziehungen und der grenzüberschreitende Verkehr gestärkt werden, z. B. durch eine gute kooperative Verknüpfung der RB 26 mit den SPNV-Angeboten in Lubuskie. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 15/12/2024 Ende: 13/12/2036 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Option 1: Preis für die Erhöhung von Kapazitätsvorgaben gemäß Leistungsbeschreibung, Option 2: Preis für Änderungen in der Vertriebsinfrastruktur, Option 3: Preis für den Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC, mit Fahrausweisautomaten. II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister ([12]www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. 2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird. 3) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Erklärung muss im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers aussagekräftig sein, d.h. sie muss Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit der Bewerber über die zur Erfüllung der Pflichten aus dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsvertrag erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, beispielsweise in Form von Eigenkapital. 2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach Nr. 3 ausreichend. 3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu Nr. 2 enthalten sind. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach Nr. 1 bis Nr. 3 nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)3. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2020/S 072-173301 IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 16/10/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/02/2021 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 16/10/2020 Ortszeit: 12:01 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: 1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten beider unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation imVergabeverfahren zu nutzen ist, 2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: a) Eigenerklärung des Bieters, b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen Satz 1 eine Versicherung an Eides statt oder nach dessen Satz 2 eine förmliche Erklärung vorgelegt werden. Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein, c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. 3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen. 4) Eignungsleihe Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. 5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV). 6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung, gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Ort: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land: Deutschland Telefon: +49 3318661719 Fax: +49 3318661652 Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c .478846.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Ort: Potsdam Postleitzahl: 14437 Land: Deutschland Telefon: +49 3318661719 Fax: +49 3318661652 Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c .478846.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18/05/2020 References 6. mailto:SPNV-Vergabe@VBB.de?subject=TED 7. http://www.mil.brandenburg.de/ 8. mailto:SPNV-Vergabe@VBB.de?subject=TED 9. http://www.berlin.de/sen/uvk 10. https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115 11. https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115 12. http://www.handelsregister.de/ 13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:173301-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de